Bekämpfung des Menschenhandels (30.07.21)

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Anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel (30. Juli) bekräftigt Frankreich, dass es der Bekämpfung dieser schweren Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen oberste Priorität einräumt. Die jährlichen Einnahmen aus dem Menschenhandel betragen weltweit schätzungsweise bis zu 150 Milliarden Dollar und durch die Begünstigung von Korruption, illegaler Migration und Terrorismus stellt er darüber hinaus ein Problem für die globale Sicherheit dar.

Frankreich bekämpft diese Verbrechen deshalb mit einer ganzen Reihe von bestimmten politischen Maßnahmen. Nachdem 2014 ein erster nationaler Aktionsplan beschlossen wurde, richtet Frankreich sein Augenmerk nun voll und ganz auf die Umsetzung des zweiten nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2019-2022. Der Plan umfasst 45 Maßnahmen und soll zur Verstärkung der europäischen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung dieser schweren Verbrechen beitragen.

Das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten trägt zu diesen Bemühungen bei, indem es die Anwendung der juristischen Instrumente zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit fördert. Dazu gehört insbesondere die Palermo-Konvention und ihr Zusatzprotokoll zum Menschenhandel. Das Ministerium trat im Rahmen des Kongresses der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege im März 2021 dafür ein, dass die Bekämpfung des Menschenhandels als Priorität in die aus diesem Anlass verabschiedete Schlusserklärung aufgenommen wurde.

Es bemüht sich darüber hinaus darum, eng mit den am meisten von dem Problem betroffenen Regionen zusammenzuarbeiten, insbesondere in Afrika im Rahmen eines Projekts zur Unterstützung der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea bei der Bekämpfung des Menschenhandels, das von der französischen Agentur für technische Hilfe Expertise France umgesetzt und von der EU mitfinanziert wird, aber auch in Südosteuropa, gemeinsam mit der EU, der UNODC und der OSZE. Durch seinen Beitrag zu den in diesen beiden Herkunftsregionen vieler Opfer des Menschenhandels durchgeführten Maßnahmen unterstützt Frankreich sowohl die Verstärkung der Kapazitäten der Staaten, gegen die Menschenhandelsnetze vorzugehen (gesetzliche Rahmenbedingungen, Rolle nationaler Koordinatoren, regionale Zusammenarbeit) als auch die unerlässlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorbeugung, Identifizierung und Schutz der Opfer, Kommunikation und Information. Frankreich unterstützt ebenfalls Opferschutz- und Nichtregierungsorganisationen sowie die Zivilgesellschaft.

Frankreich bemüht sich darum, die Öffentlichkeit über das Schicksal der Opfer des weltweiten Menschenhandels zu informieren und beteiligt sich aktiv an der Blauherz-Kampagne der UNODC zur Ermutigung von Staaten und Einzelpersonen, sich für die Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen und sie zu unterstützen. Frankreich ist darüber hinaus fünftgrößter Einzahler in den Treuhandfonds der Vereinten Nationen für Opfer des Menschenhandels, der die Hilfe und den Schutz von Opfern vor Ort erleichtert, insbesondere durch die Bereitstellung von Hilfsgeldern für darauf spezialisierte Vereine.

Frankreich tritt darüber hinaus entschieden gegen Zwangsarbeit ein und möchte seine Maßnahmen ausweiten, indem es sich für den Status eines „wegweisenden Landes“ bei der Allianz 8.7 bewirkt. Diese weltweite Partnerschaft wurde im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und moderne Sklaverei eingerichtet.

Die Außenministerien Frankreichs und Schwedens setzen sich außerdem dafür ein, die Zusammenarbeit unserer beiden Länder im Kampf gegen den Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung zu erweitern. Dieses bilaterale Engagement kommt insbesondere in der aktiven weltweiten Werbung für unsere jeweiligen gesetzlichen Maßnahmen und für das Abschaffungs-Modell im Hinblick auf Prostitution zum Ausdruck.

Frankreich wird während seines Vorsitzes im Rat der Europäischen Union im ersten Halbjahr 2022 ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung des Menschenhandels in der Folge der kürzlich beschlossenen Strategie der Europäischen Kommission zu diesem Thema für den Zeitraum 2021-2025 legen. Die Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen wird für das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten weiterhin oberste Priorität haben, in enger Zusammenarbeit mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels (MIPROF) und den betroffenen Ministerien.

Das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten wird insbesondere in Verbindung mit den aktivsten Partnerländern Aktionen zur Information und zum Austausch über Erfolgsmethoden in den internationalen Instanzen durchführen und einen verstärkten Dialog zu diesen Fragen mit den Sonderbeauftragten und hohen Vertretern aller relevanten Gremien führen, insbesondere der Vereinten Nationen, der ILO, der OSZE und des Europarats.