Der Vertrag von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration

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Anlässlich des 56. Jahrestags des Elysée-Vertrags unterzeichneten der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22. Januar 2019 in Aachen einen neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration.

Mit diesem Vertrag beschlossen die beiden Länder, „ihre bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben und sich auf die Herausforderungen vorzubereiten, vor denen beide Staaten und Europa im 21. Jahrhundert stehen“ (Präambel des Vertrags von Aachen).

Genau ein Jahr nach seiner Unterzeichnung ist der Vertrag von Aachen am 22. Januar 2020 in Kraft getreten.

Seit Januar 2020 setzen Frankreich und Deutschland den Vertrag von Aachen um und haben bereits 2019 15 prioritäre Vorhaben erarbeitet, für deren Überwachung der Deutsch-Französische Ministerrat zuständig ist.

Im Mai 2021 brachten die beiden Staaten im Zuge des Deutsch-Französischen Ministerrats ihren Wunsch zum Ausdruck, diese Dynamik fortzuführen und beschlossen den Start von 13 weiteren Projekten der Zusammenarbeit zu ergänzenden und vertiefenden Themen des Vertrags.

Die ersten 15 prioritären Vorhaben in Umsetzung des Vertrags von Aachen

1. Stärkung der Zusammenarbeit im VN-Sicherheitsrat anlässlich des zweijährigen Mandats Deutschlands als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat 2019 und 2020.

2. Schaffung von vier integrierten Deutsch-Französischen Kulturinstituten (Rio de Janeiro, Palermo, Erbil, Bischkek) und räumliche Zusammenlegung von fünf französischen und deutschen Instituten (Cordoba, Atlanta, Glasgow, Minsk, Ramallah).

3. Schaffung einer deutsch-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote.

4. Ausbau von Mobilitätsprogrammen, zum Beispiel im Rahmen des Deutsch-Französische Jugendwerks (DFJW) insbesondere für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, Praktikanten und Auszubildende, sowie Vorgabe messbarer Ziele.

5. Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung gemeinsamer Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure, zum Beispiel Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften.

6. Einrichtung eines Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie, um prioritäre Projekte zu ermitteln, Probleme in Grenzregionen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für diese zu unterbreiten.

7. Gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks; Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Energiewende sowie Innovation.

8. Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen, zum Beispiel: Colmar-Freiburg durch den Wiederaufbau der Rheinbrücke im Einklang mit den Ergebnissen der laufenden Machbarkeitsstudie, Verbindung zwischen Straßburg und dem Flughafen Frankfurt, Straßburg und der Pfalz, Saarbrücken und Paris.

9. Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen hochrangigen Formate zu Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen nationalen Energie- und Klimaplänen. Ziel ist, sich über die mögliche Entwicklung des Energiemixes auszutauschen, die Möglichkeit für ein gemeinsames deutsch-französisches Kapitel in diesen Plänen zu erörtern und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele im Hinblick auf die Energiewende auszuloten.

10. Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für Künstliche Intelligenz auf Basis der bestehenden Strukturen beider Länder.

11. Zusammenarbeit in der Raumfahrt anhand von drei Schwerpunktbereichen: Förderung einer gemeinsamen Strategie für ein innovativeres Europa im Bereich neue Weltraumwirtschaft; Zusammenarbeit zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Weltraumindustrie, insbesondere durch optimale industrielle Rahmenbedingungen; Konsolidierung des unabhängigen europäischen Zugangs zum Weltraum durch Investitionen in Forschung und Entwicklung, Rationalisierungen in der Industrie und Vorrang für europäische Trägerraketen.

12. Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft auf internationaler Ebene.

13. Einrichtung einer Expertengruppe im Bereich Soziales, die auch die Sozialpartner umfasst, zur „Zukunft der Arbeit“.

14. Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte auf EU-Ebene, mit dem Ziel, sich gemeinsam für hohe Regulierungsstandards, auch für den Bereich nachhaltiges Finanzwesen, einzusetzen.

15. Einrichtung eines deutsch-französischen Zukunftswerks als Dialogforum für Transformationsprozesse in unseren Gesellschaften.

Ergänzung und Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit

Beim Deutsch-Französischen Ministerrat am 31. Mai 2021 haben die beiden Staaten ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, ihre Zusammenarbeit zu ergänzen und zu vertiefen. Sie beschlossen, zusätzlich zu den fünfzehn prioritären Vorhaben dreizehn neue Projekte der Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen:

1. Eine Strategie zur Förderung der Partnersprache entwickeln.

2. Gemeinsam einen Beitrag zur Konferenz über die Zukunft Europas leisten, indem sie eine deutsch-französische Dimension hinzufügen.

3. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Geschlechtergleichheit, Familie und sozialem Zusammenhalt ins Leben rufen.

4. An einer engeren Partnerschaft mit Afrika arbeiten, sowohl auf Handelsebene, im Kampf gegen den Klimawandel als auch zur Unterstützung der Sahelstaaten.

5. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter stärken, auch durch die Arbeit des Deutsch-Französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, anhand

  • eines Expertendialogs, um Krisenmanagement und Krisenprävention im Gesundheitsbereich in den Grenzregionen zu verbessern;
  • der Einführung einer gemeinsamen Erhebung von Daten zur Lebenssituation in den Grenzregionen, um die grenzüberschreitende Politikgestaltung zu verbessern.

6. Ein deutsch-französisches Netzwerkprogramm für junge Führungskräfte entwickeln, in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor.

7. Zusammenarbeiten, um der Opfer der beiden Weltkriege an zusätzlichen Orten zu gedenken.

8. Den bilateralen Dialog weiter stärken, um die Frage des Kurzarbeitergelds von Grenzgängern zu lösen, im Hinblick auf die Erhaltung der Ansprüche dieser Arbeitskräfte.

9. Zusammenarbeiten, um eine Gemeinsame Arbeitsgruppe zu einem digitalen Euro einzurichten, an der die EZB, die Mitgliedstaaten und die Kommission beteiligt sind.

10. Nachtzugverbindungen zwischen Deutschland und Frankreich, auch zwischen Berlin und Paris einrichten, im Rahmen der TransEuropExpress-Strategie.

11. In enger Abstimmung die paneuropäische Industriekooperation weiterentwickeln und Anreize für private Investitionen schaffen, auch mit Bezug auf das „IPCEI Wasserstoff“ und die zugehörigen Projekte.

12. Unsere digitale Souveränität stärken, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit, anhand von Forschungsprojekten in gemeinsamer Finanzierung.

13. Gemeinsam die Nord-Süd-Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Bereich Mathematik fördern, dank der Aufnahme von Deutschland als Mitglied des französischen UNESCO-Kategorie-II-Zentrums CIMPA (Centre International de Mathématiques Pures et Appliquées).

Der vollständige Vertragstext

Stand: Januar 2022