François Alabrune ist 2026 Kandidat für das Richteramt am Internationalen Gerichtshof

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Frankreich schlägt François Alabrune für das Richteramt am Internationalen Gerichtshof (IGH) für die Amtszeit 2027-2036 vor. Die Wahl der Richter findet im November 2026 in New York sowohl im Sicherheitsrat als auch in der Generalversammlung der Vereinten Nationen statt.

Gemäß Artikel 4 des Statuts des Gerichtshofs wurde der französische Kandidat von der französischen nationalen Gruppe des Ständigen Schiedshofs anhand anspruchsvoller Auswahlkriterien bestimmt.

Wie es das Statut verlangt, verfügt François Alabrune über einen anerkannten Ruf auf dem Gebiete des Völkerrechts. Im Rahmen seiner Tätigkeit für das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten hat François Alabrune zahlreiche Gutachten in diesem Bereich erstellt (allgemeines Völkerrecht, Recht der internationalen Organisationen, Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, Seerecht oder Umweltrecht). Er war französischer Agent vor dem Internationalen Gerichtshof und vertrat auch die französischen Positionen in den Debatten des 6. Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen (insbesondere zu den Berichten der Völkerrechtskommission), vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, innerhalb des Ausschusses der Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für Völkerrecht des Europarats (CAHDI), bei der Gruppe „Völkerrecht“ des Rates der Europäischen Union (COJUR) sowie bei multilateralen und bilateralen Konsultationen. In diesem Rahmen nahm François Alabrune an den Verhandlungen über zahlreiche wesentliche Texte der modernen internationalen Rechtsordnung teil, wie beispielsweise das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (als Delegationsleiter in der Vorbereitungskommission und später als Mitglied des Redaktionsausschusses der Staatenkonferenz in Rom).

Neben seinen ausgezeichneten Kenntnissen der internationalen Beziehungen und des sie regelnden Rechts erfüllt François Alabrune alle Anforderungen an Genauigkeit, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität, die an einen Richter des Internationalen Gerichtshofs gestellt werden. Darüber hinaus beherrscht er perfekt die beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Französisch und Englisch.

Die Kandidatur von François Alabrune knüpft an die Unterstützung an, die Frankreich dem Internationalen Gerichtshof seit seiner Gründung im Jahr 1945 zuteilwerden lässt. In einer Zeit, in der die internationale Rechtsordnung vor großen Herausforderungen steht, liegt die Verbundenheit Frankreichs mit dem Gerichtshof in dem grundlegenden Beitrag begründet, den das wichtigste Rechtsorgan der Vereinten Nationen zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten und zur Klärung der Regeln des Völkerrechts leistet. Frankreich ist bestrebt, alles zu tun, um dem Gerichtshof die Erfüllung seiner Aufgaben zu erleichtern und ihn bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, denen er sich gegenübersieht, zu unterstützen.