1. Frankreich steht zu den Israelis und zu den Palästinensern in einem freundschaftlichen Verhältnis.
Frankreich hat starke historische, kulturelle und menschliche Bindungen zu Israel. Frankreich gehörte zu den ersten Ländern, die den neuen Staat anerkannt und schon ab 1949 diplomatische Beziehungen zu ihm aufgenommen haben. Seit 70 Jahren verteidigt Frankreich das Existenzrecht Israels, sein Recht auf ein Leben in Sicherheit und seine vollständige Zugehörigkeit zur Gemeinschaft souveräner Staaten. Die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Israel sind auch auf die große französische und französischsprachige Gemeinschaft in Israel und die größten jüdische Gemeinschaft Europas in Frankreich gegründet.
Frankreich steht ebenfalls zu den Palästinensern in einem freundschaftlichen Verhältnis und unterstützt die Schaffung eines palästinensischen Staats innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen, Seite an Seite mit Israel und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten. Am 22. November 1974 stimmte Frankreich für die Anerkennung der PLO als beobachtendes Mitglied in der UNO und bestätigte damit das unabdingbare Recht des palästinensischen Volks. François Mitterrand sprach 1982 als erster französischer Staatspräsident vor der Knesset das Ziel der Schaffung eines palästinensischen Staats aus. 2010 wertete Frankreich den Status der Generaldelegation Palästinas in Frankreich zur Mission von Palästina unter der Leitung eines Botschafters auf. Im November 2012 stimmte Frankreich für die Gewährung des Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat bei den Vereinten Nationen und im September 2015 für das Hissen der palästinensischen Flagge bei der UNO.
2. Frankreich steht auf der Seite des Völkerrechts.
Frankreich ruft zur Einhaltung des Völkerrechts und insbesondere der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen auf. In diesem Sinne tritt Frankreich für:
- eine Zwei-Staaten-Lösung (Resolution 181 der VN-Generalversammlung),
- eine gerechte Lösung für die Flüchtlinge (Resolution 194 der VN-Generalversammlung),
- die Beendigung der israelischen Besetzung (Resolution 242 der VN-Sicherheitsrates
- die Aufrechterhaltung des Status von Jerusalems (Resolutionen 476 und 478 des VN-Sicherheitsrates) ein.
Auf dieser Grundlage ermutigt Frankreich beide Seiten, ihr Engagement für eine Verhandlungs- und eine Zwei-Staaten-Lösung zu bekräftigen.
Der Bau von israelischen Siedlungen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem ist eine unrechtmäßige Aneignung von Land, welches Gegenstand der Friedensverhandlungen zwischen Israel und Palästina auf Grundlage der Linien von 1967 seien sollte. Mit dem Bau dieser Siedlungen verstößt Israel gegen das Völkerrecht (insbesondere in Bezug auf die Genfer Konvention IV und mehrere Resolutionen des VN-Sicherheitsrats), gefährdet die langfristige Tragfähigkeit der Zwei-Staaten-Lösung und stellt für einen gerechten und andauernden Frieden ein Hindernis dar. In der am 23. Dezember 2016 fast einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommenen Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats wird zur sofortigen und vollständigen Beendigung der Siedlungstätigkeiten aufgerufen und von beiden Staaten die Unterscheidung zwischen den israelischen Staatsgebieten und den seit 1967 besetzten Gebieten gefordert.
In diesem Zusammenhang verurteilt Frankreich regelmäßig die Siedlungspolitik, die insbesondere durch die Aneignung von 10 0000 weiteren Wohnungen im Jahr 2017 - und damit drei Mal so viele wie das vorherige Jahr - zum Ausdruck gebracht wurde. Die Bevölkerung der israelischen Siedlungen hat sich seit den Vereinbarungen von Oslo versechsfacht. Am 10. Dezember 2017 forderte der französische Staatspräsident den israelischen Premierminister zu mutigen Gesten und in erster Linie zum Einfrieren der Siedlungen auf.
Auf europäischer Ebene wurden angesichts des fortschreitenden Siedlungsbaus konkrete Maßnahmen ergriffen, die in erster Linie darin bestehen, das israelische Hoheitsgebiet und die Siedlungen differenziert zu behandeln. Die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel besetzten Gebieten, die in der Mitteilung der Europäischen Union vom November 2015 zur Auslegungsfrage dargelegt wird, entspricht diesem Konzept.
Frankreich ruft Israel ebenfalls zur vollständigen Einhaltung des für die Palästinensischen Gebiete geltenden humanitären Völkerrechts und zu einer „angemessenen Gewaltanwendung“ auf.
3. Frankreich setzt sich für die Stabilität der Region ein.
Frankreich verurteilt auf das Schärfste sämtliche Arten von Gewalt und Terrorismus und ruft alle Parteien dazu auf, jegliche Form der Aufstachelung zum Hass zu bekämpfen. An der Seite seiner europäischen Partner forderte Frankreich vermehrt alle Parteien eindringlich dazu auf, jegliche anregende oder provozierende Handlung zu unterlassen, die die Situation verschärfen könnte, und jegliche Verübung von Anschlägen zu verurteilen und die Prinzipien der Notwendigkeit und Angemessenheit beim Einsatz von Gewalt strikt einzuhalten.
Frankreich ist der Sicherheit Israels für immer verbunden, die ein Schwerpunktprinzip seiner Politik in der Region bildet.
4. Frankreich ist der Auffassung, dass der Konflikt nur durch die Schaffung eines unabhängigen, existenzfähigen und demokratischen palästinensischen Staats gelöst werden kann, der in Frieden und Sicherheit an der Seite Israels besteht.
Die Zwei-Staaten-Lösung ist die einzige, die den legitimen Erwartungen der Israelis und Palästinenser auf Sicherheit, Unabhängigkeit, Anerkennung und Würde entspricht. Im Hinblick darauf hat Frankreich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern die Grundlagen für eine Lösung des Konflikts definiert:
- Grenzen auf Grundlage der Linien von 1967 mit einem einvernehmlichen gleichwertigen Austausch von Land;
- Sicherheitsregelungen zur Garantie der Souveränität des palästinensischen Staats und der Sicherheit Israels;
- eine gerechte, ausgewogene und einvernehmliche Lösung für das Flüchtlingsproblem;
- eine Regelung mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten.
In dieser Erwartung begrüßt Frankreich die Arabische Friedensinitiative von 2002 und ihre jüngste Bekräftigung.
5. Frankreich ist der Auffassung, dass Jerusalem Hauptstadt beider Staaten, Israel und dem künftigen Palästinenserstaat, sein muss.
Seit 1967 und der Eroberung des Ostteils der Stadt durch Israel während des Sechstagekriegs steht das ganze Stadtgebiet unter israelischer Kontrolle. In Erwartung einer Verhandlungslösung des Konflikts und im Sinne des Völkerrechts erkennt Frankreich ebenso wie die gesamte internationale Staatengemeinschaft keinerlei Hoheit über Jerusalem an.
Die Frage des Status von Jerusalem muss im Rahmen der Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern beantwortet werden, wobei in erster Linie auf die Schaffung von zwei Staaten, u.z. einem israelischen und einem palästinischen, die Seite an Seite, in Frieden und Sicherheit und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten bestehen, abgezielt wird.
In Erwartung einer Verhandlungslösung des Konflikts im Sinne des Völkerrechts und insbesondere der Resolution 478 (1980) des VN-Sicherheitsrates, erkennt Frankreich ebenso wie die gesamte internationale Staatengemeinschaft keinerlei Hoheit über Jerusalem an. Sämtliche Botschaften, die sich in Jerusalem befanden, verließen Jerusalem im Anschluss an diese Resolution. Aus diesem Grund erklärte der französische Staatspräsident, dass er der Entscheidung des US-Präsidenten, die Botschaft der USA von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen, nicht zustimme.
Frankreich ruft zum Abbau der Spannungen und ganz besonders zur Einhaltung des Status quo an den heiligen Stätten auf. Jegliche Infragestellung dieses Status quo zöge das Risiko einer bedeutenden Destabilisierung nach sich.
6. Frankreich leistet als Reaktion auf die humanitäre Lage in den Palästinensische Gebieten Nothilfe.
Frankreich schenkt der Frage nach den Lebensbedingungen der Palästinenser, die unbedingt mit der der Beilegung des Konflikts einhergehen muss, eine besondere Aufmerksamkeit.
Die Wasser- und Abwasservorhaben sind eine der Prioritäten der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und den Palästinensischen Gebieten und ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der französischen Entwicklungsagentur (Agence Française de Développement – AFD). Im Laufe der letzten zwanzig Jahre finanzierte die französische Entwicklungsagentur dreizehn Wasser- und Abwasserprojekte in palästinensischen Gebieten in Höhe von nahezu 106 Mio. € (ohne Finanzierungen, mit denen die Agentur von Finanzierungspartnern betraut wurde). Unseren Schätzungen zufolge ermöglichten diese Projekte 800 000 Menschen einen Zugang zu Trinkwasser bzw. eine verbesserte Trinkwasserversorgung.
Frankreich setzt sich durch Hilfeleistungen in zahlreichen Bereichen (Lebensmittelhilfe, berufliche Bildung, Gesundheit) und durch das Institut français in Gaza als einziges ausländisches Zentrum im Gazastreifen voll und ganz für die Bevölkerung im Gazastreifen ein.
Frankreich und die Europäische Union machen sich außerdem im Westjordanland, hauptsächlich in der Zone C und in Ost-Jerusalem, gegen Zwangsräumungen und Häuserabrisse stark, die als Folge der israelischen Siedlungspolitik stattfinden und den Alltag der Palästinenser sowie die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung belasten. 2017 wurden 423 palästinensische Gebäude abgerissen oder beschlagnahmt, wodurch 664 Palästinenser vertrieben wurden.
Frankreich spricht sämtlichen internationalen Organisationen und insbesondere UNRWA, das bei der Hilfeleistung für mehr als 5 Mio. palästinensische Flüchtlinge eine notwendige und grundlegende Rolle spielt, erneut sein Vertrauen aus, da durch ihr Handeln ein Fortschritt bei der israelisch-palästinensischen Frage erzielt werden.
7. Frankreich unterstützt die Schaffung eines unabhängigen, existenzfähigen und souveränen palästinensischen Staats.
Frankreich unterstützt die Palästinensische Behörde durch eine enge Zusammenarbeit besonders im institutionellen, wirtschaftlichen, kulturellen und akademischen Bereich bei der Schaffung eines zukünftigen palästinensischen Staates und starker, demokratischer Institutionen.
Die langjährige dezentrale Kooperation zwischen Frankreich (70 französische Gebietskörperschaften) und den Palästinensern trägt ebenfalls zu diesen Bemühungen bei. Jährlich mobilisieren die französischen Gebietskörperschaften fast 3 Mio. Euro für Projekte in den Palästinensischen Gebieten, zu denen pro Jahr eine öffentliche Entwicklungshilfe, insbesondere über die französische Entwicklungsagentur AFD, in Höhe von etwa 5 Mio. Euro für palästinensische Gebietskörperschaften hinzukommt. Insgesamt belaufen sich die Mittel, die Frankreich auf verschiedenen Wegen für die palästinensischen Gebietskörperschaften bereitstellt, auf 8 Mio. € pro Jahr.
Frankreich steuert ebenfalls zur wirtschaftlichen Entwicklung der Palästinensischen Gebiete, insbesondere ihres Privatsektors (Industriegebiet Bethlehem) bei. Frankreich leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Hilfe für Palästina (über 500 Mio. Euro für den Zeitraum 2008-2017 und Weiterführung der Budgethilfe für die Palästinensische Behörde 2017 in Höhe von 16 Mio. Euro), davon etwa ein Drittel für Gaza. Die Palästinensische Gebiete ist weiterhin das Land, für das Frankreich die größte Budgethilfe leistet.
8. Frankreich tritt für die innerpalästinensische Aussöhnung ein.
Frankreich nahm die Übereinkunft zwischen Fatah und Hamas, die am 12. Oktober 2018unter der Schirmherrschaft Ägyptens in Kairo getroffen wurde, mit Interesse zur Kenntnis. Frankreich wünscht sich, dass die Umsetzung dieser Übereinkunft fortgesetzt wird und es der Palästinensischen Behörde ermöglicht, ihre Vorrechte im Gazastreifen, auch was die Sicherheit betrifft, in vollem Umfang wahrzunehmen.
Die innerpalästinensische Aussöhnung ist dringend notwendig, um einen politischen Rahmen zu schaffen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung in Gaza, die in erster Linie von der Blockade betroffen ist, zu verbessern und um die Sicherheit des Gebietes und der Grenzen zu gewährleisten.
Darüber hinaus erinnert Frankreich an die Notwendigkeit, dass die Hamas, die auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen steht, auf die bekannten Erwartungen der internationalen Staatengemeinschaft eingeht, den Staat Israel anerkennt und auf Gewalt verzichtet.
9. Frankreich ist bereit, alles in seinen Kräften stehende für die Wiederaufnahme eines glaubwürdigen politischen Prozesses zu tun.
Das entspricht den bei der Konferenz am 15. Januar 2017 in Paris, zu der über 70 Staaten zusammenkamen, eingegangenen Verpflichtungen, die weitergeführt werden müssen.
Der französische Staatspräsident bekräftigte durch seinen Empfang der Palästinensischen Behörde und des israelischen Premierministers im Juli und Dezember 2017, dass Frankreich bereit ist, jegliche Initiative, dessen Rahmen mit dem des Völkerrechts übereinstimmt, die auf Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern gründet und auf die Schaffung von zwei Staaten, die Seite an Seite innerhalb von sicheren und anerkannten Grenzen und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten bestehen, abzielt, zu unterstützen. Ebenfalls bestätigte er, dass Frankreich in engem Kontakt sowohl zu Israel als auch zu Palästina steht, um dazu beizutragen, dass die Möglichkeit einer Zwei-Staaten-Lösung und einer Wiederaufnahme der Verhandlungen weiterhin bestehen bleibt. Letztlich forderte er die gesamte internationale Staatengemeinschaft auf, an der Umsetzung dieses Ziels mitzuwirken, um dem Friedensprozess neue Impulse zu verleihen. Die internationalen Akteure, die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sowie die europäischen und regionalen Partner können aktiv zur Wiederherstellung eines politischen Rahmens beitragen.
Letzter Stand: September 2020