Algerien – Einbestellung des Geschäftsträgers (13. Mai 2025)

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Der Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten hat am 13. Mai den Geschäftsträger der algerischen Botschaft in Paris einberufen. Dies folgte auf die einseitige Entscheidung der algerischen Behörden, entgegen des bilateralen Abkommens von 2013 neue Bedingungen für die Einreise in das algerische Staatsgebiet von französischen öffentlichen Bediensteten mit amtlichem Pass, Diplomaten- oder Dienstpass festzulegen. Der Geschäftsträger wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frankreich unter strikter Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit gleiche Maßnahmen gegenüber Algerien ergreifen werde. Frankreich behält sich das Recht vor, je nach Entwicklung der Situation zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Frankreich ruft die algerischen Behörden auf, Verantwortung zu zeigen und zu dem anspruchsvollen und konstruktiven Dialog zurückzukehren, der von unseren Behörden im Interesse unserer beiden Länder eingeleitet wurde.