Frankreich und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 von den Mitgliedstaaten des Europarats auf Grundlage der 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten errichtet, um die Einhaltung dieser Konvention sicherzustellen.

Veröffentlicht am : 02 March 2026

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: „Europäische Menschenrechtskonvention“, EMRK) wurde innerhalb des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt und trat im September 1953 in Kraft. „Die Konvention gewährleistet insbesondere das Recht auf Leben, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungsfreiheit, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Achtung seines Eigentums. Sie verbietet außerdem Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Sklaverei und Zwangsarbeit, Todesstrafe, willkürliche und unrechtsmäßige Inhaftierungen sowie Diskriminierungen.“ (justice.fr)

Sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats haben die Konvention ratifiziert, sprich 46 Länder. Es waren 47 bis zum Ausschluss Russlands am 16. September 2022.

Frankreich hat die Konvention am 3. Mai 1974 ratifiziert und das Recht auf Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 1981 anerkannt.

Eine hohe Zahl eingehender Beschwerden beim EGMR

Seit Jahren registriert der EGMR eine hohe Zahl eingehender Beschwerden. Durch eine Reihe seit 2011 eingeführten Reformen konnte die Anzahl der anhängigen Fälle von 160 000 auf rund 72 000 im Juni 2022 gesenkt werden.

Die Rechtssachen gegen Frankreich machen weniger als 1 % der gesamten Fälle aus (601 Rechtssachen im Juli 2022). Jedes Jahr erlässt der Gerichthof etwa 20 Urteile, die Frankreich betreffen. Ein erheblicher Teil dieser führen jedoch zu keiner Verurteilung. Frankreich ist also nicht mehr mit Massenbeschwerden vor diesem Gerichtshof konfrontiert, wie es in der Vergangenheit mitunter der Fall war. Die Rechtssachen gegen Frankreich betreffen Themen wie Haftbedingungen, Ausländerrecht, Familienrecht oder die Anwendung übermäßiger polizeilicher Gewalt.

Für die Verteidigung Frankreichs ist das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zuständig, das sich eng mit allen einschlägigen Ministerien und öffentlichen Einrichtungen abstimmt.

Weitere Informationen: 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europarat

HUDOC-Datenbank (Zugang zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte)

Conseil d’État (Staatsrat)

Cour de cassation (Revisionsgericht)