Schaffung einer Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (25. März 2019)

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Die erste Tagung der deutsch-französischen Versammlung findet heute in Paris statt. Die Versammlung wird mindestens zweimal pro Jahr abwechselnd in Berlin und in Paris tagen.

- Erste Tagung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung

Die im Januar 2018 begonnenen Verhandlungen zwischen dem Bundestag und der Assemblée nationale endeten im November 2018 mit dem Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens zwischen den beiden Kammern. Dieses führte zu der Einrichtung einer Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, der je 50 Abgeordnete beider Länder angehören. Die Assemblée nationale nahm das Abkommen am 11. März 2019 an und der Bundestag ratifizierte es wiederum am 20. März 2019.

Die erste Tagung der deutsch-französischen Versammlung findet heute in Paris statt. Die Versammlung wird mindestens zweimal pro Jahr abwechselnd in Berlin und in Paris tagen.

Die Einrichtung der Deutsch-Französischen Versammlung soll es ermöglichen:

  • über die Einhaltung der Bestimmungen des Elysée-Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963, ergänzt durch den Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019, sowie die Umsetzung und Bewertung der daraus hervorgehenden Projekte zu wachen;
  • die Deutsch-Französischen Ministerräte zu begleiten,
  • die Arbeiten des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats zu begleiten;
  • die Weiterverfolgung von europäischen und internationalen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse (darunter die gemeinsame europäische Außen- sowie Sicherheits- und Verteidigungspolitik) zu gewährleisten;
  • Vorschläge zu sämtlichen Fragen zu erarbeiten, die die deutsch-französischen Beziehungen betreffen und auf eine größere Übereinstimmung des deutschen und des französischen Rechts abzielen.

Mit der Schaffung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung wird unsere Bereitschaft, unsere Zusammenarbeit ständig zu vertiefen, besonders stark zum Ausdruck gebracht. Die Einrichtung dieser einzigartigen parlamentarischen Institution ist ein Zeichen für die Intensität unserer Beziehung.

- Zusammenarbeit zwischen Senat und Bundesrat

Außerdem empfing der Präsident des französischen Senats, Gérard Larcher, am Dienstag, den 19. März den Bundesratspräsidenten Daniel Günther und eine Delegation von Mitgliedern des Bundesrats, der die deutschen Bundesländer vertritt. Im Zuge dieser Zusammenkunft unterzeichneten die beiden Präsidenten im Beisein weiterer Senatorinnen und Senatoren eine gemeinsame Erklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Senat und Bundesrat. Mit dieser soll ein Beitrag zur Festigung der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich geleistet werden.

Senat und Bundesrat haben ein gemeinsames Interesse an der Berücksichtigung der Regionen, der dezentralisierten und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie an EU Fragen.