Frankreich und die Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte

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Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR)

Der Hohe Kommissar für Menschenrechte ist Teil des UN-Sekretariats und eine der tragenden Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Frankreich verteidigt aktiv die Unabhängigkeit des UNHCHR, dessen Auftrag darin besteht, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, die Achtung aller Menschenrechte sicherzustellen, die internationale Zusammenarbeit zum Schutz dieser Rechte zu fördern und die Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen weiterzuverbreiten.

Das Amt des Hohen Kommissars fungiert außerdem als Sekretariat des Menschenrechtsrats sowie dessen Organen und subsidiären Mechanismen (beratende Ausschüsse, Arbeitsgruppen, thematische oder geografische Sonderberichterstatter, allgemeine regelmäßige Überprüfung) und der konventionellen Ausschüsse.
Weitere Informationen:

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Logo du Haut-Commissariat des Nations unies aux droits de l’Homme (HCDH)

Weitere Informationen:

Menschenrechtsrat (HRC)

Frankreich betreibt eine Politik des aktiven Engagements im Menschenrechtsrat, (der 2006 auf die 1948 gegründete Menschenrechtskommission folgte). Dieser ist das hauptsächliche zwischenstaatliche Organ, das für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zuständig ist. Frankreich war zwar nur von 2011 bis 2016 Mitglied des Rats, übt aber weiterhin in seiner Eigenschaft als Beobachterstaat Einfluss auf dessen Arbeit aus. Frankreich bewirbt sich um einen Sitz im Menschenrechtsrat für die Amtsperiode 2021-2023.

Frankreich achtet auf eine genaue Umsetzung der vom Rat geschaffenen Mechanismen, beteiligt sich an den Arbeiten zur Stärkung des Rats und bemüht sich, jeglicher Infragestellung der Universalität der Menschenrechte entgegenzutreten, damit dieser Rat wirksam für die Förderung dieser Rechte eintreten kann. Jedes Jahr unterbreitet Frankreich – alleine oder gemeinsam mit anderen Staaten – dem Menschenrechtsrat Resolutionen, um so die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf die im Hinblick auf Menschenrechte kritischsten Situationen zu lenken.

Weitere Informationen:
Die Frankreich betreffenden Seiten auf der Website des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

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Le Conseil des droits de l’Homme à Genève.

Die allgemeine regelmäßige Überprüfung

Diese neuartige Vorgehensweise wurde 2008 aus Anlass der Schaffung des Menschenrechtsrats eingeführt. Sie ermöglicht in den UN-Mitgliedsstaaten eine systematische und regelmäßige Prüfung der Menschenrechtssituation durch andere Mitgliedsstaaten. Frankreich hat die Schaffung dieses Mechanismus unterstützt. Er trägt wesentlich zur Förderung der Universalität der Menschenrechte bei, denn er ermöglicht es allen UN-Mitgliedsstaaten, im Austausch mit anderen Mitgliedsstaaten ihre eigenen Maßnahmen und ihre Politik zu bewerten.

Frankreich war eines der ersten Länder, das 2008 der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterworfen wurde. In diesem Zusammenhang ist Frankreich einige freiwillige Verpflichtungen eingegangen und hat den Großteil der ihm gegenüber ausgesprochenen Empfehlungen übernommen. Bei seiner zweiten Überprüfung am 21. Januar 2013 hat Frankreich 165 Empfehlungen erhalten, von denen es 136 übernommen hat. Frankreich hat 2016 einen Zwischenbilanz erstellt, um über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen zu berichten.

Die dritte allgemeine regelmäßige Überprüfung Frankreichs fand am 15. Januar 2018 auf der Grundlage eines nationalen Berichts statt, der dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte im Oktober 2017 übermittelt worden war. Am Ende der Untersuchung hat Frankreich 238 Empfehlung, also 80 % der 297 von den anderen Staaten ausgesprochenen Empfehlungen übernommen.

Weitere Informationen:
Website der ständigen Vertretung Frankreichs bei den Vereinten Nationen in Genf und den internationalen Organisationen in der Schweiz

Website der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

Die Spezialverfahren

Der Menschenrechtsrat hat die Möglichkeit, unabhängige Experten zu beauftragen oder Sonderberichterstatter einzusetzen, mit deren Hilfe die Menschenrechtssituation bezogen auf ein bestimmtes Themengebiet (thematisches Mandat) oder auf ein bestimmtes Land (geografisches Mandat) mitverfolgt werden kann. Frankreich hat die Schaffung mehrerer Spezialverfahren des Rats angeregt: Arbeitsgruppe für das Verschwindenlassen von Personen, Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, Sonderberichterstatter Extreme Armut und Menschenrechte.

Ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten hat Frankreich 2001 den UN-Spezialverfahren gegenüber eine unbegrenzt gültige Einladung auf sein Hoheitsgebiet ausgesprochen. Seitdem hat es zahlreiche unabhängige Fachleute und Sonderberichterstatter empfangen.

Weitere Informationen:

Hauptausschuss 3 der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Der Hauptausschuss 3 der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist zuständig für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen. Ein wesentlicher Teil seiner Arbeit ist mit der Prüfung von Menschenrechtsfragen befasst.

Frankreich ist Miteinbringer von „Länder“-Resolutionen zur Menschenrechtssituation in Syrien, im Iran, in Nordkorea, in Burma und auf der Krim, die jedes Jahr vom Hauptausschuss 3 der UN-Vollversammlung verabschiedet werden.

Was die thematischen Resolutionen betrifft, unterbreitet Frankreich gemeinsam mit den Niederlanden alle zwei Jahre eine Resolution zur Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen.

Darüber hinaus unterstützt Frankreich aktiv die Resolution, die zu einem universellen Moratorium bei der Anwendung der Todesstrafe aufruft, die Resolution Menschenrechte und Extreme Armut ebenso wie die von der EU eingebrachte Resolution über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung.

Weitere Informationen:

Die konventionellen Ausschüsse oder Vertragsorgane

Zusätzlich zu den Organen, die aus der Charta der Vereinten Nationen hervorgehen, umfasst die Vereinten Nationen neun Organe, die mit der Umsetzung der Pakte und Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte betraut sind.

Frankreich ist Mitunterzeichner der acht hauptsächlichen internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte. Gemäß den Vorgaben der entsprechenden Übereinkommen überbringt Frankreich regelmäßig den zuständigen Ausschüssen Berichte zu deren Umsetzung und erkennt die Zuständigkeit dieser Organe bezüglich der Einzelklagen an, die von Personen erhoben werden, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen.

Weitere Informationen:

Europarat

Der Europarat erstellt einen beträchtlichen Teil des Regelwerks in Form von europäischen Übereinkommen unter Einbeziehung der Grundrechte, wie es zum Beispiel die Verabschiedung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommens von Istanbul) verdeutlicht. Ein Ausschuss innerhalb der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der beratenden Einrichtung des Europarates, ist speziell damit beauftragt, die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten im Sinne der Satzung des Europarats, der Europäischen Menschenrechtskonvention und aller anderen von ihnen unterzeichneten Übereinkommen der Organisation eingegangenen Verpflichtungen zu überwachen.

Als Mitglied des Europarats erkennt Frankreich die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, um über von Einzelpersonen oder Staaten eingebrachte Klagen zu entscheiden, die eine Verletzung der Menschenrechte, wie sie in der am 4. November 1950 von 12 Mitgliedstaaten des Europarats, darunter Frankreich, unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt wurden, zur Anzeige bringen.

Frankreich empfängt überdies Besuche von unabhängigen Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel dem Menschenrechtskommissar des Europarats, dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, der mit regelmäßigen Besuchen in den Gefängnissen der Mitgliedstaaten des Rats betraut ist; dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (CPT), der die Konformität des Rechts und der Praktiken der Unterzeichnerstaaten der europäischen Sozialcharta, die gewisse soziale und wirtschaftliche Rechte garantiert, beurteilt; der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), die Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz in den Mitgliedstaaten des Europarats bekämpfen soll; sowie der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA), die die angemessene Umsetzung des gleichnamigen Übereinkommens sicherstellt.

Frankreich hatte vom 17. Mai bis zum 27. November 2019 den Vorsitz des Ministerkomitees des Europarats inne. Während seines Vorsitzes hat Frankreich darauf hingewirkt, die wesentlichen Errungenschaften des Europarats im Bereich des Schutzes der Menschenrechte zu konsolidieren, die Einigung der Bewohner Europas mittels der Förderung von Gleichstellung und Zusammenleben weiterzutreiben, aber auch durch Antworten auf neue technologische und ethische Herausforderungen die Entwicklung unserer Gesellschaften zu begleiten. So hat Frankreich beispielsweise die Vorarbeiten zur Schaffung einer Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht begonnen und eine Kampagne zugunsten des Übereinkommens von Istanbul geführt

Weitere Informationen:

Referenztexte:

Stand: Dezember 2019