Pressemitteilung - Covid-19: Situation der Grenzgänger (19.03.20)
Vor dem Hintergrund, dass an den Grenzen zu unseren Nachbarstaaten koordiniert verstärkte Kontrollmaßnahmen eingeführt wurden, haben die Ministerin für Arbeit und die Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten beim Ministers für Europa und auswärtige Angelegenheiten von ihren jeweiligen Amtskollegen die Zusicherung erhalten, dass die besondere Situation der zahlreichen Grenzgänger von ihren Behörden in vollem Umfang berücksichtigt wird und ihre Rechte in der derzeitigen Ausnahmesituation gewährleistet werden.
1. Freizügigkeit von Grenzgängern
Für Grenzgänger gelten die allgemeinen Anweisungen des Ministers des Innern. Grenzgänger, die ihrer Tätigkeiten nicht in Telearbeit nachgehen können, dürfen sich zu ihrem Arbeitsplatz begeben. Ihnen ist es gestattet, die Grenzen zu überschreiten. Es wurden Sondermaßnahmen ergriffen, um den Grenzübertritt zu erleichtern. Insbesondere können vom Arbeitgeber Dauergenehmigungen oder von den nationalen Behörden spezielle Passierscheine ausgestellt werden.
2. Rechte und sozialer Schutz
Im Allgemeinen bleibt das Arbeitsverhältnis von Grenzgängern bestehen, und alle damit verbundenen Rechte und Sicherheiten sind gewährleistet.
Sollte ein Unternehmen im Rahmen einer Präventivmaßnahme französische Grenzgänger auffordern, sich nicht zu ihrem Arbeitsplatz zu begeben, beziehen diese weiterhin ihr volles Gehalt.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Grenzgänger in Bezug auf die Möglichkeiten der Telearbeit die gleichen Regelungen wie andere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können.
Sollte das Unternehmen von der Teilzeitregelung Gebrauch machen, können Grenzgänger genau wie andere Arbeitnehmer von dieser Regelung profitieren.
Besteht im Beschäftigungsstaat aufgrund der Schließung von Betreuungseinrichtungen eine Ausgleichsleistung für die Kinderbetreuung, profitieren ebenso Grenzgänger von dieser.
Eine längere Aufenthaltsdauer auf französischem Staatsgebiet aufgrund erhöhter Telearbeit (in der Regel auf 25 % begrenzt) hat keine Auswirkungen auf die soziale Absicherung: Grenzgänger bleiben im Beschäftigungsstaat sozialversichert.
Was die steuerlichen Maßnahmen anbelangt, hat Frankreich mit Deutschland, Belgien, der Schweiz und Luxemburg vereinbart, dass die Tatsache, dass Grenzgänger zu Hause bleiben, die für sie in diesem Fall der höheren Gewalt geltenden steuerlichen Regelungen nicht beeinträchtigt.
Regierungsstellen sowie Botschaften und konsularische Vertretungen werden mobilisiert, um die Umsetzung dieser Gewährleistungen sicherzustellen.
Muriel PENICAUD, Ministerin für Arbeit
Amélie de MONTCHALIN, Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten beim Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten