45 Jahre Schlussakte von Helsinki (1. August 2020)

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Mit der Schlussakte von Helsinki, die am 1. August 1975 am Ende der 1973 eröffneten Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterzeichnet wurde, bekannten sich die Teilnehmerstaaten zur Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen, zum Verzicht auf die Anwendung von Gewalt und zu jeglicher Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Bereits zu diesem Zeitpunkt verpflichteten sich die 35 Unterzeichnerstaaten, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Länder mit Ausnahme von Albanien, zur Achtung der Menschenrechte.

1970-1973 - Von der Vorbereitung bis zur Eröffnung der ersten Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Anfang der 1970er Jahre setze eine Phase der „Entspannung“ der Ost-West-Beziehungen ein. Der Abbau der Spannungen manifestierte sich in Dialog, Kompromissbereitschaft und Zusammenarbeit, mit dem Ziel, die aus dem Kalten Krieg entstandenen ideologischen Differenzen zu überwinden. Vor diesem Hintergrund kamen am 3. Juli 1973 35 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Länder mit Ausnahme von Albanien, in der finnischen Hauptstadt, die aufgrund der Neutralität des Landes ausgewählt wurde, zusammen. Die Konferenz in Helsinki tagte unter dem Namen „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) und sollte als multilaterales Forum für Dialog und Verhandlung zwischen Ost und West dienen.

Während der Gespräche in Helsinki und Genf wurden drei verschiedene Themenbereiche behandelt:

  • Militär und Sicherheit,
  • Wirtschaft,
  • Grenzüberschreitende Kontakte zwischen Personen und Bemühungen um Familienzusammenführung in einem geteilten Europa

Dieser sogenannte „dritte Korb“ basierte in erster Linie auf der Bereitschaft der westlichen Staaten, die Frage der Menschenrechte in die Gespräche einzubeziehen. So war das Thema Grundfreiheiten, einschließlich des freien Austauschs von Ideen und der Bewegungsfreiheit von Personen, zum ersten Mal Bestandteil diplomatischer Verhandlungen.

Slideshow - Déjeuner avec M. Ford, président des États-Unis,

Déjeuner avec M. Ford, président des États-Unis, 1er août 1975

Figurent sur la photo : GISCARD D’ESTAING, Valéry ; FORD, Gerald, président des États-Unis ; KISSINGER, Henry, secrétaire d’État des États-Unis ; SAUVAGNARGUES, Jean, ministre français des Affaires étrangères.

© Service photographique du Palais de l’Elysée

Slideshow - Entretien avec le Maréchal Tito, président de (...)

Entretien avec le Maréchal Tito, président de la Yougoslavie, 31 juillet 1975

Figurent sur la photo : GISCARD D’ESTAING, Valéry ; TITO, Josip Broz, président de la Yougoslavie.

© Service photographique du Palais de l’Elysée

Slideshow - Entretien avec M. Arias Navarro, Premier (...)

Entretien avec M. Arias Navarro, Premier ministre espagnol, 31 juillet 1975

Figurent sur la photo : GISCARD D’ESTAING, Valéry ; NAVARRO, Carlos Arias, Premier ministre espagnol.

© Service photographique du Palais de l’Elysée

Slideshow - Petit déjeuner avec M. Caramanlis, Premier (...)

Petit déjeuner avec M. Caramanlis, Premier ministre grec, 1er août 1975

Figurent sur la photo : GISCARD D’ESTAING, Valéry ; CARAMANLIS, Constantinos, Premier ministre grec ; SAUVAGNARGUES, Jean, ministre français des Affaires étrangères.

© Service photographique du Palais de l’Elysée

1. August 1975 - Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki

Nach monatelangen Gesprächen konnte eine Einigung getroffen werden. Mit der Schlussakte von Helsinki, die am 1. August 1975 am Ende der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterzeichnet wurde, bekannten sich die Teilnehmerstaaten zur Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen, zum Verzicht auf die Anwendung von Gewalt und zu jeglicher Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Mit diesem dritten Bereich schaffte die Schlussakte von Helsinki eine solidere Grundlage für die Verteidigung der Rechte von Dissidenten, die folglich die internationalen Verpflichtungen ihrer Staaten einfordern konnten.

In der Schlussakte formulierten die Teilnehmerstaaten zehn Prinzipien zur Regelung ihrer Beziehungen:

  1. I. Souveräne Gleichheit der Staaten und Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte
  2. II. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  3. III. Unverletzlichkeit der Grenzen
  4. IV. Territoriale Integrität der Staaten
  5. V. Friedliche Regelung von Streitfällen
  6. VI. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
  7. VII. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit
  8. VIII. Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker
  9. IX. Zusammenarbeit zwischen den Staaten
  10. X. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben

Zwar hat der sogenannte „Helsinki-Dekalog“ keinen verbindlichen Vertragscharakter, bildet jedoch eine Grundlage aus politischen Verpflichtungen und Prinzipien, wie beispielsweise der Verzicht auf Gewalt und die Unverletzlichkeit der Grenzen und damit zwei Grundsätze, die auch heute noch Eckpfeiler unserer Sicherheit in Europa darstellen. Durch die Aufnahme der Achtung der Menschenrechte in diese zehn Prinzipien gilt die Schlussakte von Helsinki weiterhin als eine der wichtigsten Übereinkünfte der „Entspannungspolitik“ der 1970er Jahre.

Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 (PDF, 81 Seiten)

1. Januar 1995 - Umwandlung der KSZE in die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Die Schlussakte von Helsinki und ihre zehn Prinzipien legten ebenfalls das Aktionsfeld der KSZE fest. Die Unterzeichnung der Charta von Paris für ein neues Europa im Dezember 1990 ermöglichte die Institutionalisierung der KSZE, die im Zuge des Gipfeltreffens in Budapest im Dezember 1994 mit Wirkung zum 1. Januar 1995 in die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) umgewandelt wurde.

Der Organisation mit Sitz in Wien gehören mittlerweile 57 Staaten an und sie ist nach wie vor das einzige Forum für den euroatlantischen und eurasischen Dialog „von Vancouver bis Wladiwostok“ in Sachen Sicherheit (Konfliktverhütung und konventionelle Rüstungskontrolle, vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen), Achtung der Menschenrechte (Grundfreiheiten, Rechte der nationalen Minderheiten) und Wirtschaftsfragen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Frankreich und die OSZE und auf der Website der Ständigen Vertretung Frankreichs bei der OSZE.