Der Deutsch-Französische Ministerrat

Teilen

Anlässlich des 40. Jubiläums des Élysée-Vertrags beschlossen der französische Staatspräsident Jacques Chirac und sein deutscher Amtskollege, Bundekanzler Gerhard Schröder am 22. Januar 2003, den regelmäßig stattfindenden Regierungskonsultationen mit der Schaffung des Deutsch-Französischen Ministerrats (DFMR) eine neue Form zu verleihen.

Inhalt

• Wie funktioniert der Deutsch-Französische Ministerrat?
• Ein Gremium für gemeinsame politische Entscheidungen
• Ein Ausgangspunkt bilateraler Initiativen

Wie funktioniert der Deutsch-Französische Ministerrat?

Der Deutsch-Französische Ministerrat tagt ein- bis zweimal pro Jahr, jeweils abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Zu den Tagungen kommen der französische Staatspräsident, der französische Premierminister, die deutsche Bundeskanzlerin sowie alle oder ein Teil der deutschen und französischen Ministerinnen und Minister zusammen. Der Rat koordiniert die deutsch-französische Zusammenarbeit auf höchster Ebene.
In beiden Ländern wurde jeweils ein/e Beauftragte/r für die deutsch-französische Zusammenarbeit eingesetzt. Diese/r hat die Aufgabe, die Vorbereitung des Deutsch-Französischen Ministerrats zu koordinieren und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu überwachen.

Ein Gremium für gemeinsame politische Entscheidungen

In die Wege geleitet werden konnten bei den Tagungen des Deutsch-Französischen Ministerrats außerdem gemeinsame Standpunkte zu den europäischen Prioritäten, wie:
• Stärkung der Wirtschafts- und Haushaltsunion
• Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
• Energie und Klima
• Unterstützung für Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung
• Bekämpfung von Steuerumgehung
• Migrationsfragen
• die digitale Agenda (Urheberrecht, Regulierung der Online-Plattformen, reduzierte MwSt. auf Online-Bücher und -Presse usw.)

Ein Ausgangspunkt bilateraler Initiativen

Dank des DFMR konnten Initiativen auf den Weg gebracht werden, die den deutschen und französischen Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen und die Zivilgesellschaften einander näherbringen sollen. Dazu gehören:
• die Verknüpfung der Fernverkehrsnetze (TGV-ICE), Schaffung einer Tramlinie Straßburg-Kehl
• die Einrichtung eines Services für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung, der es bereits mehreren tausend Menschen ermöglichte, eine Beschäftigung in Deutschland oder Frankreich zu finden
• die Einführung mehrerer deutsch-französischer Zweige in den Berufsgymnasien
• ein gemeinsames Unterrichtsbuch für das Fach Geschichte
• der Deutsch-Französische Freiwilligendienst
• die Einführung einer gemeinsamen Güterstandsregelung für binationale Paare
• die gemeinsame Unterbringung von Botschaften, Konsulaten und Kulturinstituten
• die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straßenverkehrsdelikten
• die Gründung einer Deutsch-Französischen Einsatzeinheit zur Sicherung von Großveranstaltungen
• die Unterstützung für gemeinsame Filmproduktionen
• die Deutsch-Französischen Literaturpreise