Ermittlung des Internationalen Strafgerichtshofs zu Verbrechen in der Ukraine – Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten und des Ministeriums für Justiz (23. März 2022)

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat am 2. März 2022 Ermittlungen zu den in der Ukraine begangenen Verbrechen eingeleitet. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem 41 Staaten einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine beschleunigte Aufnahme dieser Ermittlungen durch den Chefankläger des Gerichtshofs gefordert hatten.
Auf Grundlage dessen bat dieser die Staaten um finanzielle und personelle Unterstützung, um einen reibungslosen Ablauf seiner Ermittlungen zu gewährleisten.

Frankreich weist erneut darauf hin, dass es den nicht zu rechtfertigenden, rechtswidrigen und grundlosen Angriff Russlands auf die Ukraine entschieden verurteilt. Die Verantwortlichen für die im Rahmen dieser Angriffshandlung begangenen Gräueltaten müssen im Namen des unerlässlichen Kampfes gegen die Straflosigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.

Folglich wird Frankreich dem IStGH, dessen wesentliche Arbeit es unermüdlich unterstützt, Richter und Staatsanwälte, Ermittler und Sachverständige zur Verfügung stellen, um dem Chefankläger die Durchführung seiner Ermittlungen unter den besten Voraussetzungen zu ermöglichen. Außerdem wird Frankreich dem Gerichtshof über den Haushalt des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten Sondermittel in Höhe von 500 000 Euro zur Verfügung stellen. Diese finanzielle Unterstützung könnte, falls erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden. Zur Erinnerung: Frankreich leistet bereits den drittgrößten Beitrag zum Haushalt des IStGH.

In diesem Zusammenhang wird der Siegelbewahrer und Minister der Justiz als Vertreter der französischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union am 24 März 2022 nach Den Haag (Niederlande) reisen, um an einem Treffen der Justizminister der Staaten teilzunehmen, die das Vorgehen des Chefanklägers unterstützen. Bei dieser Gelegenheit wird Éric Dupond Moretti die am Treffen teilnehmenden Staaten ermutigen, ihre Unterstützung für den IStGH zu verstärken.

Darüber hinaus wird auch der Präsident der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), Ladislav Hamran, an dem Treffen am 24. März teilnehmen. Eurojust könnte, so wie es beim Ratstreffen der EU-Justizminister am 4. März 2022 ersucht wurde, eine wichtige Rolle dabei spielen, die Ermittlungen der nationalen Gerichte zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine zu koordinieren, und den Chefankläger des IStGH maßgeblich bei der Beschaffung von Beweismitteln unterstützen.