Frankreich und die Europäische Union

Die Europäische Union ging aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervor und hat heute 27 Mitgliedstaaten. Sie ist eine weltweit einzigartige Organisation. Frankreich ist neben Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Italien Gründungsmitglied.

Veröffentlicht am : 02 March 2026 Aktualisiert am : 23 March 2026

Die Europäische Union hat sich Ziele gesetzt, die die Grundlage für ihre gesamte Politik bilden und in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgehalten sind:

  • 1. „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“
  • 2. „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.“
  • 3. „Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.      Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
    Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.
    Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
    Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.“
  • 4. „Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.“
  • 5. „In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.“
  • 6. „Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.“ Die Europäische Union gewährleistet vier Grundfreiheiten: den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb des Binnenmarkts.

Die Europäische Union setzt sich aus Organen und Einrichtungen zusammen, die ihr gutes Funktionieren sicherstellen und ihr die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Durchführung ihrer politischen Maßnahmen ermöglichen sollen.

Die Organe der Europäischen Union (Europäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, dem die jeweiligen Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten angehören) sollten nicht mit dem Europarat verwechselt werden, bei dem es sich um eine vollkommen andere internationale Organisation handelt. Der Europarat hat 47 Mitgliedsstaaten und stellt die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicher (in der es um Bildung, Kultur und insbesondere die Verteidigung der Menschenrechts geht).

Welche Rolle spielt das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten?

Die Abteilung Europäische Union des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten überwacht sämtliche Fragen bezüglich der Europäischen Union. In diesem Rahmen überwacht das Ministerium folgende Themenbereiche:

interne Politikbereiche und institutionelle Fragen

Außenbeziehungen der Europäischen Union sowie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

sämtliche Aspekte der Beziehungen zwischen Frankreich und den Staaten innerhalb seiner geografischen Zone (einschließlich der deutsch-französischen Zusammenarbeit)

Mehr über Frankreichs Beteiligung an der Europäischen Union