
Die Pariser Klimakonferenz „COP 21“
Auf der UN-Klimakonferenz in Paris, auch „COP 21“ genannt, wurde ein neues internationales Klimaübereinkommen geschlossen, mit dem sich, auf Empfehlung des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), alle Staaten dazu verpflichten, eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2°C anzustreben.
Ein historisches Ereignis in den Klimaschutzverhandlungen: Das Übereinkommen ist beispiellos, da nie zuvor eine so hohe Anzahl von Teilnehmern so starke Verpflichtungen eingegangen ist.
Das Übereinkommen trat formell am 4. November 2016 und damit einige Tage vor Beginn der COP 22 in Kraft und wurde bereits von 187 Vertragsparteien (darunter die 28 EU-Mitgliedstaaten) ratifiziert. Diese Staaten machen 96,98% der gesamten Emissionen aus.
Frankreich, das sowohl den Vorsitz der COP 21 innehatte als auch Gastgeber war, setzte sich für einen multilateralen Verhandlungsprozess und die Einbeziehung aller Verhandlungsparteien ein, um so ein Übereinkommen zu erzielen, das folgende Eigenschaften ausweist:
- universell und rechtsverbindlich,
- fair und differenziert,
- nachhaltig und dynamisch.
Ein universelles und allgemein rechtverbindliches Übereinkommen
Die 197 Parteien, die an den Verhandlungen beteiligt waren, haben sich verpflichtet, langfristig ausgerichtete Strategien für eine treibhausgasarme Entwicklung zu formulieren. Es war das erste Mal, dass ein universelles Klimaschutzübereinkommen geschlossen wurde.
Für die Vertragsstaaten gelten bestimmte rechtsverbindliche Regeln, wie etwa die Verpflichtung der Industrieländer, den Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Übereinkommens finanzielle Unterstützung zu leisten.
Ein gerechtes und differenziertes Übereinkommen
Das Übereinkommen erkennt in Hinblick auf die Klimaproblematik gemeinsame, aber angesichts der jeweiligen Fähigkeiten und nationalen Gegebenheiten unterschiedliche Verantwortlichkeiten der Staaten an.
Es berücksichtigt insbesondere den Entwicklungsstand und die speziellen Bedürfnisse der besonders anfälligen Länder. Die Industrieländer haben neben finanziellen Verpflichtungen auch die Aufgabe, Technologietransfers und generell die Anpassung an eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu erleichtern.
Was die erforderliche Transparenz angeht, wird ferner ein System zur Überwachung der nationalen Verpflichtungen mit einem gewissen Maß an Flexibilität für die Entwicklungsländer eingerichtet.
Ein nachhaltiges und dynamisches Übereinkommen mit einer Aktionsagenda, die insbesondere auf den Einsatz von Beschleunigern abzielt, die über die verbindlichen Ziele hinaus auch ehrgeizigere Fortschritte gewährleisten.
Das Übereinkommen hat zum Ziel, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und die unternommenen Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5° fortgesetzt werden. Hierfür sieht das Übereinkommen von Paris vor, dass jedes Land alle fünf Jahre seine Verpflichtungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen überprüft.
Jeder neue national festgelegte Beitrag sollte eine im Vergleich zum vorherigen Beitrag eine Steigerung beinhalten. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, sich darum zu bemühen, dass so bald wie möglich der weltweite Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen erreicht wird, um in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zu einem Gleichgewicht zwischen Emissionen und Kompensationen zu gelangen. Die Staaten sind auch verpflichtet, ihre Minderungsmaßnahmen und ihre Anstrengungen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu verstärken.
Finanzielle Verpflichtungen, um die internationale Solidarität mit den besonders verwundbaren Ländern sicherzustellen
Die Beschaffung von finanziellen Mitteln ist ein entscheidender Bestandteil der Unterstützung der Schwellenländer und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. In dem Übereinkommen ist vorgesehen, dass ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar aus staatlichen und privaten Quellen zur Finanzierung von Projekten zur Anpassung der jeweiligen Länder an den Klimawandel (Anstieg des Meeresspiegels, Trockenheit usw.) oder zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bereitgestellt werden. Diese Finanzmittel dürften mit der Zeit steigen und bestimmte Entwicklungsländer könnten auf freiwilliger Basis ebenfalls zu Geldgebern für die ärmsten Länder werden.
Wie sah der Beitrag der Staaten zur COP 21 aus?
Im Vorfeld der Konferenz musste jedes Land einen national festgelegten Beitrag (Intended Nationally Determined Contributions, INDC) vorbereiten und öffentlich darlegen. Es handelte sich um eine neue Vereinbarung, die es jedem betroffenen Staat ermöglichte, zu den allgemeinen Bemühungen beizutragen. Die konkreten Arbeitsprogramme umfassen zwei Schwerpunkte:
- Reduzierung von Treibhausgasemissionen für den Zeitrahmen 2025-2030
- Anpassung bzw. Verringerung der Anfälligkeit für die Auswirkungen der Klimaveränderungen
Die Beiträge wurden nach ihrem Eingang nach und nach auf der Website des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) veröffentlicht. Am 22. November 2015, eine Woche vor Beginn der Konferenz, hatten bereits 170 Länder, die insgesamt 90 % der Emissionen ausmachen, ihre nationalen Beiträge, also ihr Engagement zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen publiziert. Die Staaten mussten genaue Zahlenangaben machen und das Referenzjahr, den Umsetzungszeitplan und die zu Grunde liegenden Methoden zur Berechnung der Treibhausgasemissionen angeben.
Dementsprechend gingen die „größten Emittenten“, insbesondere China und die Europäische Union, ehrgeizige Verpflichtungen ein.
Alle Länder haben teilgenommen, darunter auch die am wenigsten entwickelten, die sich dazu verpflichteten, Maßnahmen zur Emissionsverringerung zu ergreifen. Mehrere Staaten (Cabo Verde, Papua-Neuguinea, Samoa, Vanuatu) gaben an, innerhalb der kommenden 15 Jahre auf 100 % erneuerbare Energien umsteigen zu wollen.