Partnerschat : 23. Januar 2018
Seit 2012 berichteten die internationalen Untersuchungsmechanismen, die Presse und Nichtregierungsorganisationen von mehreren hundert Angriffen mit chemischen Waffen. Etwa 14 000 Personen sollen giftigen Substanzen ausgesetzt gewesen sein und mehrere hundert Menschen sollen getötet worden sein. Der wiederholte Einsatz dieser Waffen stellt auf besorgniserregende Weise das Verbot chemischer Waffen infrage. Frankreich kann eine folgenlose Infragestellung der erfolgreichsten Nichtverbreitungsregelung nicht akzeptieren.
Aus diesem Grund wird eine Internationale Partnerschaft gegen die Straflosigkeit für die Nutzung chemischer Waffen vorgeschlagen. Am 23. Januar werden Vertreter von rund 30 Staaten in Paris zugegen sein, um die gemeinsame Grundsatzerklärung zu befürworten und an der Eröffnungskonferenz der Partnerschaft teilzunehmen.
Was sind chemische Waffen?
Chemische Waffen sind Massenvernichtungswaffen, durch die insbesondere die Zivilbevölkerung getroffen wird.
Die giftigen Eigenschaften chemischer Substanzen werden genutzt, um zu töten, zu verletzen oder eine vorrübergehende Beeinträchtigung hervorzurufen. Ihr Einsatz wird durch das Chemiewaffenübereinkommen verboten, das 1997 in Kraft getreten ist und heute von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde. Die offizielle Definition einer chemischen Waffe umfasst gleichermaßen giftige Chemikalien sowie deren Ausgangsstoffe (d. h. sämtliche reaktive Substanzen, die bei der Herstellung von giftigen Chemikalien zum Einsatz kommen), die Vorrichtungen für den Transport zu ihrem Zielort (Munition, Aerosole usw.) sowie sämtliche Ausrüstungen, die speziell konzipiert wurden, um in Verbindung mit chemischen Waffen genutzt zu werden.
Warum eine Partnerschaft gegen die Straflosigkeit für die Nutzung chemischer Waffen?

Mit der Befürwortung der Grundsatzerklärung bestätigen die Teilnehmer ihre Absicht, gegen den Einsatz chemischer Waffen anzukämpfen. In diesem Zusammenhang verpflichten sie sich:
- Informationen zu sammeln, zusammenzutragen und den Informationsaustausch zu erleichtern, sodass die Verantwortlichen eines Tages über ihre Handlungen Rechenschaft ablegen,
- Namen beteiligter Einzelpersonen oder Einrichtungen, die bestraft wurden, auf einer Internetseite zu veröffentlichen, wobei eindeutig die Absicht verfolgt wird, diese öffentlich an den Pranger zu stellen (Naming and Shaming),
- sämtliche Mechanismen zu nutzen und jegliche Dokumente zur Verfügung zu stellen, um die Beteiligten zu identifizieren und um die multilateralen Bemühungen um deren Bestrafung zu unterstützen,
- ein zwischenstaatliches Kooperationsgremium zu schaffen, um Einsätze chemischer Waffen zu dokumentieren, den Informationsaustausch zu fördern und einen gemeinsamen Standpunkt zu unterstützen,
- jene Staaten zu unterstützen, die beim Ausbau ihrer Kapazitäten zur Verfolgung der Verantwortlichen Hilfe benötigen.
Wie arbeitet die Partnerschaft mit den internationalen Organisationen zusammen?
Die Partnerschaft erhebt keinesfalls den Anspruch, die bestehenden internationalen Mechanismen zu ersetzen oder eigene Untersuchungen anzustellen. Ihre Teilnehmer verpflichten sich, die ihnen vorliegenden Informationen mit den Untersuchungsmechanismen zu teilen.
Warum die Einrichtung einer Internetseite?
Die Internetseite wird vom Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Jean-Yves Le Drian, am 23. Januar anlässlich der Eröffnungskonferenz veröffentlicht.
Auf dieser Internetseite werden in einer einheitlichen Liste alle Namen der Einzelpersonen und Einrichtungen zusammengestellt, die von den teilnehmenden Staaten (insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäische Union und Frankreich) bereits für die Rolle, die sie bei Chemiewaffenangriffen oder der Entwicklung von Chemiewaffenprogrammen spielten, bestraft wurden.
Die Strafmaßnahmen eines jeden Staates oder einer jeden Staatengruppe entsprechen ihren eigenen rechtlichen Grundlagen.
Wer nimmt an der Partnerschaft teil?
Rund 30 Staaten werden an der Eröffnungskonferenz der Internationalen Partnerschaft gegen die Straflosigkeit für die Nutzung chemischer Waffen teilnehmen. Sie werden sich politisch verpflichten, auf Grundlage einer Grundsatzerklärung gegen die Straflosigkeit anzukämpfen und das System der internationalen Sicherheit zu schützen. Die Gruppe der Gründerstaaten wird sich vergrößern, da die Teilnahme sämtlichen Staaten offen steht, die fähig und willens sind, die Grundsätze der Erklärung öffentlich zu befürworten. Sämtliche Staaten, welche das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen ratifiziert haben (gegenwärtig 192), sind ab sofort eingeladen, sich der Partnerschaft anzuschließen.