Syrien – Gemeinsamer Beitrag von Jean-Yves Le Drian und weiterer europäischer Außenminister (31. März 2021)

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[Beitrag von Jean-Yves Le Drian und den Außenministerinnen und Außenministern von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden und Slowenien.]

Millionen von Syrerinnen und Syrern gingen vor zehn Jahren in Dara‘a, Aleppo und Damaskus auf die Straße, um Demokratie und die Achtung ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten zu fordern. Die brutale Reaktion des Regimes führte in den folgenden zehn Jahren zu Verbrechen schlimmsten Ausmaßes und einer der schwersten humanitären Krisen seit dem Zweiten Weltkrieg. Über 400 000 Todesopfer und zahllose Menschenrechtsverletzungen sind die Folge.

Über die Hälfte aller Syrerinnen und Syrer mussten ihre Heimat verlassen. Mehr als sechs Millionen sind außer Landes geflohen, um sich vor den Gräueltaten des Regimes in Sicherheit zu bringen. Zehntausende wurden verschleppt - ihre Familien wissen bis heute nicht, wo sie sind und welches Schicksal sie ereilt hat.

Das syrische Regime hat wiederholt chemische Waffen gegen seine eigene Bevölkerung eingesetzt, wie die Vereinten Nationen und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zweifelsfrei belegen konnten. Das Regime weigert sich hartnäckig, internationalen Ermittlungsteams Auskunft zu geben. Diejenigen jedoch, die seine Angriffe überlebt haben, können Zeugnis davon ablegen, was sie gesehen und erlitten haben.

Wir werden nicht schweigen angesichts der Gräueltaten, die sich in Syrien ereignet haben und für die das Regime und diejenigen, die es von außen unterstützen, die Hauptverantwortung tragen. Bei vielen dieser Verbrechen, auch derer, die vom sogenannten Islamischen Staat und anderen bewaffneten Gruppen begangen wurden, handelt es sich mutmaßlich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es liegt in unser aller Verantwortung, die Straflosigkeit zu bekämpfen und die Verantwortlichen für die in Syrien begangenen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen – egal, wer sie sind.

Es geht um Gerechtigkeit für die Opfer. Angesichts der Schwere der Verbrechen halten wir an unserer Forderung fest, dass der Internationale Strafgerichtshof die Möglichkeit bekommen muss, die in Syrien mutmaßlich begangenen Verbrechen zu untersuchen und Anklage gegen die Täter zu erheben. Um die Strategie derjenigen zu konterkarieren, die die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs durch den Sicherheitsrat blockieren, stellen wir sicher, dass die Fakten bis zur Prüfung durch die zuständigen Gerichte dokumentiert werden. Wir haben daher die Schaffung des Beweismittelmechanismus der VN für Syrien unterstützt, mit dem Beweismittel für künftige Verfahren gesammelt und gesichert werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen ferner die Arbeit der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission, die Menschenrechtsverletzungen im Syrienkonflikt dokumentiert.

Diese so umfassend dokumentierten Menschenrechtsverletzungen müssen endlich ein Ende haben. Wir sind entschlossen, alle internationalen Normen zum Schutz der Rechte der Syrerinnen und Syrer durchzusetzen, wie etwa an der jüngsten Initiative der Niederlande deutlich wird, Syrien für die Verletzung des VN‑Übereinkommens gegen Folter zur Verantwortung zu ziehen. Dabei spielen innerstaatliche Gerichte, von denen manche bereits Verfahren eingeleitet haben, eine wichtige Rolle. Bereits in mehreren unserer Länder wurden Täter strafrechtlich verfolgt und rechtskräftig verurteilt. Schon 2016 begannen schwedische Gerichte mit der strafrechtlichen Verfolgung schwerer Verbrechen, die in Syrien begangen wurden. Im letzten Monat wurde ein ehemaliges Mitglied des syrischen Geheimdienstes vom Oberlandesgericht Koblenz mit einem historischen Ersturteil wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Auch in Frankreich sind Gerichtsverfahren anhängig, und in Paris wurde kürzlich wegen der chemischen Angriffe des syrischen Regimes auf das eigene Volk Beschwerde eingereicht.

Die Europäische Union hat gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen verhängt, die dem Regime nahestehen und die für die Unterdrückung des syrischen Volkes verantwortlich sind. Wir weisen die Behauptung des Regimes zurück, wonach diese Sanktionen die Ursache für das Leid der syrischen Bevölkerung sind. Der Grund für die aktuelle Wirtschaftskrise in Syrien liegt vielmehr darin, dass das Regime diesen Sektor eklatant vernachlässigt und abgewirtschaftet hat.

Wir brauchen außerdem Lösungen für die Tragödie der Inhaftierten und der über 100 000 Menschen, die einfach verschwunden sind. Die Vereinten Nationen müssen jetzt alle Energie darauf verwenden, konkrete Ergebnisse zu erzielen und Informationen zu erhalten – insbesondere vom syrischen Regime.

Die Bekämpfung der Straflosigkeit ist nicht nur eine Frage des Prinzips. Sie ist ein moralisches und politisches Gebot, sie ist aber auch von sicherheitspolitischer Bedeutung für die internationale Staatengemeinschaft. Der Einsatz chemischer Waffen, egal unter welchen Umständen, ist eine ernste Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Wir haben daher alle Institutionen mobilisiert, deren Aufgabe es ist, über das Verbot chemischer Waffen zu wachen. OVCW‑Teams haben vollständig unabhängige Untersuchungen durchgeführt. Und schließlich haben wir zusammen mit 40 Staaten und der Europäischen Union die Internationale Partnerschaft gegen die Straflosigkeit des Einsatzes von Chemiewaffen ins Leben gerufen. Dank dieser Initiative werden die an der Entwicklung oder am Einsatz chemischer Waffen Beteiligten verurteilt werden können. Und wir werden nicht ruhen, bis sie für ihre Verbrechen bestraft sind.

Schlussendlich ist die Bekämpfung der Straflosigkeit auch Grundvoraussetzung für dauerhaften Friedens in Syrien. Ohne ein vollständiges, überprüfbares Ende von Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen gibt es für die Syrerinnen und Syrer keine Hoffnung auf eine gute Zukunft. Ohne Rechenschaftspflicht für begangene Verbrechen wird das Land sich nicht mit seiner Vergangenheit aussöhnen können.

Wir würdigen die heldenhaften Bemühungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und ‑verteidigern, von Beschäftigten nichtstaatlicher Organisationen sowie Mitgliedern der Zivilgesellschaft. Sie riskieren ihr Leben, um die Wahrheit über die in Syrien begangenen Verbrechen ans Licht zu bringen. Wir schützen sie wo immer möglich, und unsere Rechtssysteme arbeiten mit Nachdruck daran, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen.

Bei der Aufarbeitung dieses Jahrzehnts der Gräueltaten darf es keine blinden Flecken geben. Gerechtigkeit für die Opfer ist von essentieller Bedeutung für den Wiederaufbau eines stabilen, friedlichen Syriens und einer glaubhaften, tragfähigen politischen Lösung im Einklang mit Resolution 2254 des UN‑Sicherheitsrates.

Unsere Länder kämpfen dafür, dass diejenigen, die für Kriegsverbrechen und Folter verantwortlich sind, nicht ungestraft davonkommen. Ihre Verbrechen werden nicht obsiegen über den Wunsch des syrischen Volkes nach Würde und Gerechtigkeit.