Der Europarat

Frankreich unterhält eine besondere Beziehung zum Europarat und ist Gastland der Organisation. Als wichtigste Organisation zur Verteidigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa schützt der in Straßburg beheimatete Europarat mehr als 700 Millionen Europäerinnen und Europäer in den 46 Mitgliedstaaten.

Veröffentlicht am : 09 March 2026

Frankreich unterzeichnete den Vertrag von London am 5. Mai 1949 und ist damit eines der neun Gründungsmitglieder der Organisation und bis heute, über 75 Jahre später, einer der vier größten Beitragszahler. 

Zum Europarat gehört insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen erster Präsident der Franzose René Cassin war. Frankreich ist mittlerweile über 150 Übereinkünften des Europarates beigetreten. 

Generalsekretär des Europarates
Alain Berset, ehemaliger Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wurde am 26. Juni 2024 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Generalsekretär des Europarates gewählt und folgt damit auf Marija Pejčinovic Burič.

Französische Persönlichkeiten prägten die Geschichte des Europarates

Robert Schuman, französischer Staatsmann und überzeugter Europäer, trug als damaliger französischer Außenminister zur Einrichtung des Europarates bei. Er gilt als einer der Gründungsväter des europäischen Aufbauwerks. 
René Cassin, Friedensnobelpreisträger und Preisträger des Menschenrechtspreises der Vereinten Nationen, wirkte bei der Erstellung der Europäischen Menschenrechtskonvention mit und war von 1965 bis 1968 der erste Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Als erste Frau war Catherine Lalumière von 1989 bis 1994 Generalsekretärin und spielte eine wichtige Rolle beim Beitritt der osteuropäischen Länder zum Europarat.

Viele weitere französische Persönlichkeiten prägten die Geschichte des Europarates, darunter  Jacques Camille Paris (erster Generalsekretär) oder Jean-Paul Costa (Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2007 bis 2011).

Frankreich als Gastland des Europarates

Die Organisation hat ihren Sitz im Europapalast in Straßburg, der 1977 eingeweiht wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz ebenfalls in Straßburg, im Palast der Menschenrechte.

Mit dem Dreijahresvertrag „Europahauptstadt Straßburg“ verpflichtet sich die französische Regierung zusammen mit den Gebietskörperschaften zur Unterstützung verschiedener europäischer Institutionen mit Sitz in Straßburg, darunter der Europarat und die Europäische Union, zwei separate Organisationen.

Seit Gründung des Europarates ist Französisch neben Englisch eine der beiden Amtssprachen.

Frankreichs Beitrag zur Arbeit des Europarates

Frankreich leistet seit jeher einen der größten Beiträge zum Haushalt der Organisation. 2023 belief sich der französische Beitrag auf 50 Millionen Euro.

Frankreich verfügt mit 18 Vertreterinnen und Vertretern über eine der größten Delegationen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Zudem engagiert sich Frankreich intensiv für die Arbeit des Europarates. Mit 146 Ratifizierungen zählt es zu den Mitgliedstaaten mit den meisten ratifizierten Übereinkünften. Außerdem ist Frankreich an etwa einem Dutzend erweiterten Teilabkommen beteiligt, darunter der Europäischen Kommission für Demokratie durch das Recht („Venedig-Kommission“), der Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa und dem Register für Schäden, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine entstanden sind.

Die Ständige Vertretung Frankreichs beim Europarat bildet die Schnittstelle zwischen den französischen Behörden und dem Europarat. Sie untersteht seit dem 1. August 2023 Pap Ndiaye, Botschafter und Ständige Vertreter Frankreichs beim Europarat.

Über die Vertretung französischer Interessen bei den politischen Instanzen hinaus unterstützt die Ständige Vertretung Frankreichs beim Europarat jedes Jahr zahlreiche Projekte, die zur Außenwirkung Straßburgs beitragen:

  • Weltforum für Demokratie, bei dem jedes Jahr im November Aktivisten, Forscher und Verantwortliche zusammenkommen, die sich für Demokratie einsetzen
  • Jahreskonferenzen der Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa, ein Projekt des französischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates
  • Simulation der Verhandlungen des Europarates (CoEMoN!) und Concours René Cassin in französischer Sprache, wobei Studierende aus Europa die Funktionsweise des Europarates näher kennenlernen können.

Unterstützung Frankreichs für das System der Europäischen Menschenrechtskonvention

Frankreich hat im Jahr 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und 1981 das Recht auf Individualbeschwerde anerkannt. Seither wurde das französische Recht regelmäßig an die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst. Frankreich setzt sich für die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention auf nationaler Ebene und die schnelle, vollständige Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs ein.

Frankreich unterstützt das System der Europäischen Menschenrechtskonvention voll und ganz und spielte eine wichtige Rolle beim erneuten Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention als zentrale Säule für den Schutz der Menschenrechte innerhalb des Europarates beim vierten Gipfeltreffen am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavik.

Seit dem Ausschluss Russlands im März 2022 infolge seines Angriffs auf die Ukraine zählt der Europarat 46 Mitgliedstaaten,  in denen über 700 Millionen Europäerinnen und Europäer leben, darunter sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Der Europarat, der geeint für Gerechtigkeit in der Ukraine auftritt, spielt eine wichtige Rolle bei der Dokumentation der durch den russischen Angriff in der Ukraine verursachten Schäden. Gleichzeitig prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin Individual- und Staatenbeschwerden gegen Russland aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vor dem 16. September 2022.

Außerdem setzte der Europarat durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Leben sowie durch die Protokolle Nr. 6 (Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten) und Nr. 13 (vollständige Abschaffung) nach und nach die Abschaffung der Todesstrafe unter seinen Mitgliedstaaten durch. Mit Unterstützung Frankreichs wird dieser Kampf über den europäischen Kontinent hinaus fortgesetzt.