Konsulate

Bereits im antiken Griechenland wurden bestimmte Bürger damit betraut, die in anderen Polis lebenden Mitglieder ihrer Polis zu schützen. Seit den Kreuzzügen ließen sich Konsuln (vom lateinischen consulere, „um Rat fragen“/„beraten“) in den Häfen der Mittelmeerraums nieder, um die Interessen der damaligen Handelsmächte (Venedig, Genua, Barcelona, Marseille) zu vertreten und gerichtliche Aufgaben bezüglich ihrer „Mitbürger“ wahrzunehmen. Diese Funktion hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Heutzutage verfügt Frankreich über mehr als 200 französische konsularische Vertretungen in knapp 160 Ländern.

Veröffentlicht am : 23 March 2026 Aktualisiert am : 24 March 2026

Crédits : F. de La Mure/MEAE

Die französischen Konsuln wurden zunächst von Reedern oder Schiffskapitänen, später von den Handelskammern ernannt, dann jedoch rasch unter den Schutz des Königs gestellt, um den langfristigen Fortbestand ihrer Funktionen zu sichern. Im 17. Jahrhundert gliederte der französische Staatsmann Jean-Baptiste Colbert sie dem Marineministerium an und legte ihre Befugnisse und Pflichten fest. Neben ihrer Aufgabe, Seeleute zu beaufsichtigen, sollten sie auch den Schutz der insbesondere handelspolitischen Interessen Frankreichs und der französischen Staatsangehörigen gewährleisten. Im Jahr 1793 wurden die Konsuln dem Außenministerium unterstellt.

Verwaltungsdienstleistungen

Die Konsuln sind gemeinsam mit ihren Teams dafür zuständig, den in ihrem Amtsbezirk lebenden Französinnen und Franzosen bestimmte Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Sie führen die Personenstandsregister, stellen Pässe und Ausweise aus und erstellen Wahlvollmächte. Außerdem überwachen die die Durchführung der nationalen Wahlen, an denen die im konsularischen Wählerverzeichnis eingetragenen französischen Staatsangehörigen teilnehmen können.

Schutz der französischen Staatsangehörigen 

Die Aufgabe der Konsulate besteht darin, darauf zu achten, dass die Sicherheit der in ihrem Amtsbezirk lebenden französischen Staatsangehörigen von den lokalen Behörden gewährleistet wird, und den Sicherheitsplan, der genaue Verfahren für Krisenfälle vorsieht, regelmäßig zu aktualisieren. Die konsularischen Vertretungen informieren die französischen Staatsangehörigen in ihren Amtsbezirken und stehen ihnen bei Schwierigkeiten zur Seite.
Gemäß des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 sind die Konsuln für die Gewährleistung des konsularischen Schutzes zuständig. Im Fall einer Festnahme oder Inhaftierung eines französischen Staatsangehörigen durch die lokalen Behörden müssen sie die inhaftierte Person in Haft besuchen dürfen, um sicherzugehen, dass die Verteidigungsrechte geachtet werden (faires Gerichtsverfahren, Anspruch auf einen Anwalt und ggf. Dolmetscher).

Visumvergabe

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Inneren vergibt das Konsulat Einreisevisa an ausländische Personen, die in Frankreich studieren, arbeiten, geschäftlich tätig sein oder Urlaub machen möchten.

Der Kultur- und Wirtschaftsdiplomatie

Befindet sich das Konsulat außerhalb der Hauptstadt, fungiert es als verlängerter Arm der Botschaft. Die Konsuln sind dafür zuständig, enge Kontakte zu den lokalen Behörden und den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Akteuren ihres Amtsbezirks zu knüpfen und spielen eine zentrale Rolle bei der Vertretung Frankreichs, der Förderung und Herstellung von Kontakten sowie der Beobachtung und Unterstützung für französische Dienste, Mittlerorganisationen und Unternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereichen tätig sind.