Pressemitteilung von Jean-Yves Le Drian und Christophe Castaner (12.06.2020)

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Aufgrund der positiven Entwicklung der Gesundheitslage in Frankreich und Europa und gemäß den gestern von der Europäischen Kommission vorgelegten Empfehlungen wird Frankreich am Morgen des 15. Juni (00:00 Uhr) sämtliche zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eingeführten Einreisebeschränkungen an seinen europäischen Binnengrenzen (Land-, Luft- und Seegrenzen) aufheben.

Ab dem 15. Juni werden demnach alle Personen aus Ländern des Europäischen Raums (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan) in das französische Staatsgebiet einreisen können, so wie es vor dem 18. März 2020 und den zur Bekämpfung von Covid-19 eingeführten Beschränkungen der Fall war. Die Reisenden müssen für ihre Einreise in das französische Staatsgebiet unter anderem keine Sonderbescheinigungen für internationale Reisen mehr mitführen. Darüber hinaus sind die Personen, die aus dem europäischen Raum einreisen, von der zweiwöchigen Quarantäne anschließend an ihre Einreise nach Frankreich befreit.

Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gelten die Beschränkungen dennoch weiterhin an den Grenzen mit Spanien und dem Vereinigten Königreich.

  • Spanien hat beschlossen, die Covid-19-Einreisebeschränkungen sowie die zweiwöchige Quarantäneaufforderung für Flugpassagiere aus europäischen Ländern bis zum 21. Juni beizubehalten. In Einklang mit den spanischen Behörden hält auch Frankreich folglich die derzeit geltenden Beschränkungen bis zum 21. Juni aufrecht. Bis zu diesem Datum werden Flugpassagiere aus Spanien bei ihrer Einreise nach Frankreich zu einer zweiwöchigen Quarantäne aufgefordert.
  • Das Vereinigte Königreich hat die Einführung einer zweiwöchigen Quarantänepflicht für Einreisende aus Frankreich beschlossen. Demnach gelten für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich ab dem 15. Juni zwar keine Beschränkungen für die Einreise in das französische Staatsgebiet mehr, sie werden jedoch weiterhin bis auf Weiteres zu einer zweiwöchigen Quarantäne aufgefordert.

Gemäß den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die gestern vorgelegt wurden und sich an den französischen Vorschlägen orientieren, wird Frankreich außerdem ab dem 1. Juli eine schrittweise Öffnung seiner Schengen-Außengrenzen vornehmen. Diese Öffnung wird schrittweise und je nach der Gesundheitslage in den verschiedenen Drittstaaten sowie gemäß den Modalitäten, die bis dahin auf europäischer Ebene festgelegt sein werden, erfolgen.

Im Interesse der akademischen Attraktivität wird den internationalen Studierenden unabhängig von ihrem Ursprungsland die Einreise nach Frankreich gestattet und die Rahmenbedingungen für ihren Aufenthalt werden vereinfacht. Ihre Visaanträge und Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels werden vorrangig bearbeitet.