Gemeinsame Erklärung von Jean-Yves Le Drian, Minister für Europa und auswärtiges Angelegenheiten, Außenministerin Baerbock und der Außenminister von Ägypten und Jordanien zum Nahostfriedensprozess (19.02.2022)

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Jean-Yves Le Drian, Minister für Europa und auswärtiges Angelegenheiten, Außenministerin Baerbock und die Außenminister von Ägypten und Jordanien sind heute (19.02.) in München zusammengekommen, um die Abstimmung und Beratung von Maßnahmen mit dem Ziel fortzusetzen, den Nahostfriedensprozess hin zu einem gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung voranzubringen.

Anknüpfend an unsere Treffen vom 15. Februar 2020 in München, 24. September 2020 in Amman, 11. Januar 2021 in Kairo und 11. März 2021 in Paris erklärten die Minister Folgendes:

  1. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, alle Bemühungen um einen gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden zu unterstützen, der den legitimen Rechten aller Parteien auf der Grundlage der Zweistaatenlösung im Einklang mit dem Völkerrecht, den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und den vereinbarten Parametern, darunter die Arabische Friedensinitiative, Rechnung trägt.
  2. Mit Sorge sehen wir zunehmende Spannungen vor Ort. Vor diesem Hintergrund erinnern wir an die dringende Notwendigkeit der Wiederaufnahme von ernsthaften, zielführenden und wirkungsvollen Gesprächen und Verhandlungen unmittelbar zwischen den Parteien oder unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, einschließlich des Nahost-Quartetts.
  3. Wir betonen, wie wichtig die Eröffnung von politischen und wirtschaftlichen Perspektiven ist, solange es keine Verhandlungen gibt. Im Hinblick darauf streben wir weitere vertrauensbildende Maßnahmen auf der Grundlage wechselseitiger Verpflichtungen mit dem Ziel an, die Lebensbedingungen für das palästinensische Volk zu verbessern und eine Wiederaufnahme zielführender Verhandlungen zu erreichen.
  4. Wir betonen die Notwendigkeit, auf alle einseitigen Maßnahmen zu verzichten, welche die Zweistaatenlösung und die Aussicht auf einen gerechten und dauerhaften Frieden untergraben, insbesondere den Bau und die Erweiterung von Siedlungen, die Beschlagnahmung von Land und die Zwangsräumung von Palästinensern aus ihren Häusern, auch in Ostjerusalem, sowie jede Form von Gewalt und Hetze. In diesem Zusammenhang betonen wir, dass die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile von Scheich Dscharrah und Silwan in Bezug auf ihre Häuser und Wohnungen gewahrt werden müssen.
  5. Wir erinnern an die Notwendigkeit, den traditionellen und rechtlichen Status quo der heiligen Stätten in Jerusalem aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die wichtige Rolle des Haschemitischen Königreichs Jordanien als traditioneller Hüter der heiligen Stätten in Jerusalem.
  6. Wir bekräftigen die unverzichtbare Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und die Notwendigkeit, ihm die politische und finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die erforderlich ist, damit es weiterhin sein VN‑Mandat erfüllen und seine lebensnotwendigen Dienste für die Flüchtlinge leisten kann.
  7. Wir unterstreichen die Bedeutung aller Friedensverträge zwischen arabischen Staaten und Israel, die zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts auf der Grundlage der Zweistaatenlösung beitragen, damit ein umfassender und dauerhafter Frieden erreicht wird.
  8. Wir werden weiterhin mit allen Parteien zusammenarbeiten, um realistische Perspektiven für die Wiederaufnahme eines glaubwürdigen politischen Prozesses zu eröffnen. Wir betonen, dass die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens ein strategisches Ziel darstellt, das im Interesse aller Parteien liegt und das für die regionale Sicherheit und Stabilität von entscheidender Bedeutung ist.