Internationaler Strafgerichtshof – Beantragung von Haftbefehlen durch den Chefankläger am ICC (20. Mai 2024)

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, beantragte am 20. Mai 2024 die Ausstellung von Haftbefehlen für drei Hamas-Führer sowie den israelischen Premierminister und Verteidigungsminister aufgrund von Handlungen, die er als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft.

Frankreich hat seit dem 7. Oktober die antisemitischen Massaker durch die Hamas verurteilt. Diese Terrorgruppe hat sich zu barbarischen Angriffen gegen Zivilisten, aber auch Folterungen und sexuellen Gewalttaten bekannt, die von ihr selbst dokumentiert, aber auch verbreitet und gefeiert wurden.

In Bezug auf Israel wird es Aufgabe der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs sein, über die Ausstellung dieser Haftbefehle zu entscheiden, nachdem sie die vom Ankläger zur Untermauerung seiner Anschuldigungen vorgebrachten Beweise geprüft hat, unter Berücksichtigung des Komplementaritätsprinzips und des möglichen Vorgehens israelischer Gerichte. Frankreich pocht seit vielen Monaten auf die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und weist insbesondere darauf hin, dass zivile Opfer im Gazastreifen sowie ein unzureichender humanitärer Zugang inakzeptabel sind.

Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit sowie den Kampf gegen die Straffreiheit in jeder Situation.

Frankreich setzt sich für die Suche nach einer nachhaltigen politischen Lösung in der Region ein, denn nur eine solche kann die Aussicht auf Frieden wiederherstellen und dem Leiden der Israelis und Palästinenser ein Ende setzen.