Sanktionen gegen Russland und Belarus

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Sanktionen gegen Russland und Belarus

Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Europäische Union an der Seite ihrer internationalen Partner mehrere Sanktionspakete gegen Russland und Belarus verabschiedet. Diese Maßnahmen ergänzen die Sanktionen, die seit 2014 infolge der rechtswidrigen Annexion der Krim gegen (…)

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Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Europäische Union an der Seite ihrer internationalen Partner mehrere Sanktionspakete gegen Russland und Belarus verabschiedet. Diese Maßnahmen ergänzen die Sanktionen, die seit 2014 infolge der rechtswidrigen Annexion der Krim gegen Russland verhängt wurden. Sie treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden auch weiterhin signifikante Auswirkungen haben und die Fortsetzung der russischen Kriegsanstrengungen beeinträchtigen. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt: So hat die Europäische Union am 16. Dezember 2024 ein fünfzehntes Sanktionspaket verabschiedet. Parallel dazu hat die EU angesichts von Russlands zunehmenden Kampagnen von hybriden Aktivitäten gegen sie, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner am 16. Dezember 2024 zudem erstmals beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen 16 Personen und drei Organisationen zu verhängen, die für destabilisierende Aktivitäten Russlands verantwortlich sind.

Seit Beginn des Krieges wurden die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren Verbündeten und internationalen Partnern verhängt, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, den USA und den anderen G7-Staaten, die eigene Sanktionen verabschieden.

Typologie

Die Europäische Union hat seit 2014 verschiedene Sanktionen verhängt.
Im Jahr 2014 verabschiedete die Europäische Union in Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine durch Russland erste Sanktionen gegen das Land. Für Belarus wurden die Sanktionen unmittelbar nach der gefälschten Präsidentschaftswahl 2020 und anschließend im Jahr 2021 aufgrund der andauernden Repression, der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeugs und der von Minsk orchestrierten Migrationskrise mit der EU verschärft.

Seit dem Beginn am 24. Februar 2022 des ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union in Abstimmung mit ihren internationalen Partnern fünfzehn Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Auch gegen Belarus wurden aufgrund seiner zunehmenden Verwicklung in den Ukrainekrieg spezifische Sanktionen verhängt. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt: Das neueste Sanktionspaket wurde am 16. Dezember 2024 verabschiedet.

Die Sanktionspakete umfassen Ausfuhrbeschränkungen (Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologien, Fahrzeuge, Baumaschinen und -bedarf), Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter, durch die Russland hohe Einnahmen generiert (insbesondere Öl, Kohle, Diamanten), Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehungsrisiken sowie verschiedene Verbote zum Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen und des europäischen Informationsraums.

Diese Sanktionen treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden auch weiterhin signifikante Auswirkungen haben und die Fortsetzung der russischen Kriegsanstrengungen beeinträchtigen.

Darüber hinaus nahm die Europäische Union am 8. Oktober 2024 einen neuen Sanktionsrahmen an, der sich gegen die Verantwortlichen für die destabilisierenden Aktivitäten Russlands richtet, und dessen ersten restriktiven Maßnahmen am 16. Dezember 2024 beschlossen wurden. Ziel dieser Sanktionen ist es, gegen die hybriden Aktivitäten Russlands vorzugehen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität und die Sicherheit der EU sowie die Interessen der Mitgliedstaaten oder von Drittländern gefährden.

Russland

Die EU-Sanktionen gegen Russland zielen darauf ab, die Kriegskosten für das russische Regime in die Höhe zu treiben und gegen die hybriden Angriffe Russlands vorzugehen. Sie umfassen mehrere Kategorien:

1. Sanktionen gegen Einzelpersonen, um Druck auf verschiedene Seiten auszuüben: die politischen und wirtschaftlichen Unterstützer des russischen Regimes, die russische Rüstungsindustrie, die Separatistenführer der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und rechtswidrig von Russland annektierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie die Verantwortlichen der rechtswidrigen Deportierung und „militärischen Umerziehung“ ukrainischer Kinder. Diese Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Einreiseverbot in den EU-Raum vor und richten sich gegen mehr als 2300 russische Personen und Einrichtungen, einschließlich des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin und des russischen Außenministers Sergei Lawrow. Sie richten sich ebenfalls gegen Personen und Organisationen in Europa oder Drittländern, die für die destabilisierenden Aktivitäten Russlands verantwortlich sind.

2. Massive finanzielle Sanktionen, um die Finanzkraft der russischen Wirtschaft zu schwächen, insbesondere durch:

  • ein Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank und des russischen Staatsfonds;
  • Beschränkungen für den Erwerb russischer Staatsanleihen und Finanzströme aus Russland;
  • den Ausschluss bestimmter russischer Finanzinstitute aus dem internationalen Bankennetzwerk SWIFT, darunter die beiden führenden Banken des Landes Sberbank und VTB.
  • 3. Wirtschaftliche Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der russischen Wirtschaft wie Energie, Verkehr, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Rohstoffe und Dienstleistungen.

Diese Maßnahmen umfassen insbesondere das Ausfuhrverbot nach Russland bestimmter Güter aus Schlüsselsektoren seiner Wirtschaft (insbesondere zahlreiche Industriemaschinen und -geräte, elektronische Bauelemente und Ausrüstungen, zusätzlich zu den Ausfuhrbeschränkungen im Militärsektor) sowie Beschränkungen bei der Erbringung von Unternehmensdienstleistungen, der Bereitstellung von Software, der Lieferung von Ersatzteilen und Dienstleistungen im Luftfahrtsektor und das Verbot von jeglichen Investitionen in den russischen Energiesektor.

Außerdem wurden Beschränkungen für die Einfuhr von Gütern, die erhebliche Einnahmen für Russland generieren, verabschiedet, darunter ein Verbot der Einfuhr, des Erwerbs und der direkten oder indirekten Weitergabe von Diamanten aus Russland.

Die Sanktionen richten sich insbesondere gegen den Energiesektor, der für die Finanzierung der russischen Kriegsanstrengungen von strategischer Bedeutung ist:

Die Europäische Union verbietet die Ausfuhr nach Russland von Gütern und Technologien, die zur Erdölraffination oder Gasverflüssigung benötigt werden, sowie jegliche neuen europäischen Investitionen in den russischen Energiesektor. Die Europäische Union hat außerdem ein Einfuhrverbot für russische Kohle (seit August 2022) sowie für Ölimporte auf dem Seeweg aus Russland erlassen (seit dem 5. Dezember 2022 für Rohöl und seit dem 5. Februar 2023 für raffinierte Erdölerzeugnisse), d. h. für fast die gesamten russischen Öleinfuhren in die EU. Die von der Europäischen Union verhängten Maßnahmen beinhalten außerdem die Einführung einer Preisobergrenze für russische Ölexporte in Drittländer. Dieser in Absprache mit den Partnern der Price-Cap-Koalition (G7, Europäische Kommission, Australien, Neuseeland) verabschiedete Mechanismus ergänzt das europäische Embargo und soll Russlands Einnahmen aus Ölexporten senken und gleichzeitig einen Preisschock an den Weltmärkten vermeiden. Parallel dazu hat die Europäische Union in Abstimmung mit ihren Partnern zahlreiche Schiffe der russischen Schattenflotte identifiziert, die es Russland ermöglichen, bei der Ausfuhr seines Öls die Preisobergrenze zu umgehen. Diese Schiffe sind oft veraltet, unzureichend oder gar nicht gegen Ölunfälle versichert, missachten die Regeln und Standards für die maritime Sicherheit und Gefahrenabwehr und stellen somit ein erhebliches Risiko für die Umwelt und die Sicherheit auf See dar.
Darüber hinaus wurden gezielte Handels- und Investitionsbeschränkungen für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja eingeführt, die am 30. September 2022 rechtswidrig von Russland annektiert wurden.
Mehrere Ausnahmeregelungen wurden beschlossen, um in Einzelfällen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere Düngemitteln, von Russland in Drittländer zu ermöglichen, um so die weltweite Ernährungssicherheit zu bekämpfen. Sämtliche Sanktionspakete erhalten humanitäre Klauseln, damit die Hilfe für die ukrainische Bevölkerung nicht behindert wird.

4. Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation, darunter die Aussetzung der Sendetätigkeit von Medien wie Sputnik, Russia Today, Rossiya 24, NTV, Rossiya 1, REN TV und Pervyi Kanal in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Ende des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

5. Spezifische Maßnahmen, um gegen die Umgehung der Sanktionen vorzugehen. Gegen Personen und Einrichtungen in Drittländern, die die Verletzung oder Umgehung von EU-Sanktionen erleichtern, können Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zur Verwendung in Russland oder das Einfrieren von Vermögenswerten verhängt werden. EU-Ausführer müssen außerdem bei Verkaufs-, Lieferungs-, Verbringungs- oder Ausfuhrgeschäften mit Drittländern die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vorrangiger Güter (die gemeinsam von der EU, den USA, dem Vereinigten Königreich und Japan aufgelistet wurden) vertraglich verbieten, solange es sich nicht um Partnerländer handelt. Europäische Ausführer von vorrangigen Gütern und ihre Tochtergesellschaften in Drittländern müssen außerdem Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einrichten, um zu verhindern, dass diese Güter nach Russland ausgeführt werden. Schließlich hat die EU einen „Anti-Umgehungsinstrument“ eingeführt, mit dem der Rat in letzter Instanz die Ausfuhr bestimmter vorrangiger Güter und Technologien in ein oder mehrere Drittländer einschränken kann, insbesondere wenn die betreffenden Länder die für diese Güter geltenden Sanktionen systematisch umgehen, um die russischen Kriegsanstrengungen zu unterstützen.

Belarus

Die EU hat ebenfalls Sanktionen gegen Belarus verhängt. Dies erfolgte einerseits in Reaktion auf die gefälschte Präsidentschaftswahl im Jahr 2020, auf die Repression und die Menschenrechtsverletzungen, und andererseits auf die Beteiligung des belarussischen Regimes an dem russischen Krieg in der Ukraine. Unter anderem sperrte die EU infolge der illegalen Umleitung des Ryanair-Flugzeuges nach Minsk im Juni 2021 ihren Luftraum für sämtliche belarussische Fluggesellschaften.

Die verschiedenen Sanktionspakete umfassen:

1. Individuelle Sanktionen sowohl gegen politische und wirtschaftliche Unterstützer des belarussischen Regimes als auch gegen Personen, die für die Unterdrückung der Opposition verantwortlich zeichnen. Diese Maßnahmen wurden gegen mehr als 200 belarussische Personen und knapp 40 Einrichtungen verhängt.

2. Finanzielle Sanktionen, darunter neben den zuvor eingeführten Finanzierungsrestriktionen für bestimmte belarussische Banken das Verbot des Handels mit Reserven und Guthaben der belarussischen Zentralbank und der Ausschluss mehrerer belarussischer Banken aus dem SWIFT-System.

3. Wirtschaftliche Sanktionen, insbesondere ein Einfuhrverbot in belarussischen Schlüsselsektoren, u. a. für Kohlenwasserstoffe, Kaliumchlorid, Rohstoffe und das Transportsystem. Die europäischen Sanktionen zielen außerdem darauf ab, dagegen vorzugehen, dass Russland über Belarus die von der EU verhängten Sanktionen umgeht.

Stand: Januar 2025

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