Syrien – Aufhebung der europäischen Wirtschaftssanktionen (20. Mai 2025)

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Die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten haben auf dem heutigen Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in Brüssel beschlossen, die Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufzuheben. Frankreich unterstützte diese historische Entscheidung, mit der die Verpflichtungen gegenüber den Übergangsbehörden hinsichtlich der Unterstützung des wirtschaftlichen Aufschwungs des Landes und der Begleitung des Übergangsprozesses konkret eingelöst werden.

Seit dem Sturz des Assad-Regimes setzte sich Frankreich stets für eine ambitionierte Anpassung der EU-Sanktionspolitik gegenüber Syrien ein. Weniger als sechs Monate nach dem Machtwechsel soll diese europäische Entscheidung es Syrien und der syrischen Bevölkerung ermöglichen, den Weg zu Wohlstand zurückzufinden.

Die Aufhebung der europäischen Wirtschaftssanktionen ist jedoch kein Blankoscheck. Frankreich wird auch künftig auf solide Garantien in Bezug auf Transparenz und eine verantwortungsvolle Nutzung der internationalen Fonds bestehen. Auch werden wir darauf achten, dass die für uns vorrangigen Themen berücksichtigt werden, darunter insbesondere der Kampf gegen den Terrorismus. Wir werden zudem die Entwicklungen vor Ort sowie die Auswirkungen der heutigen Entscheidung verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Sitzungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“.

Die europäischen Entscheidung verdeutlicht auch das beständige Engagement der EU, die seit 2011 an der Seite der Syrerinnen und Syrer steht und sie in ihrem Kampf für Freiheit und Würde unterstützt. In diesem Geist wurden die Sanktionen gegen den Assad-Clan, seine Unterstützer und die Wirtschaftsbereiche verhängt, die das Überleben des barbarischen Regimes ermöglicht haben. Ebenso in diesem Geist waren die EU und ihre Mitgliedstaaten in den letzten 15 Jahren die wichtigsten Geber humanitärer Hilfe für Syrien und das syrische Volk. Frankreich spielte seit 2011 eine aktive Rolle bei der Wahrung der europäischen Einheit in der Syrienpolitik.

Parallel dazu behielt die EU direkte Sanktionen gegen das Assad-Regime und seine Unterstützer aufrecht – ebenso wie Sanktionen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere Waffen und Technologien, die für interne Repressionen eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die EU auf Initiative von Frankreich hin Sanktionen gegen die Verantwortlichen für die seit dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien begangenen Menschenrechtsverletzungen sowie gegen Akteure verhängen, die zur Instabilität des Landes beitragen.

Frankreich bekräftigt seine Bereitschaft, mit den syrischen Übergangsbehörden zusammenzuarbeiten, um den Wiederaufbau eines neuen und friedlichen Syriens zu unterstützen – eines Syriens, das seine Vielfalt achtet und dessen Wiederaufbau frei von schädlicher Einflussnahme von außen erfolgt.