Sanktionen gegen Russland und Belarus

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Angesichts des von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskriegs hat die Europäische Union an der Seite ihrer internationalen Partner mehrere Sanktionspakete gegen Russland und Belarus verhängt. Diese Maßnahmen, welche die russische Wirtschaft bereits hart treffen und zunehmend Auswirkungen haben werden, die die Fortsetzung der russischen Kriegsführung beeinträchtigen werden, verstärken die seit 2014 gegen Russland und die rechtswidrige Annexion der Krim verhängten Sanktionen. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt: So hat die Europäische Union am 18. Dezember 2023 ein zwölftes Sanktionspaket verabschiedet.

Aktueller Stand der Sanktionen gegen Russland und Belarus

Im Jahr 2014 verabschiedete die Europäische Union als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine durch Russland erste Sanktionen gegen das Land. Für Belarus wurden die Sanktionen unmittelbar nach der manipulierten Präsidentschaftswahl 2020 und anschließend im Jahr 2021 aufgrund der andauernden Repression, der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeugs und der von Minsk orchestrierten Migrationskrise mit der EU verschärft.

Seit dem Beginn des am 24. Februar 2022 von Russland lancierten, ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Europäische Union in Abstimmung mit ihren internationalen Partnern zwölf Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Auch gegen Belarus wurden aufgrund seiner zunehmenden Verwicklung in den Ukrainekrieg spezifische Sanktionen verhängt. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt: Das neueste Sanktionspaket wurde am 18. Dezember 2023 verabschiedet.
Alle diese Sanktionspakete umfassen Ausfuhrbeschränkungen (Dual-Use-Güter und fortgeschrittene Technologien, Fahrzeuge, Baumaschinen und -bedarf), Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter, die für Russland hohe Einnahmen generieren (darunter synthetischer Kautschuk) sowie verschiedene Verbote zum Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen und des europäischen Informationsraums.

Diese Sanktionen treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden zunehmend Auswirkungen haben, die die Fortsetzung der russischen Kriegsführung beeinträchtigen werden.

Russland

Die von der EU beschlossenen Sanktionen gegen Russland zielen darauf ab, die Kriegskosten für das russische Regime in die Höhe zu treiben, und umfassen mehrere Kategorien:

1. Sanktionen gegen Einzelpersonen, um Druck auf die politischen und wirtschaftlichen Unterstützer des russischen Regimes sowie die Separatistenführer der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und rechtswidrig von Russland annektierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja auszuüben. Diese Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Zugangsverbot zum EU-Raum vor und richten sich gegen mehr als 1900 russische Einzelpersonen und Einrichtungen, einschließlich des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin und des russischen Außenministers Sergei Lawrow.

2. Massive finanzielle Sanktionen, um die Finanzkraft der russischen Wirtschaft zu schwächen, insbesondere durch:

  • ein Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank und des russischen Staatsfonds
  • Beschränkungen für den Erwerb russischer Staatsanleihen und Finanzströme aus Russland
  • Den Ausschluss bestimmter russischer Finanzinstitute aus dem internationalen Bankennetzwerk SWIFT, darunter die beiden führenden Banken des Landes Sberbank und VTB.

3. Wirtschaftliche Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der russischen Wirtschaft wie Energie, Verkehr, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Rohstoffe und Dienstleistungen.

Diese Maßnahmen umfassen insbesondere das Verbot der Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter nach bzw. aus Russland (z. B. leichte Waffen, Luftfahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen, Dual-Use-Güter, Hightech-Produkte und Werkstoffe), ein Goldembargo, ein Anlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen und zusätzliche Einschränkungen im Dienstleistungssektor, ein Ausfuhrverbot für Drohnen, chemische und biologische Ausrüstung sowie elektronische Komponenten in der Luftfahrt und ein Verbot von Investitionen in den russischen Bergbausektor. Das 12. Paket sieht das Verbot des Imports, des Ankaufs und der direkten bzw. indirekten Weitergabe von Diamanten aus Russland vor. Dieses Verbot gilt für Diamanten, die aus Russland stammen, aus Russland exportiert oder durch Russland befördert werden, und ist ab März 2024 auch auf russische Diamanten anwendbar, die in Drittländern verarbeitet werden.

Die Sanktionen richten sich insbesondere gegen den Energiesektor, der für die Finanzierung der russischen Kriegsanstrengungen von strategischer Bedeutung ist:

Die Mitgliedstaaten haben unter anderem ein Einfuhrverbot für russische Kohle (seit August 2022) sowie ein Verbot von Einfuhren auf dem Seeweg für Rohöl (seit 5. Dezember 2022) und Ölerzeugnisse (seit 5. Februar 2023) aus Russland beschlossen. Dies betrifft somit fast sämtliche russischen Ausfuhren dieses Sektors in die EU-Länder. Die von der europäischen Union verhängten Maßnahmen beinhalten außerdem die Einführung einer Preisobergrenze für russische Ölexporte in Drittstaaten. Dieser in Absprache mit den Partnern der Price-Cap-Koalition (G7, Europäische Kommission, Australien) verabschiedete Mechanismus ergänzt das europäische Embargo und soll Russlands Einnahmen aus Ölexporten senken und gleichzeitig einen Preisschock an den Weltmärkten vermeiden. Bei der Verabschiedung des 12. Sanktionspakets wird ein Importverbot für Flüssiggas (LPG) verhängt.

4. Maßnahmen gegen Kampagnen der Desinformation und Informationsmanipulation, darunter die Aussetzung der Sendetätigkeit von Medien wie Sputnik, Russia Today, Rossiya 24, NTV, Tossiya 1, REN TV und Pervyi Kanal in den Mitgliedstaaten der EU, solange der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine anhält.

Darüber hinaus wurden gezielte Handels- und Investitionsbeschränkungen für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja eingeführt, die am 30. September 2022 rechtswidrig von Russland annektiert wurden. Die EU hat in ihren Sanktionen auch Ausnahmen vorgesehen, um humanitäre Hilfsmissionen für die ukrainische Bevölkerung nicht zu behindern.

Im Dezember 2022 wurde eine weitere gezielte Ausnahmeregelung für Nahrungsmittel beschlossen, um in Einzelfällen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere Düngemitteln, von Russland in Nicht-EU-Länder zu ermöglichen und dadurch negative Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherheit zu verhindern.

Schließlich wurden spezifische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um gegen die Umgehung der Sanktionen vorzugehen. Die EU hat einen Anti-Umgehungsmechanismus eingeführt, mit dem der Rat in letzter Instanz den Export bestimmter vorrangiger Waren und Technologien, bei denen es zu einer systematischen Umgehung der Sanktionen kommt, um die russischen Kriegshandlungen zu unterstützen, in eine Reihe von Drittländern einschränken kann. Einrichtungen und Einzelpersonen in Drittländern, die die Übertretung der EU-Sanktionen ermöglichen, können ebenfalls von diesem Mechanismus erfasst werden. Die EU hat Maßnahmen gegen Einrichtungen von Drittländern ergriffen, die in die Umgehung der Sanktionen verwickelt sind. Im Anschluss an die Verabschiedung des 12. Sanktionspakets sind Exportunternehmen in der EU außerdem verpflichtet, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr im Hinblick auf eine Nutzung in Russland von besonders sensiblen Gütern und Technologien im Zuge eines Verkaufs, einer Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr in ein Drittland vertraglich zu untersagen, mit Ausnahme von Geschäften in Länder, die als Partnerländer gelten.

Die EU hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehung des Ölpreisdeckels für russisches Öl verschärft.

Belarus

Die von der EU gegen Belarus aufgrund seiner Beteiligung am Ukrainekrieg verabschiedeten Sanktionen umfassen ähnliche Maßnahmen wie gegen Russland, berücksichtigen jedoch die besonderen Entwicklungen der Lage vor Ort seit der manipulierten Präsidentschaftswahl im Jahr 2020.

1. Individuelle Sanktionen sowohl gegen politische und wirtschaftliche Unterstützer des Lukaschenko-Regimes als auch gegen Personen, die für die Unterdrückung der Opposition verantwortlich zeichnen. Diese Maßnahmen wurden gegen mehr als 200 belarussische Personen und Einrichtungen verhängt.

2. Finanzielle Sanktionen, darunter neben den zuvor eingeführten Finanzierungsrestriktionen für bestimmte belarussische Banken das Verbot des Handels mit Reserven und Guthaben der belarussischen Zentralbank und der Ausschluss mehrerer belarussischer Banken aus dem SWIFT-System.

3. Wirtschaftliche Sanktionen, insbesondere ein Einfuhrverbot in belarussischen Schlüsselsektoren, u.a. für Kohlenwasserstoffe, Kaliumchlorid, Rohstoffe und das Transportsystem.

Seit Beginn der Krise wurden die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren Verbündeten und internationalen Partnern verhängt, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, den USA und den anderen G7-Staaten, die eigene Sanktionen verabschieden.

Stand: Dezember 2023