Khashoggi-Affäre – Individuelle Sanktionen (22.11.18)

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Wie der Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Jean-Yves Le Drian, am Montag, den 19. November am Rande des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ in Brüssel bereits angekündigt hatte, hat Frankreich in Absprache mit seinen europäischen Partnern und insbesondere mit Deutschland im Zusammenhang mit der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi am 2. Oktober in Istanbul Sanktionen gegen 18 saudische Staatsbürger verhängt.

Die vom Innenministerium beschlossenen Maßnahmen untersagen diesen Personen den Zugang zum französischen Staatsgebiet sowie zum gesamten Schengen-Raum. Es handelt sich dabei um vorläufige Maßnahmen, die entsprechend den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen revidiert oder ausgeweitet werden können.

Die Ermordung von Jamal Khashoggi ist ein äußerst schwerwiegendes Verbrechen, das darüber hinaus gegen die Pressefreiheit und die elementarsten Grundrechte verstößt. Frankreich fordert, dass die Umstände, unter denen eine solche Tat verübt werden konnte, vollständig aufgeklärt werden. Es erwartet von den saudischen Behörden eine transparente, ausführliche und vollständige Antwort. Es behält sich vor, sich zu gegebener Zeit seine eigene Meinung zu bilden. Es bekräftigt seine Ablehnung der Todesstrafe, überall und unter allen Umständen.

Parallel dazu erwägt Frankreich mit seinen europäischen Partnern die mögliche Einrichtung eines übergreifenden Sanktionsmechanismus, mit dem die Europäische Union bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte künftig gemeinsame Maßnahmen beschließen könnte.