Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) stellt den Eckpfeiler der internationalen Sicherheitsarchitektur dar. Er hat zum Ziel, die nukleare Abrüstung bis hin zur vollständigen Abschaffung von Kernwaffen konkret voranzutreiben, Proliferationskrisen einzudämmen und die friedliche Nutzung der Kernenergie und der nuklearen Anwendungen zu fördern.
Der NVV ist die Grundlage zahlreicher Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen : Mit der Resolution 1887, die am 24. September 2009 vom Sicherheitsrat verabschiedet wurde, beispielsweise bekräftigte die internationale Gemeinschaft ihr Engagement, „eine sicherere Welt für alle anzustreben und die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen, im Einklang mit den Zielen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, in einer Weise, die die internationale Stabilität fördert, und beruhend auf dem Grundsatz der unverminderten Sicherheit für alle“.
Ein wesentliches Instrument unserer kollektiven Sicherheit

Der NVV wurde am 1. Juli 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 5. März 1970 in Kraft. Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sind die Verwahrstaaten. Frankreich kündigte seinen NVV-Beitritt im Rahmen des „Globalen Plans für Rüstungskontrolle und Abrüstung“ an, der am 3. Juni 1991 vom französischen Staatspräsidenten bei den Vereinten Nationen vorgestellt wurde. Der Beitritt erfolgte am 2. August 1992, die Bestimmungen des Vertrags respektierte Frankreich jedoch bereits seit 1968.
„Frankreich seinerseits (…) wird sich künftig in diesem Bereich genauso verhalten wie die Staaten, die sich zum Beitritt entschließen. In dieser Hinsicht bestehen sicherlich bei niemandem Zweifel.“
Erklärung des Ständigen Vertreters Frankreichs bei den Vereinten Nationen, 12. Juni 1968
Der NVV ist ein nahezu universal geltender Vertrag, da nur vier Staaten – Indien, Israel, Pakistan und Südsudan – dem Vertrag nicht beigetreten sind. Nordkorea erklärte im Januar 2003 seinen Rücktritt vom Vertrag. Dieser Rücktritt wird von Frankreich nicht anerkannt.
Der Vertrag unterscheidet Kernwaffenstaaten (Staaten, die vor dem 1. Januar 1967 Kernwaffentests durchgeführt haben : China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und Nichtkernwaffenstaaten (alle anderen Staaten).
Der NVV ruht auf drei Säulen :
- Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung : Alle Staaten verpflichten sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle (Artikel VI) ;
- Verpflichtungen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen : Die Kernwaffenstaaten verpflichten sich, Kernwaffen an niemanden weiterzugeben, während die Nichtkernwaffenstaaten sich verpflichten, keine Kernwaffen zu erwerben und alle ihre Kernanlagen den Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterstellen (Artikel I, II und III) ;
- Verpflichtungen zur Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der nuklearen Anwendungen (Artikel IV und V).
Ursprünglich abgeschlossen für eine Dauer von 25 Jahren, wurde der NVV 1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Ein in Artikel VIII des Vertrags beschriebener Überprüfungsprozess sieht eine alle fünf Jahre abzuhaltende Konferenz vor. Diese sogenannten Überprüfungskonferenzen (RevCon) werden jeweils im Laufe der drei Vorjahre von insgesamt drei einmal jährlich tagenden Vorbereitungskomitees (PrepCom) vorbereitet. Infolge der Covid-19-Pandemie kam es zu einer Änderung im Zeitplan der Überprüfungskonferenzen : Die RevCon 2020 wurde auf 2022 verschoben, die anschließend folgenden wurden für 2026 und 2030 angesetzt ; danach wird voraussichtlich wieder der normale Rhythmus einkehren. Frankreich hatte sich auf der NVV-Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz von 1995 entschieden für die unbefristete und bedingungslose Verlängerung des Vertrags ausgesprochen.

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen – NVV
Stand : April 2025