Frankreich reicht Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Iran ein (16. Mai 2025)
Die französischen Staatsangehörigen Céline Kohler und Jacques Paris werden von der Islamischen Republik Iran seit drei Jahren als Staatsgeiseln gehalten. Sie werden unter unwürdigen Bedingungen festgehalten und konnten nur vier konsularische Besuche unter sehr strengen Bedingungen empfangen.
Diese Situation ist unannehmbar und verstößt, wie es Frankreich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, gegen das Völkerrecht. Vor diesem Hintergrund hat Frankreich im Einklang mit der Ankündigung des Ministers für Europa und auswärtige Angelegenheiten am 2. April 2025 heute, am Freitag, den 16. Mai 2025, eine Klage gegen Iran beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht.
In dieser Klage prangert Frankreich die schwere und wiederholte Nichterfüllung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen durch Iran an. Dieses Übereinkommen schützt unter anderem Frankreichs Recht auf eine effektive Ausübung des konsularischen Schutzes seiner Staatsangehörigen und das Recht dieser auf diesen Schutz.
Mit dieser Klage ersucht Frankreich den Gerichtshof festzustellen, dass Iran seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von 1963 nicht nachgekommen ist. Frankreich ersucht den Gerichtshof außerdem, Iran vorzuschreiben, seine Verletzungen des Völkerrechts unverzüglich einzustellen und für alle Konsequenzen aufzukommen.
Die Einreichung dieser Klange beim Internationalen Gerichtshof ist Teil der weitergefassten Bemühungen des französischen Staates um eine sofortige und bedingungslose Freilassung unserer Landsleute. Frankreich wird weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, um die Freilassung seiner Staatsangehörigen zu erreichen.