Erklärung von Jean-Yves Le Drian - Lage in Syrien (14. April 2018)
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Staatspräsident stellte fest, dass der Einsatz chemischer Waffen in der Stadt Duma bei Damaskus im Zuge einer Offensive der Streitkräfte des Assad-Regimes am 7. April erstens nachgewiesen wurde und zweitens dem syrischen Regime zuzuschreiben ist. Dieser Chemiewaffenangriff forderte Dutzende Opfer - mindestens 45 verschiedener vor Ort anwesender medizinischer Quellen zufolge - und hunderte Verletzte. Mit dem Angriff wurde die vom Staatspräsidenten bereits im Mai 2017 festgesetzte rote Linie überschritten.
Wie angekündigt, kann solch eine Überschreitung nicht ohne Reaktion unsererseits bleiben. Wir haben die systematische Blockade im Sicherheitsrat zur Kenntnis genommen. Wir handelten in Übereinstimmung mit unseren Worten und unserer Verantwortung, in Absprache mit unseren Verbündeten.
Das Assad-Regime hat sich bewusst dazu entschieden, das Tabu, das der Einsatz chemischer Waffen seit Anfang des 20. Jahrhunderts darstellt, zu brechen. Seit sieben Jahren verstößt es ununterbrochen gegen die internationalen Bestimmungen und missachtet das Kriegsvölkerrecht sowie die Grundprinzipien der Menschlichkeit zutiefst.
Die chemische Eskalation in Syrien ist unannehmbar.
Sie ist unannehmbar, da der Einsatz chemischer Waffen einen Verstoß gegen eine grundlegende Bestimmung des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts darstellt.
Der Einsatz dieser Waffen des Terrors stellt einen Verstoß gegen seit langem bestehende Übereinkommen dar, unter anderen gegen das Protokoll von 1925, das den Kriegseinsatz chemischer Waffen verbietet. Er verstößt gegen das 1993 in Paris unterzeichnete Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen, dem Damaskus 2013 beigetreten ist. Durch die Herstellung und Nutzung dieser Waffen werden der Weltfrieden und die internationalen Sicherheit bedroht. Jene, die diese Übereinkommen verletzen, schließen sich selbst von der Gemeinschaft der Nationen aus.
Die chemische Eskalation ist unannehmbar, da das syrische Regime sich zur vollständigen Vernichtung seines Arsenals verpflichtet hat.
Im September 2013 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diese Verpflichtung zur Kenntnis und beschloss in seiner Resolution 2118, dass Syrien sich an seine Pflicht zu halten habe und andernfalls mit den Maßnahmen gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen rechnen müsse. In Kapitel VII wird klar dargelegt, dass militärische Maßnahmen gegen jene, die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen, ergriffen werden dürfen.
Die chemische Eskalation in Syrien ist unannehmbar, da seit den Erklärungen des Staatspräsidenten jeder davor gewarnt war, welche Folgen ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, die das syrische Regime gegenüber der internationalen Gemeinschaft eingegangen ist, mit sich tragen werde. Das Assad-Regime wusste, womit es zu rechnen hatte, als es diese scheußlichen Waffen erneut gegen sein Volk einsetzte und das Völkerrecht ein weiteres Mal bewusst mit Füßen trat.
Das Handeln unserer Streitkräfte, dass ich begrüßen möchte, da ich ihre Professionalität und Beherrschung im Dienste Frankreichs kenne, wird Ihnen gleich ausführlich von der Ministerin der Streitkräfte Florence Parly vorgestellt.
Dieses Handeln ist legitim. Es zielt auf eine Beendigung dieses schwerwiegenden Rechtsverstoßes ab. Es ist auf klare Ziele begrenzt: die Zerstörung des Chemiewaffenarsenals des syrischen Regimes zur Verhinderung erneuter Chemiewaffenmassaker und der Fortsetzung seiner menschenverachtenden Strategie gegen seine eigene Bevölkerung. Es handelt sich hierbei um eine verhältnismäßige und gezielte Maßnahme: sie soll weder Assad-Verbündete noch die Zivilgesellschaft treffen, sondern das syrische Regime davon abhalten, sein kriminelles Handeln fortzuführen. Das Damaskus-Regime muss mit dem Einsatz dieser Waffen aufhören.
Seit sieben Jahren verschlimmert und intensiviert sich der Syrienkonflikt ununterbrochen. Er beeinträchtigt direkt die Sicherheit in Frankreich und Europa. Vor diesem Hintergrund setzen wir zwei Prioritäten: der Kampf gegen jiadistische Gruppen und in erster Linie gegen Daesch und die Rückkehr zu Stabilität, wofür eine politische Lösung notwendig ist. Nur solch eine Lösung kann Frieden und Sicherheit für das syrische Volk, die Region und die internationalen Gemeinschaft bringen.
Aus diesem Grund werden wir, in unmittelbarer Zukunft, politische Initiativen ergreifen. Dabei sehen wir drei Notwendigkeiten:
• 1°, die überprüfbare und unumkehrbare Zerstörung des syrischen Programms für chemische Waffen.
• 2°, ein Waffenstillstand auf dem gesamten syrischen Hoheitsgebiet und ein Zugang zu humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung, so wie es in den Resolutionen des Sicherheitsrats gefordert wird. Diese Entscheidungen haben eine internationale Gesetzeskraft. Sie sind für alle verbindlich. Sie bestanden bislang durch auf dem Papier. Nun müssen wir sie konkret umsetzen.
• 3° eine Strategie für den Ausweg aus der Krise, die mithilfe einer politischen Lösung gefunden werden muss. Wir sind bereit, uns unmittelbar für diese Lösung einzusetzen, und zwar gemeinsam mit allen Ländern, die zu ihr beisteuern können.