Israel - Internationaler Strafgerichtshof (27. November 2024)
Frankreich wird seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Römische Statut die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorschreibt und auch vorsieht, dass von einem Staat nicht verlangt werden kann, in Bezug auf die Immunität von Staaten, die nicht Vertragspartei des IStGH sind, entgegen seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln. Diese Art Immunität gilt für Premierminister Netanjahu und die anderen betreffenden Minister und müssen berücksichtigt werden, falls der IStGH uns um ihre Festnahme und Überstellung ersuchen sollte.
Im Einklang mit der historischen Freundschaft zwischen Frankreich und Israel, zwei Demokratien, die der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung einer professionellen und unabhängigen Justiz verpflichtet sind, beabsichtigt Frankreich, weiterhin eng mit Premierminister Netanjahu und den anderen israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Frieden und Sicherheit für alle im Nahen Osten zu erreichen.