Europarat – Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine (16. Dezember 2025)

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Frankreich hat am 16. Dezember in Den Haag an der Seite von 34 weiteren Unterzeichnern das Übereinkommen des Europarats zur Einrichtung einer internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine unterzeichnet.
Damit sendet Frankreich eine deutliche Botschaft: Russland muss zur Rechenschaft gezogen werden und für die durch seinen rechtswidrigen und ungerechtfertigten Angriffskrieg verursachten Schäden aufkommen. Auf Grundlage des Völkerrechts ist Russland allein für sämtliche Schäden, Verluste und Verletzungen im Zusammenhang mit diesem Angriff verantwortlich.
Das Übereinkommen steht in Einklang mit den Arbeiten, mit denen nach der Verabschiedung am 14. November 2022 der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einrichtung eines internationalen Mechanismus für die Wiedergutmachung der Schäden, Verluste und Verletzungen, die durch Russlands Angriff auf die Ukraine unter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen entstanden sind, begonnen wurde.

Der erste Teil dieses Mechanismus wurde 2023 mit der Einrichtung des Schadensregisters umgesetzt, dem 44 Staaten sowie die Europäische Union beigetreten sind und in dem die Entschädigungsanträge festgehalten und Beweismittel dokumentiert werden. Die Einrichtung der internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine bildet den zweiten Teil dieses Mechanismus, durch den nunmehr auch die Höhe der Entschädigungen festgelegt werden kann.

Frankreich wird sich auch weiterhin an der Seite seiner Partner für die Achtung des Völkerrechts und einen gerechten und dauerhaften Frieden einsetzen und ist nach wie vor entschlossen, die Ukraine langfristig zu unterstützen.