Informationsintegrität - Rückschritt des Unternehmens Meta bei der Moderation von Inhalten und der Bekämpfung von Informationsmanipulationen (8. Januar 2025)
Frankreich bringt seine Besorgnis über die Entscheidung des US-amerikanischen Unternehmens Meta zum Ausdruck, den Nutzen der Überprüfung von Informationen (Fact-Checking) zur Eindämmung der Verbreitung von Falschinformationen in Frage zu stellen. Frankreich merkt an, dass diese Entscheidung vorerst auf das Gebiet der Vereinigten Staaten beschränkt ist.
Frankreich wird weiterhin wachsam sein, um sicherzustellen, dass Meta und andere Plattformen ihren im Rahmen der europäischen Gesetzgebung und insbesondere des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) eingegangenen Verpflichtungen nachkommen. Durch diesen beispiellosen Rechtsrahmen, der 2024 in Kraft getreten ist, werden die Plattformen bezüglich der Inhalte, denen die Nutzer ausgesetzt sind, in die Verantwortung genommen. Er ist unerlässlich für das demokratische Funktionieren der EU und den Schutz unserer Bürger vor ausländischer Einmischung und Informationsmanipulation.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung, ein in Frankreich und Europa geschütztes Grundrecht, darf nicht mit einem Recht auf Viralität verwechselt werden, das die Verbreitung von falschen Inhalten, die Millionen von Nutzern erreichen, ohne Filter oder Moderation erlauben würde. Das US-Unternehmen Meta selbst hatte seine Zusammenarbeit mit Faktenprüfern öffentlich als wirksames Instrument gewürdigt, das den reibungslosen Ablauf der Europawahlen im Jahr 2024 ermöglicht habe.
Frankreich bekräftigt seine Unterstützung für die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich weltweit für die Verteidigung und Widerstandsfähigkeit der Demokratien gegenüber Informationsmanipulationen und Destabilisierungshandlungen autoritärer Regime einsetzen.