11 Grundsätze für letale autonome Waffensysteme

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Auf Initiative von Frankreich hin wurden 2014 im Rahmen der VN-Waffenkonvention von 1980 (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) Gespräche über den Umgang mit den Herausforderungen eingeleitet, die sich aus der potenziellen Entwicklung von letalen autonomen Waffensystemen (LAWS) ergeben. LAWS sind Waffen, die potenziell dazu in der Lage sind, ein Ziel ohne menschliche Eingriffsmöglichkeiten zu identifizieren, anzugreifen und zu neutralisieren. Auch wenn solche Systeme noch nicht existieren, wirft die komplette Autonomie dieser Waffen zahlreiche moralische, rechtliche und operative Fragen auf.

Aus diesem Grund ist eine Debatte darüber notwendig, wie mit dieser Art Waffen, die noch nicht Teil der strategischen Realität sind, umzugehen ist. Um wirksam zu sein, muss dieser Prozess in einem universalen Rahmen verankert sein und alle wichtigsten militärischen Mächte miteinbeziehen. Die CCW erfüllt diese Bedingungen: Sie ist ein grundlegendes Instrument im Bereich des humanitären Völkerrechts und bildet einen Rahmen für das Zusammentragen von komplementärer Expertise zu humanitären und sicherheitspolitischen Fragen.

Der Konsens, der in diesem Rahmen bezüglich der „Leitprinzipien“ gefunden werden konnte, unterstreicht die erzielten Fortschritte in dem Prozess und dessen Sachdienlichkeit.

Die Erklärung zu LAWS, die von Deutschland und Frankreich vorbereitet wurde und seit der Veranstaltung „Allianz für den Multilateralismus“ am 26. September 2019 gebilligt werden kann, ist eine Momentaufnahme der Arbeiten, die bei der CCW laufen und greift die 11 „Leitprinzipien“ für eine geregelten Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von autonomen Waffensystemen auf.

Diesen Prinzipen zufolge:

  • gilt für diese Systeme das humanitäre Völkerrecht,
  • hat ein Mensch immer über den Einsatz dieser Waffen zu entscheiden,
  • müssen die Staaten bereits bei der Planung die Zulässigkeit der neu entwickelten bzw. erworbenen Waffen überprüfen.

Nächste Schritte

  • 13.-15. November 2019: Nächste Sitzung der Hohen Vertragsparteien der CCW
  • November 2021: Konferenz zur Überprüfung der CCW (alle fünf Jahre)

Liste der Staaten, die den 11 Grundsätzen eingewilligt haben (Stand: 20. September 2019)

Die Prinzipien wurden im Rahmen der LAWS-Regierungsexpertengruppe (Governmental Group of Experts) im Konsensverfahren anerkannt. Dieser Expertengruppe gehören folgende Staaten an: Ägypten (das die VN-Waffenkonvention unterschrieben aber nicht ratifiziert hat), Albanien, Algerien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Costa Rica, Deutschland, Dominikanische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Gabun, Griechenland, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Indien, Irak, Irland, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Katar, Kolumbien, Republik Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Demokratische Volksrepublik Laos, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mexiko, Republik Moldau, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nicaragua, Norwegen, Österreich, Pakistan, Palästinensischer Staat, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Salvador, Sambia, Schweden, Schweiz, Serbien, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Togo, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Uganda, Ungarn, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritanniens und Nordirland, Zypern.