Coronavirus Covid-19

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FAQ Coronavirus: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den aktuellen Coronaregelungen in Frankreich. Diese gelten sowohl für Personen, die in Frankreich leben, als auch für Reisende.
Diese FAQs ergänzen die Informationen in den Reisehinweisen des französischen Außenministeriums (Conseils aux voyageurs auf Französisch)

Stand: 25 August 2022

Welche Regeln gelten hinsichtlich des Impfnachweises?

Am 14. März 2022 wurde die Impfnachweispflicht aufgehoben, und zwar für sämtliche Orte, an denen diese zuvor galt (Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Messen usw.). Gleichermaßen gilt ab dem 1. August 2022 keine Vorlagepflicht des COVID-Zertifikats (Test-, Impf- oder Genesenennachweis/„passe sanitaire“) mehr.

Welche Regeln gelten an den Landesgrenzen?

Die Grenzkontrollen haben es ermöglicht, seit Beginn der Coronakrise unser Gesundheitssystem zu schützen und die Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten auf unserem Staatsgebiet zu verzögern. Am 1. August 2022 wurden diese Kontrollen aufgehoben.

Folglich gelten die Regeln, die zuvor bei der Einreise nach Frankreich beachtet werden mussten, nicht mehr:

  • Für Reisende sind vor Ankunft in Frankreich (Kontinentalfrankreich und Überseegebiete) in Bezug auf das Coronavirus keinerlei Formalitäten mehr notwendig und ungeachtet des Landes/Gebietes, aus dem Sie einreisen, darf die Vorlage eines COVID-Zertifikats nicht mehr verlangt werden.
  • Der Nachweis über einen zwingenden Reisegrund darf nicht mehr verlangt werden.
  • Reisende müssen keine eidesstattliche Erklärung über Symptomfreiheit und die Bereitschaft zu einer Antigentestung bei Ankunft in Frankreich mehr vorlegen.

Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.

Dennoch könnte bei Auftreten einer neuen gefährlichen Virusvariante für die Einreise aus Risikogebieten in das französische Staatsgebiet erneut eine Testpflicht eingeführt werden.

So bleibt der Regierung bei Auftreten oder Verbreitung einer neuen möglicherweise ernsthaft gesundheitsbedrohlichen COVID-19-Variante oder bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems in den französischen Überseegebieten bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit vorbehalten, auf Empfehlung der Hohen Gesundheitsbehörde für einen maximalen Zeitraum von zwei Monaten Notfallmaßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus können die Zielländer für die Einreise aus dem Ausland einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis im EU-Format verlangen. Es wird empfohlen, die entsprechenden Nachweise in der App TousAntiCovid oder in Papierform aufzubewahren.

Informationen zu den Gesundheitsvorschriften für die Einreise in andere Länder finden Sie auf der Website des französischen Außenministeriums unter der Rubrik „Reisehinweise“ (Conseils aux voyageurs auf Französisch).

Welche Regeln gelten hinsichtlich der Maskenpflicht?

  • In öffentlichen Gebäuden sowie in Verkehrsmitteln des See-, Fluss-, Land- oder Luftverkehrs gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen sowie bei Veranstaltungen mit großem Personenaufkommen wird weiterhin empfohlen, insbesondere für Personen, die aufgrund ihres Alters gefährdet sind.
  • Diese Empfehlung gilt im Übrigen ausdrücklich in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für ältere Menschen.