Call for Action für eine stärkere Einhaltung des humanitären Völkerrechts

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Inhalt

Mit dem humanitären Call for Action, den Deutschland und Frankreich am 1. April 2019 anlässlich ihres Zwillingsvorsitzes im Sicherheitsrat in New York angekündigt hatten, wird darauf abgezielt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen für eine effektive und stärkere Umsetzung des internationalen Völkerrechts und insbesondere hinsichtlich des Schutzes von humanitären Helfern und Gesundheitspersonal zu mobilisieren.

Der Call for Action umfasst in erster Linie die folgenden Ziele:

  • Die Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften vor Ort, insbesondere der Resolution 2286 des VN-Sicherheitsrats vom 3. Mai 2016 über den Schutz von Sanitätspersonal, durch eine möglichst großen Zahl von Staaten, anknüpfend an den Aufruf in der von Frankreich vorangetriebenen politischen Erklärung vom 31. Oktober 2017. So soll beispielsweise der Schutz der humanitären Helfer und des Gesundheitspersonals bereits bei der Planung in die militärischen Operationen miteinbezogen werden.
  • Die Ausbildung von staatlichen (Partnerstreitkräfte) und nichtstaatlichen Akteuren (NRO, nichtstaatliche bewaffnete Gruppen) im Bereich des humanitären Völkerrechts. Dabei soll vor allem der Austausch von Good practices beispielsweise hinsichtlich des Schutzes von zivilen Infrastrukturen wie insbesondere Krankenhäuser begünstigt werden.
  • Die Berücksichtigung der Bedenken der humanitären Akteure bei der Erarbeitung von Sanktionen und Antiterrorgesetzen zur Wahrung eines Handlungsspielraums der humanitären Helfer vor Ort. So wurde bei der Resolution 2462 des VN-Sicherheitsrats vom 28. März 2019 hinsichtlich der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung vorgegangen.
  • Eine stärkere Dokumentation der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und des Kampfes gegen Straflosigkeit durch die Unterstützung von Bemühungen um das Sammeln und die Analyse von Informationen, um eine Verbesserung der Präventionsmaßnahmen und um die Gewährleistung von Rechenschaftsziehung sowohl auf VN- als auch auf nationaler Ebene.

Der Call for Action wurde formell im Rahmen der Allianz für den Multilateralismus bei der Veranstaltung am 26. September 2019 vorgestellt und steht allen Interessierten zur Unterzeichnung offen.

Detaillierte Teilnehmerliste (Stand: 21. September 2021)

51 Unterzeichner haben diesem Aufruf zu humanitären Maßnahmen bereits zugestimmt: Andorra, Bulgarien, Costa Rica, Côte d‘Ivoire, Deutschland, Dominikanische Republik, Finnland, Frankreich, Honduras, Irland, Kroatien, Mali, Malta, Mexiko, Moldau, Neuseeland, Palästinensische Gebiete, Paraguay, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschad, Tschechische Republik, Uruguay, Zentralafrikanische Republik, Zypern.