EU-Sanktionen: ein Instrument im Kampf gegen die Unterdrückung in Syrien

Im Februar 2020 haben die Außenminister der Europäischen Union einstimmig Sanktionen gegen acht syrische Geschäftsleute und zwei syrische Einrichtungen verhängt, da diese das syrische Regime finanziell und somit die gewaltsame Unterdrückung des syrischen Volkes unterstützen.

Veröffentlicht am : 27 March 2026 Aktualisiert am : 31 March 2026

©Jonathan SARAGO/MEAE 19/10/2021

Mit diesen Maßnahmen bekräftigt die Europäische Union ihre Entschlossenheit, das Vorgehen des syrischen Regimes und seiner finanziellen Unterstützer zu bekämpfen, welche die Kriegswirtschaft in Syrien (Geldwäsche, Korruption, Enteignungen, Schmuggel, Erpressung) zum Schaden der Zivilbevölkerung finanziert.

Durch ihre Unterstützung der Kriegswirtschaft leisten diese von der Europäischen Union sanktionierten Akteure dem syrischen Regime wesentliche finanzielle Unterstützung und bestärken es in seiner Behinderung des von den Vereinten Nationen geführten politischen Prozesses. So haben diese Geschäftsleute ein direktes Interesse an der Aufrechterhaltung des Status quo in Syrien und an der Fortsetzung eines Krieges, der seit mehr als zehn Jahren andauert und über 400 000 zivile Opfer gefordert hat.

Frankreich und die Europäische Union unterstützen den unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführten politischen Prozess, der nach wie vor der einzige Weg zu einer dauerhaften Lösung der Syrien-Krise ist.

Wer sind die sanktionierten Geschäftsleute und Einrichtungen?

Die im Februar 2020 von der Europäischen Union einstimmig beschlossenen Sanktionen richten sich gegen Geschäftsleute und Einrichtungen (Industriekonzerne, Finanzholdings), die in großem Maße von der Kriegswirtschaft in Syrien profitieren, indem sie die wirtschaftlichen Ressourcen Syriens zum alleinigen Vorteil des syrischen Regimes veruntreuen.

Einige dieser dem syrischen Regime nahestehenden Personen und Einrichtungen waren in Schmuggel mit vom UN-Sicherheitsrat als terroristisch bezeichneten Gruppen, wie dem IS, verwickelt.

Einige dieser Personen und Organisationen sind zudem an Immobilienspekulationsprojekten auf enteignetem Land beteiligt, was eine Verletzung der Landrechte der vertriebenen Zivilbevölkerung darstellt.

Im Januar 2019 hatte die Europäische Union zudem Sanktionen gegen elf syrische Geschäftsleute und fünf syrische Einrichtungen verhängt, die an einem Luxusimmobilienprojekt zugunsten des syrischen Regimes und auf Kosten der Rechte der syrischen Bevölkerung beteiligt waren.

Was ist Gegenstand der europäischen Sanktionen?

Die Europäische Union hat im Mai 2011 gezielte restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime verhängt, um auf die gewaltsame Unterdrückung durch das Regime zu reagieren. Die Sanktionen der Europäischen Union richten sich gegen die Finanznetzwerke des Regimes.

  • Sie betreffen vorrangig gezielte Einzelmaßnahmen gegen Personen oder Einrichtungen, die direkt mit der Unterdrückung oder der Finanzierung des syrischen Regimes zusammenhängen.
  • Sie betreffen zudem bestimmte Sektoren der syrischen Wirtschaft, die im Zentrum der Finanznetzwerke des syrischen Regimes stehen (Rüstung, Güter und Technologien, die zur internen Unterdrückung eingesetzt werden, Einfuhr von syrischem Erdöl).

Insgesamt sind 70 Einrichtungen und 289 Personen von den restriktiven Maßnahmen der EU in Syrien betroffen.

Behindern die europäischen Sanktionen die humanitäre Hilfe?

Nach mehr als zehn Jahren Krieg trägt das syrische Regime weiterhin die Hauptverantwortung für die humanitäre Krise in Syrien, wo 13 Millionen Menschen dringend humanitäre Hilfe benötigen.

Das System der restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union sieht eine Vielzahl von Ausnahmen oder Abweichungen zugunsten humanitärer Aktivitäten vor (Kauf von Erdölprodukten, Finanz- und Bankgeschäfte usw.), sofern diese Aktivitäten darauf abzielen, humanitäre Hilfe in Syrien zu leisten oder der Zivilbevölkerung in Syrien zu helfen.

Gegen Syrien besteht kein generelles Embargo. Lebensmittel, Güter des täglichen Bedarfs sowie medizinische und sanitäre Produkte unterliegen keinen europäischen Sanktionen.

Frankreich und die Europäische Union leisten dem syrischen Volk umfangreiche humanitäre Hilfe: Im Lauf des letzten Jahrzehnts hat die Europäische Union mehr als 24 Milliarden Euro als Antwort auf die Krise in Syrien bereitgestellt.

Auf nationaler Ebene hat Frankreich in den Jahren 2018/2019 fast 100 Millionen Euro zugunsten der syrischen Zivilbevölkerung bereitgestellt, die von mehr als 30 französischen, internationalen oder lokalen NGOs, von Organisationen der Vereinten Nationen (insbesondere UNICEF und WHO) sowie von unserer Agentur Expertise France im Rahmen von mehr als 100 Projekten umgesetzt wurden.