Entscheidungen der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (22. November 2024)
Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat die vom Chefankläger des Gerichtshofs am 20. Mai beantragten Haftbefehle ausgestellt. Dabei handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um die Formalisierung einer Anklage.
Frankreich nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Getreu seinem langjährigen Engagement zur Unterstützung der internationalen Justiz erinnert Frankreich daran, dass es sich für die unabhängige Arbeit des Gerichtshofs gemäß dem Römischen Statut einsetzt.
In Bezug auf die Lage in Gaza ruft Frankreich in Erinnerung, dass es stets und seit Beginn des Konflikts die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung – ein Gebot, das für alle Parteien gilt – gefordert und Verstöße dagegen verurteilt hat.
Frankreich hat die antisemitischen Terroranschläge, die am 7. Oktober von der Hamas und anderen terroristischen Gruppen verübt wurden, aufs Schärfste verurteilt und tut dies auch weiterhin. Frankreich weist darauf hin, dass es keine Gleichwertigkeit zwischen der Hamas, einer terroristischen Gruppe, und Israel, einem demokratischen Staat, gibt.
Nach wie vor fordert Frankreich die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln.
Frankreich hat immer wieder einen vollständigen und ungehinderten humanitären Zugang gefordert, der die massive Einfuhr von humanitärer Hilfe, einschließlich Nahrungsmitteln, in den gesamten Gazastreifen und zugunsten der Zivilbevölkerung ermöglicht.
Außerdem macht Frankreich seit vielen Monaten auf die inakzeptablen Verluste unter der Zivilbevölkerung im Gazastreifen aufmerksam.
Frankreich fordert weiterhin einen dauerhaften Waffenstillstand, um der Katastrophe in Gaza ein Ende zu setzen.