Handel – Entscheidung der Welthandelsorganisation bezüglich der Summe der Sanktionen, die die Vereinigten Staaten gegen die Europäische Union verhängen dürfen (2. Oktober 2019)

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Die Welthandelsorganisation (WTO) hat soeben eine Entscheidung veröffentlicht, in der die Summe der Gegenmaßnahmen festgelegt ist, die die Vereinigten Staaten gegen die Europäische Union im Rahmen der 2004 von den Vereinigten Staaten angestrengten Streitsache hinsichtlich der rückzahlbaren Vorschüsse, die Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich Airbus gewährt hatten, anwenden können.

Die Genehmigung für die Verhängung von Sanktionen muss nun formell von dem Streitbeilegungsgremium der WTO angenommen werden. Anschließend können die Vereinigten Staaten auf eine Reihe von europäischen Waren in Wert von jährlich 7,5 Mrd. US-Dollar Strafzölle erheben.

Die Europäische Union wird berechtigt sein, in einigen Monaten im Rahmen der Streitsache bezüglich der Subventionen, die die Vereinigten Staaten an Boeing gezahlt haben, dasselbe zu tun. Das WTO-Berufungsgremium bestätigte am 28. März 2019, dass die Vereinigten Staaten trotz der vorherigen Verurteilungen durch die WTO die Subventionen in Höhe 5 Mrd. US-Dollar, die sie zwischen 1989 und 2006 an Boeing gezahlt hatten, nicht zurückgezogen hatten und die Vereinigten Staaten Boeing weiterhin massiv und kontinuierlich mit Exportsubventionen, die durch das WTO-Recht untersagt sind, unterstützen, wodurch Boeing gegenüber Airbus ein bedeutender Handelsvorteil verliehen wird.

Die Eskalation der Handelsspannungen mit unserem amerikanischen Verbündeten und Partner ist nicht wünschenswert und wird sich negativ auf unsere beiden Wirtschaften, den internationalen Handel und die Luftfahrt auswirken.

Die Europäische Union zieht eine einvernehmliche Lösung dieser Streitsache vor, die mittlerweile über 15 Jahr andauert, und möchte neue gemeinsame Disziplinen ausarbeiten, um die öffentliche Unterstützung für Luftfahrunternehmen in einen geordneten Rahmen fassen.

Leider scheinen die Vereinigten Staaten zu diesem Zeitpunkt nicht bereit für Verhandlungen zu sein. In diesem Zusammenhang reagieren wir entschlossen und verteidigen unsere europäischen Interessen, indem wir Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten ergreifen, wie sie von der WTO genehmigt wurden.

Die französischen Behörden bekräftigen ihr Eintreten für die Einhaltung der WTO-Regeln, durch die dem Recht und der multilateralen Beilegung von Handelsstreitigkeiten Vorrang eingeräumt wird.