Bilaterale Beziehungen zu Deutschland

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1. Politische Beziehungen

Der am 22. Januar 1963 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem damaligen französischen Staatspräsidenten General de Gaulle unterzeichnete Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (der sogenannte deutsch-französische Freundschaftsvertrag oder „Élysée-Vertrag“) bildet das Fundament der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich. Der Vertrag sieht eine systematische Abstimmung mittels regelmäßiger Treffen auf sämtlichen Ebenen (Staats- und Regierungschefs, Minister, hochrangige Beamte) vor, durch die in den beiden Ländern ein „deutsch-französischer Reflex“ fest verankert werden konnte. Die bestehenden Instrumente wurden anlässlich des 25. und 40. Jubiläums des Vertrags präzisiert bzw. fortgeführt: Einrichtung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats (DFVSR) und des deutsch-französischen Wirtschafts- und Finanzrats im Jahr 1988 oder auch des Deutsch-Französischen Ministerrats (DFMR), der seit 2003 auf jährlicher Basis abwechselnd in Deutschland und in Frankreich tagt. Nach seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 in Toulouse kam der Rat das letzte Mal zu einer Videokonferenz am 31. Mai 2021 zusammen.

Der am 22. Januar 2019 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron unterzeichnete Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration („Vertrag von Aachen“) trat am 22. Januar 2020 in Kraft, ergänzt den 1963 geschlossenen Freundschaftsvertrag und stärkt die bereits engen bilateralen Beziehungen, um diese in einen europäischen Rahmen einzufügen und den beiden Ländern zu ermöglichen, den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Dem Vertrag hinzugefügt ist eine Liste 15 prioritärer Vorhaben, die beim DFMR am 31. Mai 2021 vervollständigt wurde. Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung des deutsch-französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 22. Januar 2020, als der Vertrag von Aachen offiziell in Kraft trat, ein neues Kapitel der bilateralen Annäherung eingeläutet. Seit 2021 verfügt der Ausschuss über ein gemeinsames Sekretariat und hat erste Empfehlungen für eine Verbesserung des Alltags der Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion vorgestellt.

Parallel dazu wurde die deutsch-französische parlamentarische Zusammenarbeit verstärkt. Die im März 2019 eingerichtete Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung, die sich aus 50 französischen und 50 deutschen Abgeordneten zusammensetzt, soll zu einer besseren Umsetzung des Vertrags von Aachen und zur Verstärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit, insbesondere was die koordinierte Umsetzung der EU-Richtlinien betrifft, beitragen.

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung waren seit Frühjahr 2020 und dem Beginn der Gesundheitskrise äußerst aktiv.

2. Französische Präsenz

Französische Generalkonsulate: Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Saarbrücken, Stuttgart
Französische Gemeinschaft in Deutschland: 160.000 Personen (Dezember 2013)
Deutsche Gemeinschaft in Frankreich: 130.000 Personen (November 2012).

3. Besuche

  • Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in Paris (10. Dezember 2021)
  • Deutsch-Französischer Ministerrat (per Videokonferenz, 31. Mai 2021)
  • Reise der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Brégançon (20. August 2020)
  • Reise des französischen Staatspräsidenten nach Meseberg (29. Juni 2020)
  • Reise des französischen Außenministers Jean-Yves Le Drian nach Berlin (19. Juni 2020)
  • Deutsch-französische Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise (18. Mai 2020)
  • Teilnahme des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron an der Sicherheitskonferenz in München (13. Februar 2020)
  • Teilnahme des französischen Innenministers Christophe Castaner am deutschen Ministerrat in Berlin (3. Dezember 2019)
  • Deutsch-Französischer Ministerrat in Toulouse (16. Oktober 2019)
  • Teilnahme des deutschen Außenministers Heiko Maas am französischen Ministerrat (19. Juni 2019)
  • Teilnahme des Ministers für Europa und auswärtige Angelegenheiten Jean-Yves Le Drian am deutschen Ministerrat in Berlin (27. März 2019)
  • Unterzeichnung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit durch die deutsche Bundeskanzlerin Angel Merkel und den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 in Aachen.
  • 1. Deutsch-Französischer Ministerrat (2003 aus Anlass des 40. Jahrestags des Élysée-Vertrags)
  • Unterzeichnung des Élysée-Vertrags durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und General Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 in Paris
  • Offizieller Besuch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer in Frankreich vom 2. bis 8. Juli 1962; Treffen mit General Charles de Gaulle in Reims am 7. Juli 1962.

4. Botschafter/Botschafterin

Französische Botschafterin in Deutschland: Anne-Marie Descôtes
Deutscher Botschafter in Frankreich: Hans-Dieter Lucas

5. Wirtschaftsbeziehungen

Deutschland ist Frankreichs wichtigster Kunde (Einfuhren in Höhe von 69,84 Mrd. Euro im Jahr 2019), sein wichtigster Lieferant (Ausfuhren in Höhe von 84,8 Mrd. Euro im Jahr 2019) und somit allgemein sein wichtigster Handelspartner. Deutschlands geschäftliches Abhängigkeitsverhältnis zu Frankreich ist weniger ausgeprägt. Nachdem die Vereinigten Staaten Frankreich im Jahr 2015 vom ersten Platz der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ablösten, befindet sich Frankreich seit 2017 nach China, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten auf Platz vier. Frankreich ist seit 2016 Deutschlands drittwichtigster Lieferant (5,9 %) und zweitwichtigster Kunde (7,9 %).

Die Wirtschaften Deutschlands und Frankreichs sind sehr eng miteinander verknüpft und ergänzen sich gegenseitig. 2737 französische Unternehmen sind in Deutschland ansässig (sprich 30 % der französischen Tochtergesellschaften im Euro-Währungsgebiet), sie beschäftigen 363 000 Personen und erzielen dem französischen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (INSEE) zufolge einen Umsatz von 147 Mrd. Euro. Umgekehrt sind 3 200 deutsche Unternehmen in Frankreich ansässig, beschäftigen 310 000 Personen und erzielen einen Umsatz von 141 Mrd. Euro.

6. Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Technik

Die deutsch-französischen Beziehungen im Bereich der kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind besonders intensiv und stützen sich auf ein dichtes Netz von Institutionen, darunter:

  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), gegründet 1963 im Rahmen des Elysee-Vertrags, dank dem über 9 Millionen junge Deutsche und Franzosen an 320 000 Austauschprogrammen teilnehmen konnten;
  • die Deutsch-Französische Hochschule (DFH), die 1997 gegründet wurde und ein Netzwerk von Hochschulen umfasst, das (6 400 Studierenden) integrierte Studienfächer mit binationalen Abschlüssen anbietet;
  • ARTE, ein deutsch-französischer Kultursender mit europäischer Ausrichtung, der 1992 gegründet wurde;
  • der Deutsch-Französische Kulturrat, der 1988 eingerichtet wurde und dessen Aufgabe darin besteht, den beiden Regierungen eine Entscheidungsgrundlage zu den großen bilateralen und europäischen Kulturthemen zu bieten;
  • der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der im Vertrag von Aachen vorgesehen und im April 2020 eingerichtet wurde und der Städtepartnerschaften und Projekte für Begegnungen und Austausch von Vereinigungen fördert. Durch den Fonds wurden mehr als 470 Projekte mit einem jährlichen Volumen von 2,8 Mio. Euro gefördert;
  • die Schaffung deutsch-französischer Kulturinstitute in der Welt, wie zum Beispiel jenes im Juni 2021 in Palermo eröffnete;
  • die Einführung europäischer digitaler Plattformen durch die deutsch-französischen Akteure im audiovisuellen Bereich (insbesondere ENTR für junge Europäerinnen und Europäer sowie The European Collection auf Arte);
  • die Einführung einer Zusammenarbeit im Bereich Museen und Kulturerbe, die sich besonders auf Werke aus kolonialen Zusammenhängen konzentriert.

Deutschland verfügt über ein dichtes und vielfältiges Netzwerk für die Zusammenarbeit in Kultur, Schulwesen, Wissenschaft und Technik:

  • 1 Institut français in Deutschland mit 11 Außenstellen neben der Zentralstelle Berlin
  • 5 spezialisierte Referate in Berlin (Literatur, Film, Theater und Tanz, Musik und darstellende Kunst)
  • 11 binationale Einrichtungen (Kulturzentren und deutsch-französische Außenstellen)
  • ein Forschungszentrum für Geschichte (Institut français d’histoire en Allemagne (IFHA) in Frankfurt)
  • 1 wissenschaftlicher und technologischer Dienst (WTD) in Berlin
  • 1 französisches Forschungsinstitut im Ausland (IFRE)
  • 15 Einrichtungen des Netzwerks der französischen Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (AEFE) und drei deutsch-französische Gymnasien in Freiburg und Saarbrücken und seit 2020 auch in Hamburg (neben dem in Buc und seit 2021 dem in Straßburg in Frankreich)

Diese Zusammenarbeit nimmt ebenfalls durch die Projekte der gemeinsamen diplomatischen und konsularischen Unterbringungen (z. B. Bau einer deutsch-französischen Botschaft in Dacca, Bangladesch seit 2013) Gestalt an.

Zusätzliche Information