Die wichtigen internen Politikbereiche der Europäischen Union Die Europäische Union führt in sehr vielen Bereichen gemeinsame Politiken durch, von der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis hin zur Zusammenarbeit der Justizbehörden und zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit. Europa Europäische Union Veröffentlicht am : 27 March 2026 Aktualisiert am : 31 March 2026 Dans cette rubrique Das Ministerium in Aktion Einsatz für Frieden und Achtung der Menschenrechte Einsatz innerhalb der Vereinten Nationen Einsatz für Sicherheit, Abrüstung und Nichtverbreitung Humanitäre Soforthilfe Förderung der Menschenrechte Gleichstellung von Frauen und Männern: für Frankreich eine Priorität Einsatz innerhalb der internationalen Justiz Digitale Diplomatie Förderung eines souveränen Europas La communauté politique européenne Die wichtigen internen Politikbereiche der Europäischen Union Das Europa der Verteidigung Frankreich und die Europäische Union Europäische Dossiers Förderung von französischen Unternehmen und Frankreichs Attraktivität Attraktivität für internationale Studierende Die Attraktivität Frankreichs fördern Die Handelspolitik der französischen Regierung Förderung Frankreichs im Bereich Sport Stärkung von Frankreichs Spitzenposition als beliebtestes Reiseziel Unterstützung für Forschende und internationale wissenschaftliche Kooperationen Sicherstellung der französischen Kulturpräsenz Ausbau der Präsenz französischer audiovisueller Medien weltweit Kulturdiplomatie Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft Verteidigung der Frankophonie und der französischen Sprache Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich Ein neues „Festival der Frankophonie“ anlässlich des 19. Frankophonie-Gipfels, der diesmal in Frankreich ausgerichtet wird Beitrag zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Globalisierung Antwort auf die Klima- und Umweltkrise Kampf gegen globale Ungleichheiten Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft Globale Herausforderungen Kooperationsmaßnahmen Regionalstrategien Inhaltsangabe Der Haushalt der Europäischen Union Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Energie, Klima und Umwelt Justiz und Inneres Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Binnenmarkt Digitale Technologien Überseegebiete Fischerei Gemeinsame Agrarpolitik Kohäsionspolitik und europäische Fonds Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit Wirtschafts- und Währungsunion Der Haushalt der Europäischen Union Der EU-Haushalt umfasst sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Europäischen Union. Er unterliegt einem Grundsatz des Haushaltsausgleichs (jedes Jahr entsprechen die veranschlagten Einnahmen den Mitteln für Zahlungen). Alle sieben Jahre erlassen der Rat der EU und das Europäische Parlament einen verbindlichen Haushaltsrahmen, genannt der mehrjährige Finanzrahmen (MFR). Jedes Jahr wird ein jährlicher Haushaltsplan verabschiedet, der im Einklang mit diesem Rahmen steht. Der MFR setzt die langfristigen politischen Prioritäten der EU auf haushaltstechnischer Ebene um. Im Rahmen des MFR 2021-2027 wurden mehrere Programme deutlich verstärkt, beispielsweise: das Programm „Horizont Europa“ im Bereich Forschung und Innovation, das Programm Erasmus+, die Unterstützung bei Migrationssteuerung und Grenzsicherung. Es wurden auch neue Programme geschaffen wie das Gesundheitsprogramm EU4Health, das Programm für ein digitales Europa (Digital Europe) oder der Fonds für einen gerechten Übergang. Der MFR 2021-2027 wird begleitet von einem beispiellosen Aufbauplan in Höhe von 750 Milliarden Euro („NextGenerationEU“) im Geiste der deutsch-französischen Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vom 18. Mai 2020. Wie der MFR verfolgt auch dieser Aufbauplan das Ziel eines grüneren, digitaleren, widerstandsfähigeren Europa, das besser an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst ist. Um Mittel aus dem Maßnahmenpaket zu erhalten, legt daher jeder Mitgliedstaat einen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor, bei dem mindestens 37 % der Ausgaben für die Klimawende und 20 % für den digitalen Übergang vorgesehen sind. Frankreich wird voraussichtlich mehr als 40 Milliarden Euro aus diesem Aufbauplan erhalten.Parallel zum Inkrafttreten wird auch ein neues Eigenmittel auf Basis von nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff eingeführt. Frankreich setzt sich für die Schaffung neuer Eigenmittel ein, wie das CO2-Grenzausgleichssystem. Der mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 in einigen Zahlen Gesamtbudget von 1.074 Milliarden Euro Ein Aufbauplan in Höhe von 750 Milliarden Euro Jährliches Budget von über 160 Milliarden Euro 70 % sind für die gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturfonds vorgesehen Weitere Ausgabenposten: die Programme für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und für die Jugend, das auswärtige Handeln, die Sicherheit und die EU-Verwaltung. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärkt die Beziehungen zwischen Regionen und örtlichen Behörden, die durch eine Land- oder Seegrenze getrennt sind. Diese Zusammenarbeit ermöglicht die Entwicklung von Gebieten, die lange Zeit Randgebiete und weniger wohlhabend als der nationale Durchschnitt waren, sowie die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und den Abbau von Integrationshindernissen. Gestützt auf nachhaltige bi- oder multinationale Strukturen soll sie den Alltag in den gemeinsam genutzten Lebensräumen erleichtern, insbesondere durch ein besseres Angebot an öffentlichen Dienstleistungen. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen den Territorien (Gemeinden, Kantone oder Regionen) wird durch spezifische Bestimmungen im Haushaltsplan und im Recht der Europäischen Union ermöglicht. Die wichtigsten Instrumente dafür sind das Haushaltsprogramm Interreg und der Rechtsstatus Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit. Frankreich misst der Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit besondere Bedeutung bei, namentlich mithilfe der bilateralen Koordinierung. Der Vertrag von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen bilateralen Beziehungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, innerhalb der Europäischen Union und auch außerhalb: Andorra (auf Englisch), Belgien, Brasilien (auf Englisch), Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Spanien, Suriname (auf Englisch), Vereinigtes Königreich (auf Englisch). Energie, Klima und Umwelt Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, zeigt das Programm „European Green Deal“ (der europäische Grüne Deal) die Maßnahmen auf, die in allen Bereichen zu ergreifen sind (Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Finanzen usw.), um den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen. Der europäische Grüne Deal ist auch Gegenstand eines Gesetzentwurfs für ein „Europäisches Klimagesetz“, in dem unsere neuen Klimaziele verankert sind und das im Mai 2021 verabschiedet wurde. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2020 haben die Mitgliedstaaten das Ziel einer Verringerung der Nettoemissionen um 55 % bis 2030 beschlossen. Dieses neue Ziel hat dazu beigetragen, die von der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangene Verpflichtung zu bekräftigen. Ab Juli 2021 wird es durch eine umfassende Überarbeitung des klima- und energiepolitischen Rahmens der Europäischen Union umgesetzt. Justiz und Inneres Die Europäische Union ist ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der die Grundrechte gewährleistet, den freien Verkehr von Personen ermöglicht und seinen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Schutz bietet. Auf dem Gebiet der Justiz ist die EU als Forum besonders geeignet, um die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu entwickeln, sowohl in Strafsachen als auch in Zivil- und Handelssachen. Sie basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen. Diese Zusammenarbeit kann insbesondere zur Verabschiedung europäischer Regelungen führen mit dem Ziel, die Gesetze und sonstigen Vorschriften der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Außerdem fördert sie den Ausbau der Digitalisierung der Justiz in den Mitgliedstaaten. Im Jahr 2000 hat die EU eine Charta der Grundrechte angenommen, die ebenso wie die EU-Gründungsverträge von den europäischen Institutionen und Organen sowie von den Mitgliedstaaten einzuhalten ist. In Bezug auf innere Sicherheit zielt die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für 2020-2025 darauf ab, eine Umgebung von dauerhafter Sicherheit zu schaffen, um: der Entwicklung der Bedrohungen zu begegnen, die Europäer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität zu schützen, eine solide europäische Sicherheitslandschaft aufzubauen. Am 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihren Betrieb aufgenommen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen. Frankreich hat sich besonders bei der Aushandlung einer EU-Verordnung gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte engagiert, für die im Dezember 2020 eine politische Einigung erzielt wurde. Diese Verordnung, die 2022 in Kraft treten soll, wird die Möglichkeit schaffen, terroristische Inhalte überall in der Europäischen Union binnen einer Stunde löschen zu lassen, und legt verschärfte Verpflichtungen für Online-Plattformen fest. Die EU ist aktiv in den Bereichen Asyl und Migration sowie bei den Kontrollen an den Außengrenzen und erleichtert die polizeiliche Zusammenarbeit. Mehrere EU-Agenturen wirken an dieser Politik mit: Europol, Eurojust, die Agentur für Grundrechte, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen. Zusammen mit seinen europäischen Partnern setzt sich Frankreich für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ein, die sich auf die Grundsätze der Solidarität, der Verantwortlichkeit und der uneingeschränkten Wahrung der Grundrechte gründen soll. Frankreich fordert auch die Überarbeitung der Dublin-Verordnung, in der die Verteilung der Asylbewerber auf die Mitgliedstaaten geregelt ist. Diese Reform muss mit einer Entwicklung der Mittel und Verfahren zur gemeinsamen Verwaltung der Außengrenzen einhergehen, insbesondere mit der Einrichtung einer neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache. Parallel dazu unterstützt Frankreich auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den Herkunfts- und Transitländern der Migranten sowie eine Verbesserung der europäischen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Der Kampf gegen soziale Ausgrenzung ist eines der Ziele der Europäischen Union.Die Mitgliedstaaten haben 2017 eine Europäische Säule sozialer Rechte verabschiedet, die Prinzipien und Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger der EU festschreibt: Existenz eines Mindestlohns, der einen angemessenen Lebensstandard erlaubt, Einkommensleistungen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Zugang zu Sozialwohnungen usw. Diese Prinzipien sind zwar rechtlich unverbindlich, aber sie stellen eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten dar und werden überprüft. Seit ihrer Verabschiedung bildet die Europäische Säule sozialer Rechte den Fahrplan für die Mitgliedstaaten. In den letzten Jahren wurden mehrere Fortschritte erzielt: 2018: Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ für von einem anderen Mitgliedstaat entsendete Arbeitnehmer gewährleistet. Sie erhalten eine Vergütung, die derjenigen der inländischen Arbeitnehmer entspricht; 2019: Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde mit Sitz in Bratislava. Diese Behörde soll die Mobilität von Arbeitnehmern erleichtern und Betrug bekämpfen; 2019: Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Diese Richtlinie verstärkt den Anspruch auf bezahlten Urlaub für diese Personen. Es werden auch Gespräche über neue Initiativen geführt, wie die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union und die Richtlinie, die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gewährleisten soll. Demnächst werden weitere Vorschläge für Rechtsvorschriften erwartet, namentlich zum Schutz von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten. Der MFR 2021-2027 sieht ein Budget von mehr als 99 Milliarden Euro vor, um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Sozialfonds + (ESF+) wird die Finanzierung folgender Maßnahmen ermöglichen: Maßnahmen für junge Menschen unter 30 Jahren, die sich nicht in Arbeit oder Schul-/ Berufsbildung befinden, um ihre dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. In Frankreich finanziert ein Teil des ESF+ (früher Beschäftigungsinitiative für junge Menschen) die „Garantie jeune“ (Unterstützung für junge Menschen), die von den Missions Locales (Jugendberatungsstellen) umgesetzt wird; Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und für soziale Inklusion. In Frankreich betrifft dies die folgenden Aspekte: Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten, Bekämpfung von Armut, Förderung des lebenslangen Lernens; Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung für die am stärksten Benachteiligten (früher bekannt als Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen). In Frankreich ermöglicht er die Finanzierung der Tätigkeiten des Französischen Roten Kreuzes, der Fédération française des banques alimentaires (Verband der Tafeln), der Restos du cœur und der Hilfsorganisation Secours Populaire. Frankreich vertritt und fördert die Stärkung des sozialen Europas. Denn die Europäische Union soll ein Akteur des sozialen Fortschritts sein, indem sie die Bürger und die Arbeitnehmer schützt und eine Angleichung der Regelungen nach oben unterstützt. In seinem Gastbeitrag „Pour une Renaissance européenne“ (Für einen Neubeginn in Europa) rief der französische Staatspräsident außerdem dazu auf, für alle europäischen Arbeitnehmer einen „sozialen Schutzschild“ einzuführen, der ihnen gleiche Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz garantiert, sowie einen an jedes Land angepassten und jedes Jahr gemeinsam neu verhandelten europaweiten Mindestlohn. Binnenmarkt Der Binnenmarkt ist einer der Politikbereiche, die am engsten mit dem europäischen Aufbauwerk verbunden sind. Er beruht auf den 4 Freiheiten: der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Diese Freiheiten können jedoch nicht frei von Regulierungen sein. Die tariflichen Hemmnisse (Zölle oder Quoten) wurden innerhalb der EU bereits 1968 abgeschafft, aber die großen Unterschiede in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in der Union behinderten den Handel. Daher wurde beschlossen, eine schrittweise Harmonisierung der Normen vorzunehmen, wobei den Staaten eine Regulierungsfreiheit aus einigen legitimen Gründen gewährleistet bleibt (Gründe in Bezug auf das Allgemeininteresse, Hygiene, Sicherheit, oder Normen, die kein Handelshemmnis darstellen). Heute decken harmonisierte Normen 80 % des Handels im Binnenmarkt ab, und der Harmonisierungsprozess wird fortgeführt. Diese Normen zielen lediglich darauf ab, den Handel in Bereichen zu erleichtern, in denen unterschiedliche Regelungen den Zugang zu bestimmten Märkten beschränken. So werden den Erzeugern nicht zwangsläufig alle Normen auferlegt. Aber wenn sie diese einhalten, verfügen ihre Produkte oder Dienstleistungen über eine Konformitätskennzeichnung, die ihren freien Verkehr innerhalb der EU ermöglicht. Der Binnenmarkt ermöglicht heute den Zugang französischer Unternehmen, sei es in Bezug auf Waren wie auf Dienstleistungen, zu einem Markt mit 500 Millionen Verbrauchern und eröffnet so ein erhebliches Wachstumspotenzial. Er bietet den französischen Arbeitnehmern auch die Möglichkeit, sich überall in der EU frei bewegen und niederlassen zu können. Frankreich unterstützt die Vertiefung dieser Politik aktiv, insbesondere im Hinblick auf Dienstleistungen und den freien Kapitalverkehr. Aber Frankreich achtet auch darauf, dass dieses Ziel auf eine Weise verfolgt wird, bei der die Rechte jedes Einzelnen in hohem Maße geschützt sind. So darf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht zu Lasten der sozialen Rechte gehen. Ebenso muss der freie Warenverkehr wirksam mit einem europäischen Schutz von Verbraucherrechten und hohen Standards in Bezug auf Hygiene oder Sicherheit kombiniert werden. Und schließlich muss der Kapitalverkehr sowohl die Finanzierung der französischen Unternehmen als auch die Diversifizierung der Wahlmöglichkeiten für Sparer begünstigen und zugleich die finanzielle Stabilität des europäischen Marktes sicherstellen. Digitale Technologien Die digitale Revolution ist gekennzeichnet durch tiefgreifende Veränderungen in unseren Gesellschaften und in Bezug auf unsere Art und Weise, unser Leben zu führen, uns zu informieren oder zu konsumieren. Zwar sehen die Verträge der Europäischen Union keine spezifischen Bestimmungen in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologien vor, aber die digitalen Technologien sind ein übergreifendes Thema, das zu verschiedenen Politikbereichen gehören kann. Die Strategie „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, die im Februar 2020 veröffentlicht wurde, erklärt den digitalen Übergang zu einer zentralen Priorität der Europäischen Union für die kommenden Jahre. Diese Initiative ist bereits erkennbar in den engagierten Arbeiten der EU zu Daten, zur Regulierung der digitalen Sphäre oder zur künstlichen Intelligenz. Diese Strategie zielt auf Folgendes ab: Schaffung eines digitalen Ökosystems im Dienste der Menschen: die Entwicklung der Vernetzung in Europa, beispielsweise indem der Ausbau des 5G-Netzes finanziert wird, damit alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Internet haben; ein zuverlässiges und sicheres Angebot an bereitgestellten Infrastrukturen und Dienstleistungen, auch durch die Entwicklung von künstlicher Intelligenz und Spitzentechnologien; Unterstützung für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der EU durch die Schaffung eines günstigen Umfelds für europäische Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen: die Förderung des freien Verkehrs von Daten, die als Aktiva für öffentliche wie auch private Akteure immer wichtiger werden; die Förderung von Innovation und die Aufrechterhaltung eines freien Wettbewerbs; Vorschriften für eine sicherere, offenere und nachhaltigere Gesellschaft: der Schutz von Bürgern und Verbrauchern vor gefährlichen Inhalten und Produkten, denen sie im Internet ausgesetzt sein könnten; die Verwirklichung des Ziels der Nachhaltigkeit, beispielsweise durch den Kampf gegen geplante Obsoleszenz und durch den Beitrag digitaler Technologien zum ökologischen Wandel. Frankreich engagiert sich außerdem für den Datenschutz und den Kampf gegen Desinformation sowie bei der Bekämpfung terroristischer oder kinderpornographischer Online-Inhalte. Zudem legt Frankreich Wert auf eine gerechte Besteuerung der Unternehmen des digitalen Sektors. Digitale Projekte sind oft längerfristige Projekte, aber die Fortschritte, die durch sie erzielt werden sollen, betreffen jeden von uns und werden entscheidend sein für die Sicherheit der EU und für die Wettbewerbsfähigkeit mehrerer Schüsselsektoren der europäischen Wirtschaft wie Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Raumfahrt oder Verkehr. Überseegebiete Die überseeischen Gebiete der Mitgliedstaaten, unabhängig von ihrem Status, können mit der Europäischen Union assoziiert werden. Dabei wird unterschieden zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten: Die Gebiete in äußerster Randlage (GÄR) sind integraler Bestandteil der EU und verfügen über einen Sonderstatus, der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt ist. Es gibt 9 GÄR, von denen 6 französisches Staatsgebiet sind: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Saint-Martin, Martinique, Réunion, Mayotte, die Kanarischen Inseln (Spanien), die Azoren (Portugal), Madeira (Portugal). Für die GÄR gelten spezifische Bestimmungen, auch in Bezug auf Haushalt, welche insbesondere die folgenden Politikbereiche abdecken: Regionalpolitik, Gemeinsame Agrarpolitik, Fischereipolitik, das geltende System staatlicher Beihilfen. Die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) sind nicht Bestandteil der Europäischen Union, aber sie sind mit der EU assoziiert über die Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören. Derzeit gibt es 13 ÜLG, von denen 6 zu Frankreich gehören (Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon, Saint-Barthélemy, die Französischen Süd- und Antarktisgebiete sowie Wallis und Futuna). Das Unionsrecht ist auf sie nicht anwendbar, aber diese Länder und Gebiete können trotzdem durch zahlreiche Programme gefördert werden. Die ÜLG erhalten Finanzierungen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von 581,5 Millionen Euro gemäß dem derzeitigen MFR sowie humanitäre Hilfe der EU. Frankreich hat als einziger Mitgliedstaat sowohl 6 GÄR als auch 6 ÜLG und misst deshalb der Erschließung ihres Potenzials einen hohen Stellenwert bei. Es ist unbedingt notwendig, dass die EU in den verschiedenen Bereichen europäischer Politik weiterhin ihre jeweiligen Besonderheiten angemessen berücksichtigt sowie die erforderlichen Anpassungen, die sich dadurch ergeben können, einschließlich auf Haushaltsebene. Fischerei Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) soll die Nachhaltigkeit der Fischerei und der Aquakultur in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gewährleisten und den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union eine Quelle gesunder Nahrungsmittel bieten. Aus diesem Grund legt die GFP eine Reihe von Regeln fest mit dem Ziel, die europäische Fischereiflotte zu verwalten und die Fischbestände zu erhalten. Sie ermöglicht außerdem einen gleichberechtigten Zugang zu den Gewässern für die gesamte europäische Fischereiflotte. Frankreich zählt zu den wichtigsten Fischereiländern der EU und daher zu den Hauptempfängern des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, der sich für den Zeitraum 2021-2027 auf 5,4 Milliarden Euro beläuft. Frankreich tritt für eine nachhaltige Fischereipolitik ein, die sowohl eine optimale Nutzung der Fischereiressourcen ermöglicht als auch eine angemessene Berücksichtigung der sozioökonomischen Lage des Fischereisektors gewährleistet. Im Zusammenhang mit dem britischen EU-Austritt und den neuen Fischereibeziehungen, die dadurch entstehen, misst Frankreich den Interessen dieses Sektors höchste Bedeutung bei. Gemeinsame Agrarpolitik Die im Römischen Vertrag vorgesehene Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) trat 1962 in Kraft. Ihre Zielsetzungen werden heute durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert: die Produktivität der Landwirtschaft steigern, den Landwirten eine angemessene Lebenshaltung gewährleisten, die Märkte stabilisieren, die Versorgung sicherstellen, für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen sorgen. Für den Zeitraum 2021-2027 beträgt das GAP-Budget 378,5 Milliarden Euro, ausgenommen die Mittel aus dem Aufbauplan, davon ein Teil für die Direktzahlungen (erste Säule) und ein Teil für die ländliche Entwicklung (zweite Säule). Das GAP-Budget wurde im Vergleich zum Zeitraum 2014-2020 leicht erhöht und bleibt der größte Ausgabenposten der Europäischen Union. Frankreich erhält jährlich etwa 9 Milliarden Euro im Rahmen der GAP und ist damit deren Hauptempfängerland. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein prioritärer Politikbereich für Frankreich. Sie soll dazu beitragen, die Europäische Union zu einer der bedeutendsten Agrarmächte weltweit zu machen, und zugleich den Übergangsprozess im Landwirtschaftssektor unterstützen. Zudem ist die Unabhängigkeit bei der Lebensmittelversorgung ein Schlüsselaspekt der europäischen Souveränität. Die nächste GAP, die nach 2023 in Kraft treten wird, muss daher die folgenden Zielsetzungen mit einschließen: gesteigerte Ambitionen in den Bereichen Umwelt und Klima (Verstärkung der Cross-Compliance und Öko-Regelungen im Rahmen der ersten Säule); ein Umsetzungsmodell für mehr Subsidiarität; eine gerechtere Verteilung der Unterstützungen innerhalb der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene. Kohäsionspolitik und europäische Fonds Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union, die durch die europäischen Fonds finanziert wird, soll die Entwicklungsunterschiede zwischen den EU-Regionen verringern, um die sozioökonomische Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Es handelt sich um die wichtigste Investitionspolitik der EU. Sie richtet sich an alle europäischen Regionen und unterstützt auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Mehrere europäische Fonds tragen zur Umsetzung dieser Ziele bei: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds + (FSE+, der verschiedene frühere Instrumente der EU für soziale Belange vereint), der Kohäsionsfonds (der den wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten zugutekommt), ein neuer Fonds für einen gerechten Übergang (der die Mitgliedstaaten auf dem Weg hin zur CO2-Neutralität begleiten soll), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Wer kann Mittel aus den europäischen Fonds erhalten? Diese Fonds bieten die Möglichkeit für Privatpersonen, Unternehmen, Gebietskörperschaften oder Vereinigungen, ihre Projekte zu finanzieren, wenn diese für eine Wirtschaft, ein Gebiet oder seine Einwohner von Nutzen sind. > Um die europäischen Fonds besser zu verstehen (auf Französisch) sowie die konkreten Ergebnisse in den verschiedenen Gebieten der EU (auf Französisch) > Einige Beispiele für Projekte und Infrastrukturen, die in den Regionen Frankreichs finanziert wurden (auf Französisch) und für Projekte überall in Europa (auf Französisch) Frankreich misst der Kohäsionspolitik große Bedeutung bei, denn sie fungiert als Instrument der Solidarität und Antrieb für Investitionen in den Regionen der Europäische Union. Für den Zeitraum 2021-2027 hat Frankreich die Bemühungen zur Modernisierung und Vereinfachung dieser Politik unterstützt, und insbesondere die Vorschläge in Bezug auf die strukturschwächsten Gebiete (darunter die Gebiete in äußerster Randlage) und die fragilsten Bevölkerungsgruppen. Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit Die Rechtsstaatlichkeit zählt zu den Grundwerten, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannt sind. Das Rechtsstaatsprinzip bedeutet, dass alle staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln und der Kontrolle durch unabhängige und unparteiische Gerichte unterliegen. Dieses Prinzip umfasst unter anderem die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, der Rechtssicherheit, des Verbots willkürlichen Vorgehens der Exekutivgewalt, des wirksamen Rechtsschutzes durch unabhängige und unparteiische Gerichte, der wirksamen gerichtlichen Überprüfung, der Gewaltenteilung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit steht im Zentrum des europäischen Projekts und gilt für alle Mitgliedstaaten. Die Verletzung der rechtsstaatlichen Prinzipien durch einen Mitgliedstaat kann durch das sogenannte „Artikel-7-Verfahren“ sanktioniert werden. Dieses Verfahren, das mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt wurde und nunmehr in Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt ist, sieht einen Mechanismus in Form eines Dialogs zwischen den Staaten im Rat vor. Es handelt sich um ein abgestuftes Verfahren: als letztes Mittel, wenn der Europäische Rat einstimmig eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte der EU feststellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte, die sich aus den Verträgen ergeben, und insbesondere die Stimmrechte des betroffenen Mitgliedstaates auszusetzen. Zum ersten Mal wurde dieses Verfahren 2017 gegen Polen eingeleitet und 2018 gegen Ungarn, und es läuft derzeit im Rahmen des Rates weiter im Hinblick auf diese beiden Länder. Die französischen Behörden befürworten eine Fortsetzung des Verfahrens gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Polen und Ungarn, solange die Besorgnisse über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in diesen beiden Ländern nicht ausgeräumt sind. Außerdem hat die Kommission am 3. April und am 17. Juli 2019 Mitteilungen in Bezug auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU vorgelegt, um Bestandsaufnahmen vorzunehmen und die Instrumente zur Förderung, zur Prävention und zur Reaktion auf Defizite der Rechtsstaatlichkeit in der EU zu konsolidieren. So veröffentlichte die Kommission am 30. September 2020 ihren ersten jährlichen Bericht über den Schutz der Rechtsstaatlichkeit, der anschließend im Rat erörtert wurde.Zudem wurde durch die Verordnung 2020/2092 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eingeführt. Sie gilt für den EU-Haushalt, einschließlich des Aufbauinstruments „Next Generation EU“, seit dem 1. Januar 2021. Die französischen Behörden setzen sich gemeinsam mit der Kommission und allen ihren Partnern dafür ein, das Instrumentarium zu stärken, mit dem es möglich ist, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union zu garantieren. Wirtschafts- und Währungsunion Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören der Wirtschafts- und Währungsunion an. Außerdem haben 19 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Währung eingeführt, den Euro. Die EU-Mitgliedstaaten harmonisieren ihre Wirtschaftspolitik, um ihre Strukturreformen und ihre Haushaltspolitik aufeinander abzustimmen und als übermäßig betrachtete makroökonomische Ungleichgewichte zu vermeiden. Innerhalb der Eurozone wird die Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik außerdem von der Europäischen Zentralbank gesteuert, deren vorrangiges Ziel darin besteht, „für stabile Preise zu sorgen“. Die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten, mit denen die gemeinsamen Ziele hinsichtlich Stabilität, Wachstum und Beschäftigung erreicht werden sollen, unterliegen den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Frankreich wirbt für eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, um die Fähigkeit der EU zur Bewältigung möglicher künftiger Wirtschaftsschocks zu verstärken und um die Konvergenz der Mitgliedstaaten zu fördern, namentlich in der Eurozone. So setzt sich Frankreich für die Vertiefung der Kapitalmarktunion und die Vollendung der Bankenunion ein, welche die Schaffung eines europäischen Mechanismus zur Einlagensicherung erfordert.