Deutsch-französisches Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich (14. November 2019)

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Das am 23. Oktober 2019 unterzeichnete Deutsch-Französische Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich wurde heute im offiziellen Amtsblatt der Französischen Republik („Journal officiel“) veröffentlicht.
Das Abkommen steht in Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags von Aachen, in dem sich Frankreich und Deutschland darauf einigten, im Bereich des Rüstungsexports und insbesondere was Gemeinschaftsprojekte anbelangt einen gemeinsamen Ansatz zu erarbeiten.

Allgemeiner gesehen steht das Abkommen im Einklang mit der Bereitschaft Frankreichs und Deutschlands, die Entwicklung von gemeinsamen Verteidigungsprogrammen zu intensivieren und eine möglichst enge Zusammenarbeit auf der Grundlange gegenseitigen Vertrauens zwischen ihren Verteidigungsindustrien zu fördern.

Im Laufe der letzten Monate tauschten sich die beiden Regierungen intensiv untereinander aus, um zu einer einvernehmlichen, rechtlich bindenden, stabilen und dauerhaften Lösung zu gelangen.

In dem Abkommen sind Regeln und Verfahren für die Ausfuhrkontrolle von Rüstungsgütern festgelegt, durch welche die Verbringung dieser Güter auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens in den folgen drei Fällen erleichtert werden soll: regierungsseitige Gemeinschaftsprojekte, industrielle Zusammenarbeit und Zulieferungen (Rüstungsgüter, die außerhalb des Rahmens der oben genannten Kooperationen entwickelt wurden und in ein Rüstungssystem eines Herstellers der anderen Vertragspartei integriert werden). Das Abkommen sieht insbesondere einen spezifischen, sogenannten „De-minimis“-Grundsatz vor, durch den die Verbringung von Rüstungsgütern von einem Hersteller zu einem anderen erleichtert werden soll. Dieser Grundsatz gilt bei einem Zulieferanteil bis zu einem prozentualen Schwellenwert von 20 % und wird von vereinfachten Genehmigungsverfahren begleitet.

In den kommenden Wochen werden Frankreich und Deutschland in enger Kooperation mit den deutschen und französischen Unternehmen an der konkreten Umsetzung dieses Abkommens arbeiten.