Syrien/Chemiewaffen – Der Exekutivrat der OVCW verabschiedet eine Entscheidung zum Einsatz von Chemiewaffen durch das syrische Regime (9. Juli 2020)

Teilen

Frankreich begrüßt die gestrige Verabschiedung durch den Exekutivrat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Entscheidung, die darauf abzielt, dem Besitz und dem Einsatz chemischer Waffen durch die Arabische Republik Syrien entgegenzutreten. Den Text hatte Frankreich im Namen von 40 Delegationen eingebracht.

Die Entscheidung des Exekutivrats begrüßt die Arbeit des OVCW- Investigation and Identification Teams, dessen erster Bericht zu dem Schluß kommt, dass Einheiten der Luftwaffe des syrischen Regimes im März 2017 in Latamneh (Syrien) Chemiewaffenangriffe verübt haben. Sie verurteilt die Verstöße gegen das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, insbesondere den Einsatz dieser verbotenen Waffen in Syrien. Sie fordert Syrien dazu auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen, da es sich sonst kollektiven Maßnahmen aussetzt, die während der Konferenz der Vertragsstaaten im November 2020 verabschiedet werden könnten.

Es obliegt nun Syrien, mit dem Technischen Sekretariat der OVCW zusammenzuarbeiten und innerhalb des von dieser Entscheidung festgelegten vernünftigen Zeitrahmens eine Kurskorrektur vorzunehmen. Die nächste Konferenz der Vertragsstaaten wird je nach der bis dahin erfolgten Antwort Syriens an das Technische Sekretariat die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen.

Durch die Verabschiedung dieser Entscheidung erinnern die Mitglieder des Exekutivrats der OVCW daran, dass der Einsatz von Chemiewaffen inakzeptabel ist, unabhängig vom Ort, von dem Zeitrahmen, den Verursachern und den Umständen.

Frankreich bekräftigt seine konstante Haltung gegen den Einsatz von Chemiewaffen und für die Strafverfolgung der Verantwortlichen dieser Art Angriffe. In diesem Sinn hat Frankreich im Jahr 2018 die Internationale Partnerschaft gegen die Straflosigkeit beim Einsatz von chemischen Waffen ins Leben gerufen.