Biodiversität: Standpunkte und Aktionen Frankreichs

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auf nationaler Ebene

Bereits 2004 hat Frankreich im Einklang mit seinen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen seine Bereitschaft geäußert, die Biodiversität in allen Bereichen seiner staatlichen Politik zu berücksichtigen und brachte seine nationale Strategie für Biodiversität auf den Weg.

2011 verstärkte Frankreich sein Engagement für die Biodiversität, indem es im Einklang mit dem strategischen Plan für 2011-2020, der bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Nagoya, Oktober 2010) angenommenen wurde, eine neue SNB für den Zeitraum 2011-2020 verabschiedete. Dieser nationale Handlungsrahmen soll einen größeren Einsatz sämtlicher Akteure, auf allen Gebietsebenen, in Kontinentalfrankreich und in den Übersee-Gebieten, hervorbringen, um die angenommenen Ziele zu erreichen. Frankreich setzt sich das gemeinsame Ziel, seine biologische Vielfalt zu schützen und wiederherzustellen, zu stärken und zu fördern, und ihre nachhaltige und gerechte Nutzung sicherzustellen. 2021 soll eine neue Strategie auf den Weg gebracht werden.

Die 2012 im Rahmen der ersten Umweltkonferenz eingegangene Verpflichtung, „Frankreich zu einem Vorzeigestaat in Sachen Rückeroberung der biologischen Vielfalt zu machen“ fand in dem Entwurf eines Rahmengesetzes für Biodiversität (Gesetzesentwurf zur Rückeroberung der Biodiversität, der Natur und der Landschaften) seinen Niederschlag.
Dieses Gesetz wurde im August 2016 verabschiedet und hat seither mehrere Fortschritte ermöglicht:

  • Durch das Gesetz wurde eine nationale Agentur für Biodiversität (Agence française pour la biodiversité) geschaffen, die sich im Januar 2020 mit der Französischen Behörde für das Jagdwesen und Wildtiere (Office National de la Chasse et de la Faune Sauvage) zur Französischen Behörde für Biodiversität (Office français de la Biodiversité) zusammengeschlossen hat.
  • Außerdem verankert es neue Grundsätze in den Umwelt- und Zivilgesetzbüchern:
  • Ausschluss von Rückschritten des Umweltrechts;
  • Ökologische Solidarität und das Ziel „Null Nettoverlust der biologischen Vielfalt“;
  • Schutz der Böden von allgemeinem Interesse, indem sie in das gemeinsame Erbe der Nation integriert werden, und neues Kapitel im Umweltgesetzbuch zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Biodiversität.
  • Außerdem wird durch das Gesetz im Zivilgesetzbuch eine Regelung zur Wiedergutmachung der Umweltschäden festgeschrieben, um den Besitzstand der Gerichte durch die Verankerung im Gesetz eines Verursacherprinzips zu stärken und zu festigen.
  • Dieses Gesetz stärkt außerdem die Instrumente zum Schutz der bedrohten Arten, durch die Einrichtung von prioritären Zonen für die Biodiversität und Zonen für die Fischereiressourcen.
  • Auch sieht es Bestimmungen hinsichtlich reeller Umweltpflichten vor: ein Mechanismus, der es einem Eigentümer dank eines Vertrags mit einer juristischen Person, die ein Umweltinteresse garantiert, ermöglicht, nachhaltige Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Das Gesetz untersagt darüber hinaus den Einsatz nach dem 1. September 2018 von Pestiziden, die Neonicotinoide enthalten.
  • Um die Auswirkungen des Plastikmülls im Meer zu begrenzen, verbietet es unter anderem seit 2018 Kunststoffmikroballone in Kosmetika und seit 2020 Wattestäbchen aus Plastik.
  • Außerdem wurden die strafrechtlichen Sanktionen zur Bekämpfung des Handels mit bedrohten Arten verstärkt.
  • Das Gesetz hat zudem die Ratifikation des Nagoya -Protokolls ermöglicht, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und den entsprechenden traditionellen Kenntnissen sowie den daraus entstehenden Vorteilsausgleich (ABS) regelt.

Auf nationaler Ebene wurden im Kampf gegen den Verlust der Biodiversität zahlreiche Aktionen auf den Weg gebracht: Eingrenzung der neuen Schutzgebiete an Land und im Meer, Identifizierung von ökologischer Durchgängigkeit, Festlegung von Aktionsplänen für die bedrohten Arten, Strategien zur Bekämpfung von invasiven Arten, Verbreitung von Praktiken, die sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken, Aktionen in den Bereichen Bewusstseinsbildung und Ausbau von Kenntnissen, regionale und internationale Gemeinschaftsprojekte. Frankreich hat seine kompletten Aktionen in seinem 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt aufgeführt.

auf internationaler Ebene

Frankreich verfügt seit Juli 2019 über einen nationalen Biodiversitätsplan, durch den die Umsetzung der bis 2020 laufenden nationalen Strategie für Biodiversität beschleunigt werden soll. Frankreich hat sich dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt zu einer Umweltpriorität seines diplomatischen Netzwerks zu machen und sich auf höchster Ebene in der globalen politischen Agenda für dieses Thema einzusetzen, um bei der COP 15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ein ehrgeiziges und markantes Ergebnis zu erzielen. Bei dieser Konferenz sollen ein neuer strategischer Rahmen für Biodiversität nach 2020 und neue globale Ziele angenommen werden.

Ein interministerieller Aktionsplan für die Biodiversität

Der am 4.Juli 2018 angenommene nationale Plan wird durch einen Fahrplan für jedes einzelne Ministerium ergänzt und umfasst 6 Themenbereiche:

  • Rückeroberung der Biodiversität in den Gebieten;
  • Aufbau einer Wirtschaft ohne Verschmutzung und mit geringen Auswirkungen auf die Biodiversität;
  • Schutz und Wiederherstellung der Natur in all ihren Komponenten;
  • Schaffung eines ehrgeizigen europäischen und internationalen Fahrplans zum Schutz der Biodiversität;
  • Wissen, informieren, ausbilden;
  • Verbesserung der Wirksamkeit der Biodiversitätspolitik.

Frankreich beteiligt sich außerdem aktiv an der Vorbereitung des globalen Naturschutzkongresses der IUCN, der im Januar 2021 in Marseille stattfinden wird.
Diese alle vier Jahre stattfindende Veranstaltung bringt zehntausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen und trägt zur Umsetzung des internationalen Rahmens für Biodiversität und nachhaltige Entwicklung bei. Der Kongress wird eine wichtige Grundlage dafür schaffen, dass die COP 15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ein voller Erfolg wird.

Entwicklungshilfe

Im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit haben die Französische Entwicklungsagentur (AFD) und der Französische Fonds für die globale Umwelt seit 2000 finanzielle Mittel zur direkten Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten bereitgestellt. Die Beurteilung der Beiträge der Schutzgebiet-Maßnahmen der AFDzum Erhalt der Biodiversität und Entwicklung für den Zeitraum 2000-2017 zeigt, inwiefern der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen ermöglicht, auf den Bedarf der lokalen Bevölkerung an sozialökonomischer Entwicklung einzugehen, und bringt eine Reihe von Empfehlungen hervor.

Die Suche nach innovativen Mechanismen zur Finanzierung von Schutzgebieten ist ein wesentlicher Faktor. (auf französisch)

Auf europäischer Ebene unterstützt Frankreich die Arbeiten der Europäischen Kommission für die Annahme einer ehrgeizigen Biodiversitätsstrategie im Rahmen des European Green Deal. Frankreich stimmt sich außerdem mit allen Mitgliedstaaten ab, um in den verschiedenen internationalen Gremien eine entschlossene und ehrgeizige Sichtweise zu vertreten, insbesondere innerhalb der Gespräche für die Annahme des strategischen Rahmens für Biodiversität nach 2020 im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

Frankreich engagiert sich außerdem mittels der Anwendung europäischer Richtlinien, wie der Vogelschutz-Richtlinie und der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie. In diesem Rahmen beteiligt sich Frankreich aktiv am Ausbau des Netzes Natura 2000 der Europäischen Union.

(Stand: Mai 2020)