Der Internationale Gerichtshof (IGH)

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und Nachfolger des Ständigen Internationalen Gerichtshofs des Völkerbundes. Sein Statut ist ein untrennbarer Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen, in deren Anhang es enthalten ist.

Veröffentlicht am : 06 March 2026 Aktualisiert am : 24 March 2026

Der Internationale Gerichtshof als wichtigstes Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen

Der Internationale Gerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag und besteht aus 15 Richterinnen und Richtern, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit absoluter Mehrheit aus einem Kreis von Rechtsgelehrten und Richtern mit hohem sittlichen Ansehen gewählt werden.

Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt neun Jahre. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Mitglieder des Gerichtshofs neu gewählt. Das Mandat des französischen Richters Ronny Abraham endet am 6. Februar 2027. Die Wahl zur Besetzung seines Sitzes sowie der Sitze von vier weiteren Mitgliedern des Gerichtshofs findet im November 2026 statt. Präsident des Gerichtshofs ist seit 2024 der libanesische Richter Nawaf Salam.

Was ist der Internationale Gerichtshof? 

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen.

Sitz: Den Haag (Niederlande)

Zwei Hauptzuständigkeiten:

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten (Rechtsprechung)

Erstellung von Rechtsgutachten (Beratung)

Zusammensetzung: 15 Richterinnen und Richter mit einer Amtszeit von neun Jahren

Präsidentin: Joan E. Donoghue (USA)

Vizepräsident: Kirill Gevorgjan (Russische Föderation)

Französischer Richter: Ronny Abraham (2018 wiedergewählt)

Amtssprachen: Englisch und Französisch

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs

Der Internationale Gerichtshof hat zwei Zuständigkeiten.

Im Rahmen seiner rechtsprechenden Zuständigkeit regelt er gemäß dem Völkerrecht die ihm von den Staaten unterbreiteten Rechtsstreitigkeiten. Diese betreffen insbesondere die Auslegung eines Vertrags, Fragen bezüglich des Völkerrechts, das Vorliegen von Tatsachen, die – sofern sie festgestellt werden – eine Verletzung einer internationalen Verpflichtung darstellen würden, sowie Art und Umfang der Wiedergutmachung für den Bruch einer internationalen Verpflichtung.

Die Staaten müssen der Zuständigkeit des Gerichtshofs zustimmen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen: Sie können durch eine entsprechende Erklärung die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes anerkennen (74 Staaten)

Der Gerichtshof kann außerdem auf Grundlage von sogenannten Schiedsklauseln, die in verschiedenen bilateralen oder multilateralen Übereinkünften enthalten sind (mehr als 300), oder durch einen Schiedskompromiss zwischen den Streitparteien angerufen werden.

Nach Artikel 94 der Charta der Vereinten Nationen ist jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen. Kommt eine Streitpartei ihren Verpflichtungen aus einem Urteil des Gerichtshofs nicht nach, so kann sich die andere Partei an den Sicherheitsrat wenden; dieser kann, wenn er es für erforderlich hält, Empfehlungen abgeben oder Maßnahmen beschließen, um dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen.

Im Rahmen seiner beratenden Zuständigkeit erstellt der Gerichtshof Gutachten über Rechtsfragen, die ihm von Organen der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen vorgelegt werden. Diese Zuständigkeit ist in Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben.

144 Urteile und 28 Gutachten seit 1946

Seit seiner Eröffnungssitzung am 18. April 1946 hat der Gerichtshof 144 Urteile gefällt (Stand: 1. Oktober 2024). Dabei ging es unter anderem um Fragen der Land- und Seegrenzen, der territorialen Souveränität, der Gewaltanwendung, des humanitären Völkerrechts, der Einmischung in interne Angelegenheiten von Staaten sowie der diplomatischen Beziehungen. .

Der Gerichtshof hat insgesamt 28 Gutachten abgegeben. Diese beziehen sich beispielsweise auf die rechtlichen Folgen der Politik und des Vorgehens Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, die rechtlichen Auswirkungen der Abtrennung des Chagos-Archipels von Mauritius im Jahr 1965, die Vereinbarung der unilateralen Unabhängigkeitserklärung Kosovos mit dem Völkerrecht, Wiedergutmachung für im Dienste der Vereinten Nationen erlittene Schäden, den territorialen Status von Westsahara und Südostafrika (Namibia) sowie die Völkerechtsmäßigkeit der Androhung oder des effektiven Einsatzes von Atomwaffen.