Sanktionen gegen Russland und Belarus

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Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Europäische Union an der Seite ihrer internationalen Partner mehrere Sanktionspakete gegen Russland und Belarus verabschiedet. Diese Maßnahmen ergänzen die Sanktionen, die seit 2014 infolge der rechtswidrigen Annexion der Krim gegen Russland verhängt wurden. Sie treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden auch weiterhin signifikante Auswirkungen haben und die Fortsetzung der russischen Kriegsanstrengungen beeinträchtigen. Diese Strategie ist langfristig ausgelegt: So hat die Europäische Union am 24. Juni 2024 ein vierzehntes Sanktionspaket verabschiedet.

Aktueller Stand der Sanktionen gegen Russland und Belarus

Im Jahr 2014 verabschiedete die Europäische Union in Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine durch Russland erste Sanktionen gegen das Land. Für Belarus wurden die Sanktionen unmittelbar nach der gefälschten Präsidentschaftswahl 2020 und anschließend im Jahr 2021 aufgrund der andauernden Repression, der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeugs und der von Minsk orchestrierten Migrationskrise mit der EU verschärft.

Seit dem Beginn am 24. Februar 2022 des ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union in Abstimmung mit ihren internationalen Partnern vierzehn Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Auch gegen Belarus wurden aufgrund seiner zunehmenden Verwicklung in den Ukrainekrieg spezifische Sanktionen verhängt. Die Maßnahmen werden fortlaufend erneuert: So wurde das jüngste Sanktionspaket am 24. Juni 2024 verabschiedet.

All diese Sanktionspakete umfassen Ausfuhrbeschränkungen (Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologien, Fahrzeuge, Baumaschinen und -bedarf), Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter, durch die Russland hohe Einnahmen generiert (darunter synthetischer Kautschuk) sowie verschiedene Verbote zum Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen und des europäischen Informationsraums.

Diese Sanktionen treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden auch weiterhin signifikante Auswirkungen haben und die Fortsetzung der russischen Kriegsanstrengungen beeinträchtigen.

Russland

Die EU-Sanktionen gegen Russland zielen darauf ab, die Kriegskosten für das russische Regime in die Höhe zu treiben, und umfassen mehrere Kategorien:

1. Sanktionen gegen Einzelpersonen, um Druck auf verschiedene Seiten auszuüben: die politischen und wirtschaftlichen Unterstützer des russischen Regimes, die russische Rüstungsindustrie, die Separatistenführer der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und rechtswidrig von Russland annektierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie die Verantwortlichen der rechtswidrigen Deportation und „militärischen Umerziehung“ ukrainischer Kinder. Diese Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Einreiseverbot in den EU-Raum vor und richten sich gegen mehr als 2200 russische Personen und Einrichtungen, einschließlich des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin und des russischen Außenministers Sergei Lawrow.

2. Massive finanzielle Sanktionen, um die Finanzkraft der russischen Wirtschaft zu schwächen, insbesondere durch:

  • ein Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank und des russischen Staatsfonds;
  • Beschränkungen für den Erwerb russischer Staatsanleihen und die Finanzströme aus Russland;
  • den Ausschluss bestimmter russischer Finanzinstitute aus dem internationalen Bankennetzwerk SWIFT, darunter die beiden führenden Banken des Landes Sberbank und VTB.

3. Wirtschaftliche Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der russischen Wirtschaft wie Energie, Verkehr, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Rohstoffe und Dienstleistungen.

Diese Maßnahmen umfassen insbesondere das Verbot der Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter nach bzw. aus Russland (z. B. leichte Waffen, Luftfahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Hightech-Produkte und Werkstoffe), ein Goldembargo, ein Anlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen und zusätzliche Einschränkungen im Dienstleistungssektor, ein Ausfuhrverbot für Drohnen, chemische und biologische Ausrüstung sowie Bauelemente der Elektronik, in der Luftfahrt und ein Verbot von Investitionen in den russischen Bergbausektor. Das zwölfte Paket sieht das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs und der direkten bzw. indirekten Weitergabe von Diamanten aus Russland vor. Dieses Verbot gilt für Diamanten mit Ursprung in Russland, aus Russland ausgeführte und durch Russland durchgeführte Diamanten, und ist ab März 2024 auch auf russische Diamanten anwendbar, die in Drittländern verarbeitet werden.

Die Sanktionen richten sich insbesondere gegen den Energiesektor, der für die Finanzierung der russischen Kriegsanstrengungen von strategischer Bedeutung ist:

Die Europäische Union verbietet die Ausfuhr nach Russland von Gütern und Technologien, die zur Erdölraffination oder Gasverflüssigung benötigt werden, sowie jegliche neuen europäischen Investitionen in den russischen Energiesektor. Die Europäische Union hat außerdem ein Einfuhrverbot für russische Kohle (seit August 2022) sowie für Ölimporte auf dem Seeweg aus Russland erlassen (seit dem 5. Dezember 2022 für Rohöl und seit dem 5. Februar 2023 für raffinierte Erdölerzeugnisse), d. h. für fast die gesamten russischen Öleinfuhren in die EU. Die von der Europäischen Union verhängten Maßnahmen beinhalten außerdem die Einführung einer Preisobergrenze für russische Ölexporte in Drittländer. Dieser in Absprache mit den Partnern der Price-Cap-Koalition (G7, Europäische Kommission, Australien, Neuseeland) verabschiedete Mechanismus ergänzt das europäische Embargo und soll Russlands Einnahmen aus Ölexporten senken und gleichzeitig einen Preisschock an den Weltmärkten vermeiden. Im Rahmen der Verabschiedung des zwölften Sanktionspakets wurde ein Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG) verhängt und im Zuge der Verabschiedung des vierzehnten Sanktionspakets ein Verbot der Umladung in EU-Anlagen von russischem Flüssigerdgas (LNG) auf dem Weg in Drittländer.

4. Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation, darunter die Aussetzung der Sendetätigkeit von Medien wie Sputnik, Russia Today, Rossiya 24, NTV, Rossiya 1, REN TV und Pervyi Kanal in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Ende des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Darüber hinaus wurden gezielte Handels- und Investitionsbeschränkungen für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja eingeführt, die am 30. September 2022 rechtswidrig von Russland annektiert wurden. Die EU hat in ihren Sanktionen auch Ausnahmen vorgesehen, um humanitäre Hilfsmissionen für die ukrainische Bevölkerung nicht zu behindern.

Mehrere Ausnahmeregelungen wurden beschlossen, um in Einzelfällen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere Düngemitteln, von Russland in Drittländer zu ermöglichen und dadurch negative Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherheit zu verhindern.

Schließlich wurden spezifische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um gegen die Umgehung der Sanktionen vorzugehen. Die EU hat einen „Anti-Umgehungsinstrument“ eingeführt, mit dem der Rat in letzter Instanz die Ausfuhr bestimmter vorrangiger Güter und Technologien in eine Reihe von Drittländern einschränken kann, bei denen es zu einer systematischen Umgehung der Sanktionen zur Unterstützung der Kriegsanstrengungen kommt. Gegen Personen und Einrichtungen in Drittländern, die die Verletzung oder Umgehung von EU-Sanktionen erleichtern, können Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zur Verwendung in Russland oder das Einfrieren von Vermögenswerten verhängt werden. Seit dem zwölften und vierzehnten Sanktionspaket müssen EU-Ausführer bei Verkaufs-, Lieferungs-, Verbringungs- oder Ausfuhrgeschäften mit Drittländern die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vorrangiger Güter (die gemeinsam von der EU, den USA, dem Vereinigten Königreich und Japan aufgelistet wurden) vertraglich verbieten, solange es sich nicht um Partnerländer handelt. Europäische Ausführer von vorrangigen Gütern und ihre Tochtergesellschaften in Drittländern müssen außerdem Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einrichten, um zu verhindern, dass diese Güter nach Russland ausgeführt werden.

Belarus

Die von der EU gegen Belarus aufgrund seiner Beteiligung am Ukrainekrieg verabschiedeten Sanktionen umfassen ähnliche Maßnahmen wie gegen Russland, berücksichtigen jedoch die besonderen Entwicklungen der Lage vor Ort seit der gefälschten Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 und der illegalen Umleitung des Ryanair-Flugzeuges nach Minsk im Juni 2021, infolgedessen die EU ihren Luftraum für belarussische Fluggesellschaften gesperrt hat.

1. Individuelle Sanktionen sowohl gegen politische und wirtschaftliche Unterstützer des Lukaschenko-Regimes als auch gegen Personen, die für die Unterdrückung der Opposition verantwortlich zeichnen. Diese Maßnahmen wurden gegen mehr als 200 belarussische Personen und Einrichtungen verhängt.

2. Finanzielle Sanktionen, darunter neben den zuvor eingeführten Finanzierungsrestriktionen für bestimmte belarussische Banken das Verbot des Handels mit Reserven und Guthaben der belarussischen Zentralbank und der Ausschluss mehrerer belarussischer Banken aus dem SWIFT-System.

3. Wirtschaftliche Sanktionen, insbesondere ein Einfuhrverbot in belarussischen Schlüsselsektoren, u. a. für Kohlenwasserstoffe, Kaliumchlorid, Rohstoffe und das Transportsystem. Die europäischen Sanktionen zielen ebenfalls darauf hab, die Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland über Belarus zu bekämpfen. Seit Beginn der Krise wurden die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren Verbündeten und internationalen Partnern verhängt, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, den USA und den anderen G7-Staaten, die eigene Sanktionen verabschieden.

Stand: September 2024

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