Menschenrechte – Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der französischen Verfassung (4. März 2024)

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Als erstes Land weltweit nimmt Frankreich das Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch in seine Verfassung auf. Damit setzt es ein eindeutiges Signal der Unterstützung von Frauenrechten und fordert andere Staaten auf, es ihm gleichzutun. Wir setzen unsere Anstrengungen fort, damit dieses Recht auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert wird, wie es der französische Staatspräsident angeregt hat.

In einem vom Rückgang der Rechte von Frauen und Mädchen geprägten weltweiten Kontext bekräftigt Frankreich mit diesem klaren Bekenntnis sein entschlossenes Engagement, sich für die Rechte, die Freiheit, die Gesundheit und das Leben der Frauen einzusetzen, aber auch für die volle Umsetzung der Geschlechtergleichheit. Im Rahmen seiner feministischen Außenpolitik wird Frankreich auch in Zukunft die Gesundheit und die sexuellen und reproduktiven Rechte unermüdlich fördern.

Damit plädiert Frankreich unbeirrbar auf allen Ebenen, darunter auch auf höchster politischer Ebene sowie bei allen internationalen Instanzen, für die weltweite Anerkennung des Rechts auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht. Es wird diesen Kampf fortsetzen.