Gemeinsame Erklärung der Außenminister von Frankreich und Deutschland zur Entscheidung des Polnischen Verfassungstribunals vom 7. Oktober (9 octobre 2021)
Nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Polnischen Verfassungstribunals vom 7. Oktober erinnern wir daran, dass die Mitgliedschaft zur EU mit der vollständigen und uneingeschränkten Zugehörigkeit zu gemeinsamen Werten und Regeln einhergeht. Der Respekt und Einhaltung für diese muss von jedem Mitgliedstaat erbracht werden, das gilt selbstverständlich auch für Polen, das einen ganz zentralen Platz innerhalb der EU hat.
Das bedeutet nicht nur eine moralische Verpflichtung. Das bedeutet auch eine juristische Verpflichtung.
In diesem Kontext wiederholen wir unsere Unterstützung für die Europäische Kommission, damit diese, als Hüterin der Verträge, die Einhaltung europäischen Rechts garantiert.