Die Konferenz „Beschützen wir die Kinder vor dem Krieg“ (21. Februar 2017)

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Frankreich und UNICEF organisieren am 21. Februar in Paris die Ministerkonferenz „Beschützen wir die Kinder vor dem Krieg“, um das internationale Engagement weiterzuführen.

Im Jahr 2007 organisierte Frankreich gemeinsam mit UNICEF in Paris die Konferenz „Befreien wir die Kinder vom Krieg“ (Libérons les enfants de la guerre). Sie führte zur Verabschiedung der „Pariser Grundsätze und Verpflichtungen“.

Diese beiden Texte beschrieben einerseits die Prinzipien des Schutzes von Kindern vor dem Einsatz und der Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen und Armeen, sowie andererseits die erleichterte Befreiung und Wiedereingliederung dieser Kinder in ihre Gemeinschaften mit anderen von bewaffneten Konflikten betroffenen, schutzbedürftigen Kindern. Seither haben 105 Staaten diese Grundsätze und Verpflichtungen übernommen.

Zehn Jahre später ist das internationale Engagement weiterzuführen

Zehn Jahre später organisieren Frankreich und UNICEF am 21. Februar in Paris die Ministerkonferenz „Beschützen wir die Kinder vor dem Krieg“, um dieses internationale Engagement weiterzuführen. Den Vorsitz übernehmen Außenminister Jean-Marc Ayrault und der Generaldirektor von UNICEF, Anthony Lake, im Beisein der Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Frau Leila Zerrougui.

Dieses Ereignis ermöglicht die Zusammenführung aller Akteure, die sich für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten einsetzen – das sind insgesamt fast 120 Delegationen (Staaten, internationale Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen, Zeugen und bekannte Persönlichkeiten).

Die Ziele

  • Bestandsaufnahme der Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten seit der Verabschiedung der Pariser Grundsätze und Verpflichtungen im Jahr 2007,
  • Erinnerung an den bestehenden Rechtsrahmen und Förderung seiner Umsetzung,
  • Wege für mögliche Fortschritte aufzeigen,
  • Das freiwillige Engagement der Staaten in dieser Hinsicht verzeichnen, insbesondere die Übernahme der Pariser Grundsätze und Verpflichtungen durch neue Länder.
Die 6 schwerwiegenden Verletzungen der Rechte von Kindern in Zeiten bewaffneter Konflikte
  • Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen
  • Mord und Verstümmelung an Kindern
  • Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Kinder, insbesondere Mädchen
  • Angriffe auf Schulen und/oder Krankenhäuser
  • Kindesentführungen
  • Verweigerung des humanitären Zugangs

51 nichtstaatliche bewaffnete Gruppen und 8 staatliche Streitkräfte stehen aufgrund von schwerwiegenden Verletzungen der Rechte von Kindern auf der im April 2016 veröffentlichten schwarzen Liste des VN-Generalsekretärs.

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