EU-Sanktionen als Instrument zur Bekämpfung der Unterdrückung in Syrien

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EU-Sanktionen als Instrument zur Bekämpfung der Unterdrückung in Syrien

Am 17. Februar 2020 haben die Außenminister der Europäischen Union einstimmig neue Sanktionen gegen acht Geschäftsleute und zwei syrische Einrichtungen verhängt, aufgrund ihrer finanziellen Unterstützung des syrischen Regimes und ihrer Unterstützung des gewaltsamen Vorgehens gegen das syrische Volk.

Mit diesen Maßnahmen bekräftigt die Europäische Union ihre Entschlossenheit, das Vorgehen des syrischen Regimes und seiner finanziellen Unterstützer zu bekämpfen, die die Kriegswirtschaft in Syrien (Geldwäsche, Korruption, Enteignungen, Schmuggel, Erpressung) zum Schaden der Zivilbevölkerung finanziert.

Durch ihre Unterstützung der Kriegswirtschaft leisten diese von der Europäischen Union mit Sanktionen belegten Akteure eine wesentliche finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes und bestärken es in seiner Behinderung des von den Vereinten Nationen geführten politischen Prozesses. So haben die betroffenen Geschäftsleute ein direktes Interesse an der Beibehaltung des Status quo in Syrien und an der Fortsetzung eines Krieges, der seit mehr als neun Jahren andauert und über 400.000 zivile Opfer gefordert hat.

Frankreich und die Europäische Union unterstützen den politischen Prozess unter Führung der Vereinten Nationen, der weiterhin der einzige Weg für eine nachhaltige Lösung der Krise in Syrien ist.

Wer sind die mit Sanktionen belegten Geschäftsleute und Einrichtungen?

Die am 17. Februar 2020 von allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einstimmig angenommenen Sanktionen betreffen Geschäftsleute und Einrichtungen (Industriekonzern, Finanzholding), die in großem Maße von der Kriegswirtschaft in Syrien profitieren, indem sie die wirtschaftlichen Ressourcen Syriens zu Gunsten des syrischen Regimes abzweigen.

Einige dieser dem syrischen Regime nahe stehenden Personen und Einrichtungen waren in Schmuggel mit Gruppen verwickelt, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als terroristisch bezeichnet werden, wie zum Beispiel Daesch.

Einige dieser Personen und Einrichtungen sind darüber hinaus an Projekten im Bereich der Bauspekulation auf Grundstücken beteiligt, deren Eigentümer – vertriebene Zivilisten – unter Missachtung des Grundstücksrechts enteignet wurden.

Am 21. Januar 2019 hatte die Europäische Union Sanktionen gegen 11 Geschäftsleute und fünf syrische Einrichtungen verhängt, die an einem Luxus-Bauprojekt zu Gunsten des syrischen Regimes und zum Schaden der Rechte der syrischen Bevölkerung beteiligt waren.

Was ist Gegenstand der EU-Sanktionen?

Die Europäische Union beschloss bereits im Mai 2011 zielgerichtete restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime, um auf dessen gewaltsame Unterdrückung zu reagieren. Die Sanktionen der Europäischen Union betreffen die Finanznetzwerke des syrischen Regimes.

• In erster Linie geht es um zielgerichtete individuelle Maßnahmen gegen Personen oder Einrichtungen, die direkt mit der Repression oder der Finanzierung des syrischen Regimes zusammenhängen.

• Darüber hinaus geht es um bestimmte Bereiche der syrischen Wirtschaft, die im Zentrum der Finanznetzwerke des syrischen Regimes stehen (Rüstung, zu interner Repression verwendbare Güter und Technologien, Einfuhr von syrischem Rohöl).

Insgesamt richten sich die restriktiven Maßnahmen der EU in Syrien gegen 71 Einrichtungen und 277 Personen.

Behindern die EU-Sanktionen die humanitäre Hilfe?

Nach über neun Jahren Krieg in Syrien ist das syrische Regime nach wie vor hauptverantwortlich für die humanitäre Krise in Syrien, wo weiterhin 11 Millionen Menschen auf humanitäre Nothilfe angewiesen sind.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union sehen zahlreiche Ausnahmeregelungen für humanitäre Tätigkeiten vor (Kauf von Erdölprodukten, Finanz- und Bankaktivitäten usw.), sobald diese Tätigkeiten dazu bestimmt sind, in Syrien humanitäre Hilfe zu leisten oder die syrische Zivilbevölkerung zu unterstützen.

Syrien ist nicht Gegenstand eines allgemeinen Embargos. Nahrungsmittel, Dinge des täglichen Bedarfs sowie Medikamente und Hygieneartikel sind nicht Gegenstand von EU-Sanktionen.

Frankreich und die Europäische Union leisten dem syrischen Volk humanitäre Hilfe in sehr großem Umfang.

Auf nationaler Ebene stellte Frankreich der syrischen Zivilbevölkerung 2018/2019 etwa 100 Millionen € zur Verfügung, im Rahmen von über 100 Projekten von mehr als 30 französischen, internationalen oder lokalen NGOs, Organisationen der Vereinten Nationen (u. a. Unicef und WHO) sowie unserer Agentur Expertise France.