Feministische Außenpolitik – 50 Jahre Loi Veil („Veil-Gesetz“) (17. Januar 2025)
Aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vor 50 Jahren würdigt Frankreich den Kampf von Simone Veil und bekräftigt die Bedeutung des Rechts jeder Frau, frei über ihren Körper zu bestimmen.
Dieses Recht ist von grundlegender Bedeutung für die Gesundheit, das Leben und die Freiheit der Frauen sowie für die vollständige Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Aufnahme des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Französische Verfassung am 8. März 2024 stellte einen weiteren Meilenstein dar. Die Verfassung gewährt den bestmöglichen Schutz des Rechts auf Abtreibung.
Die weltweite Straflosigkeit des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs hat für Frankreich Priorität. Wie der Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt hat, setzt sich Frankreich für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte ein, einer Priorität seiner feministischen Außenpolitik.
Die Rechte von Frauen und Mädchen sowie die Gleichstellung der Geschlechter stehen im Mittelpunkt unserer Außenpolitik und werden das Hauptthema der Konferenz zur feministischen Diplomatie sein, die Frankreich im Juni 2025 ausrichten wird.
Frankreich setzt sich im Übrigen dafür ein, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Es ist an der Zeit, dass das Recht auf Abtreibung als ein innerhalb der Europäischen Union anerkanntes und umfassend geschütztes Grundrecht gewürdigt wird.
Das erweist sich als ganz besonders erforderlich in einem Kontext, in dem in zahlreichen Staaten – darunter mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Einschränkungen beim Zugang zur Abtreibung zu beobachten sind, sei es indirekt wie z. B. durch eine massive Anwendung der Gewissensklausel seitens der Ärzte oder direkt durch einschränkende gesetzliche oder sogar verfassungsrechtliche Maßnahmen (Strafbarkeit, Schutz des „Lebens des Fötus ab der Empfängnis“, Auferlegung sämtlicher Kosten für den Abbruch usw.).
Auf internationaler Ebene hat sich Frankreich entsprechend seiner internationalen Strategie im Hinblick auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte dazu verpflichtet, auf höchster politischer Eben aktiv zu werden, in allen Instanzen, im bilateralen Austausch ebenso wie in den multilateralen Gremien, damit das Recht auf Abtreibung als Grundrecht anerkannt wird, und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Recht weltweit voranzubringen. Frankreich hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, Programme für den Zugang zu Verhütungsmitteln zu fördern, durch die UNFPA Supplies-Partnerschaft und durch die Unterstützung von Programmen und Projekten zur Förderung des Zugangs zu einer sicheren Abtreibung, wie z. B. der „Organisation für einen Dialog über sichere Abtreibung (ODAS)“ in den französischsprachigen Ländern Afrikas.