Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen - Stellungnahme zum Gesetz vom 11. Oktober 2010 (23.10.18)

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Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der sich aus Experten zusammensetzt, die über die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wachen, hat heute seine Stellungnahme zum französischen Gesetz vom 11. Oktober 2010 zum Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit vorgelegt. In dieser zieht der Ausschuss den Schluss, dass das besagte Gesetz gegen die Religionsfreiheit und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstößt.

Frankreich erinnert daran, dass dieses Gesetz die Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verbietet, da diese mit dem Prinzip der Brüderlichkeit und den grundsätzlichen Werten einer demokratischen und offenen Gesellschaft unvereinbar ist. So darf jede Person in der Öffentlichkeit eine Kleidung tragen, die dazu dient, eine religiöse Überzeugung auszudrücken, unter der Voraussetzung, dass diese nicht das Gesicht verbirgt.

Frankreich erinnert daran, dass das Gesetz dem Verfassungsrat zufolge als verfassungskonform betrachtet wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinerseits in seinem Urteil vom 1. Juli 2014 entschieden, dass das Gesetz weder gegen die Gewissensfreiheit noch gegen die Religionsfreiheit verstößt und keine Diskriminierung darstellt.

Frankreich hebt deshalb die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes hervor, das darauf abzielt, die Bedingungen für das Zusammenleben zu gewährleisten, das für die vollständige Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte, für die es eintritt und die es auf internationaler Ebene fördert, erforderlich ist. Frankreich wird seine Sichtweise in seinem Folgebericht zum Ausdruck bringen, den es dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Rahmen seines Dialogs zu diesem übermitteln wird.